Anzeige zu betrug

Habe gestern eine Vorladung von der Polizei bekommen, da mich jemand angezeigt hat wegen betrug.

hab im Januar ein Handy bei ebay Kleinanzeigen rein gestellt, darauf hat sich jemand gemeldet und wollte es überweisen das Geld. Da er sich 2 Tage nicht gemeldet hat ging ich davon aus das er es doch nicht haben will und hab es jemand anderes Verkauft.

Geld kam Dann und ich wollte es zurück schicken also das Geld aber anscheinend kam er nicht an. Er meldete sich nach 3Wochen und sagte es sei nicht drauf. Dachte er werde das einfach so sagen aber anscheinend hab ich es doch nicht überwiesen.

Was soll ich jetzt machen?
Was kommt auf mich zu?
Kann es sein das ich ins Gefängnis komme?

Hallo!

… aber anscheinend hab ich es doch nicht überwiesen.

Irgendwas stimmt an der Geschichte nicht. Du wirst doch wohl einen Kontoauszug haben, um Überweisungen nachvollziehen zu können.

Was soll ich jetzt machen?

Wenn du das Geld überwiesen hast, läßt sich der Transfer mit deinem Kontoauszug nachweisen. Falls du aber vergessen haben solltest, die Überweisung zu tätigen, holst du das Versäumte nach. Jetzt sofort!

Was kommt auf mich zu?

Wieviele Irrtümer dieser Art hast du dir schon geleistet?

Kann es sein das ich ins Gefängnis komme?

Wenn dir Betrug nachgewiesen wird und es ist das erste Mal, schickt dich ein Richter nicht ins Gefängnis. Es ist eine Frage des Gesamtbilds zusammen mit früheren Vorfällen, falls es welche gab.

Gruß
Wolfgang

Also hier passieren Sachen. Ist ja schon ein Ding, daß Du die 2 Tage wo er sich nicht meldet als Fristüberschreitung und Desinteresse wertest.

Eigentlich könnte jeder Käufer auf Erfüllung bestehen in der Regel macht man das aber insbesondere bei Privatkäufen nicht.

Die Anzeige macht er wohl auch um dich bei deiner Lachsheit ein bißchen zu bewegen. Scheint ihm wohl das einzige Druckmittel zu sein sein Geld zurückzubekommen. Dazu muß dann eben ein ganzer Verwaltungsapperat in Gang gesetzt werden.

Über strafrechtliche Sachen kann ich nichts sagen. Ich denke aber, daß so eine Schlacksigkeit (obwohl Du unterbewußt damit kalkulierst, daß ers nicht forciert zurückfordert) noch nicht kriminell ist.