Hallo,
nehmen wir mal an jemand zeigt einen Autofahrer an weil der rückwärts in eine Straße geschossen kommt und dabei fast eine Mutter mit Kind umfährt (die Straße hat keinen Bürgersteig und die Mutter läuft mit Kind an der Hand entgegen der Fahrtrichtung). Sie kann bei der Polizei sowohl Autokennzeichen als auch eine grobe Fahrerbeschreibung abgeben. Ehemann ist als Zeuge dabei. Ende der Aktion: wird alles eingestellt weil der Fahrer nicht ermittelbar sei Das ärgert sie natürlich weil Fehlverhalten so wohl keine Konsequenz hat (solange niemand umgefahren wird was in dem Fall die Mutter nur durch zurückspringen und Zurückziehen des Kindes verhindern konnte).
Sorry: aber weiß nicht der Halter immer wer mit seinem Auto fährt? Bzw. muss er das nicht wissen?
Nächster Fall: diese Frau fährt mit der Familie auf der Landstraße in einer 70iger-Zone. Sie fährt 70. Ein Autofahrer fährt sehr knapp auf, gibt immer wieder Lichthupe, hupt beim Überholen und zeigt beim Überholen den bösen Finger nur um daraufhin sehr knapp einzuscheren (mal abgesehen davon, dass es im Überholverbot war).
Sie geht deswegen nicht zur Polizei da sie befürchtet, dass es genauso endet wie im 1. Fall und es deswegen Zeitverschwendung ist.
Ist es wirklich so, dass es nur ernst genommen wird wenn etwas passiert? Bei Fahrerflucht z.B. wird sich ja bestimmt auch nicht damit zufrieden gegeben wenn der Fahrer sagt „Keine Ahnung wer gefahren ist, ich wars nicht“.
Grüße
Jessica