Hi.
Sag mal, Nostradamus. Laut Aussage des UP bestand eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70, die, laut Tacho, eingehalten wurde. Mit einem seeeeeeehr ungenauen Tacho wäre die Person wohl mit 60 unterwegs gewesen. Ausserdem bestand ein Überholverbot. Egal was da vorher eventuell provoziert wurde, der Überholer hat sich nicht so zu verhalten! Mit der Argumentation, dass er zu dem verhalten irgendwie provoziert wurde, könntest du auch rechtfertigen, dass jemand überfallen wird, „Ja, was trägt der auch eine Uhr für 5000€ am Arm.“.
MfG,
TheSedated