Anzeigen sinnlos?

Hallo,

nehmen wir mal an jemand zeigt einen Autofahrer an weil der rückwärts in eine Straße geschossen kommt und dabei fast eine Mutter mit Kind umfährt (die Straße hat keinen Bürgersteig und die Mutter läuft mit Kind an der Hand entgegen der Fahrtrichtung). Sie kann bei der Polizei sowohl Autokennzeichen als auch eine grobe Fahrerbeschreibung abgeben. Ehemann ist als Zeuge dabei. Ende der Aktion: wird alles eingestellt weil der Fahrer nicht ermittelbar sei Das ärgert sie natürlich weil Fehlverhalten so wohl keine Konsequenz hat (solange niemand umgefahren wird was in dem Fall die Mutter nur durch zurückspringen und Zurückziehen des Kindes verhindern konnte).

Sorry: aber weiß nicht der Halter immer wer mit seinem Auto fährt? Bzw. muss er das nicht wissen?

Nächster Fall: diese Frau fährt mit der Familie auf der Landstraße in einer 70iger-Zone. Sie fährt 70. Ein Autofahrer fährt sehr knapp auf, gibt immer wieder Lichthupe, hupt beim Überholen und zeigt beim Überholen den bösen Finger nur um daraufhin sehr knapp einzuscheren (mal abgesehen davon, dass es im Überholverbot war).

Sie geht deswegen nicht zur Polizei da sie befürchtet, dass es genauso endet wie im 1. Fall und es deswegen Zeitverschwendung ist.

Ist es wirklich so, dass es nur ernst genommen wird wenn etwas passiert? Bei Fahrerflucht z.B. wird sich ja bestimmt auch nicht damit zufrieden gegeben wenn der Fahrer sagt „Keine Ahnung wer gefahren ist, ich wars nicht“.

Grüße
Jessica

Hi,

Sorry: aber weiß nicht der Halter immer wer mit seinem Auto
fährt? Bzw. muss er das nicht wissen?

Auch wenn du es vielleicht in dem Fall nicht gut findest:
Generell gilt das man weder sich noch Familienangehörige belasten muss.
Also selbst wenn er es weiss oder selber war… muss er es nicht sagen.
Dies finde ich ehrlich gesagt einen wichtigen Grundsatz in unserem Rechtssystem, der es mir persönlich wert ist, dass mal so was ungestraft bleibt, wenn sich der Täter nicht anders ermitteln lässt.

Gruss HighQ

nehmen wir mal an jemand zeigt einen Autofahrer an weil der
rückwärts in eine Straße geschossen kommt und dabei fast eine
Mutter mit Kind umfährt (die Straße hat keinen Bürgersteig und
die Mutter läuft mit Kind an der Hand entgegen der
Fahrtrichtung).

Hallo,

wo ging Mutter mit Kind auf der Straße? Etwas ganz links, oder mehr in der Mitte?
Was ist für die Mutter angeschossen? Bestand überhaupt eine Gefährdung, oder ist da jemand nur erschrocken? Wenn Mutter und Kind nicht auf die Seite springen mussten, war es höchstens eine Behinderung, wenn überhaupt.

Sie kann bei der Polizei sowohl
Autokennzeichen als auch eine grobe Fahrerbeschreibung
abgeben.

Konnte der Faahrer zweifelsfrei identifiziert werden, war der Sachverhalt unstrittig?

Ende der Aktion: wird
alles eingestellt weil der Fahrer nicht ermittelbar sei

So ist das in einem Rechtsstaat. Man darf nur bestraft werden wenn man überführt wird.

Das
ärgert sie natürlich weil Fehlverhalten so wohl keine
Konsequenz hat

Nun, wie ich oben schon geschrieben habe, so sicher bin ich nicht das hier ein Fehlverhalten vorliegt. Das die Mutter möglicherweise Angst bekommen hat ist möglich, aber für eine Ordnungswidrigkeit einfach zu wenig.

(solange niemand umgefahren wird was in dem
Fall die Mutter nur durch zurückspringen und Zurückziehen des
Kindes verhindern konnte).

Da habe ich so meine Bedenken, und wenn es so war, fürchte ich hat die Mutter auch ihren Teil dazu beigetragen indem sie auf dem Fahrstreifen gelaufen ist.

Sorry: aber weiß nicht der Halter immer wer mit seinem Auto
fährt? Bzw. muss er das nicht wissen?

Muss er nicht wissen, und manche Halter, speziell bei Firmenwagen mit Privatnutzung, können sie es nicht wissen.

Nächster Fall: diese Frau fährt mit der Familie auf der
Landstraße in einer 70iger-Zone. Sie fährt 70. Ein Autofahrer
fährt sehr knapp auf, gibt immer wieder Lichthupe, hupt beim
Überholen und zeigt beim Überholen den bösen Finger nur um
daraufhin sehr knapp einzuscheren (mal abgesehen davon, dass
es im Überholverbot war).

Hat diese Frau mal daran gedacht ihren Tacho überprüfen zu lassen. Manche Tachos haben große Abweichungen. Würde das drängeln erklären. Trotzdem war das nicht fein von dem anderen Fahrer.

Sie geht deswegen nicht zur Polizei da sie befürchtet, dass es
genauso endet wie im 1. Fall und es deswegen Zeitverschwendung
ist.

Kann sie den Fahrer beschreiben? Wenn nein wird das nichts.

Ist es wirklich so, dass es nur ernst genommen wird wenn etwas
passiert? Bei Fahrerflucht z.B. wird sich ja bestimmt auch
nicht damit zufrieden gegeben wenn der Fahrer sagt „Keine
Ahnung wer gefahren ist, ich wars nicht“.

Fahrerflucht ist eine Straftat, und was Du anzeigen willst sind einfache Ordnungswidrigkeiten. Bei Straftaten wir deutlich mehr ermittelt als bei Owis.

Aber auch bei Straftaten gilt, es muss der Täter ermittelt werden. Wird er nicht ermittelt, dann bleibt eben die Straftat ungesühnt.

Gruß

Nostra

Close, but no cigar…

Fahrerflucht ist eine Straftat, und was Du anzeigen willst sind einfache Ordnungswidrigkeiten. Bei Straftaten wir deutlich mehr ermittelt als bei Owis.

Naja…
Nötigung ist ein Straftatbestand. Dies gilt auch im Straßenverkehr. […] Der Fall ist insbesondere klar, wenn ein Fahrer zusätzlich durch Lichthupen oder durch Betätigung der (akustischen) Hupe seine Absicht deutlich macht.

Nachzulesen hier:
http://www.autogenau.de/ratgeber/auto-recht/noetigun…

Aber auch bei Straftaten gilt, es muss der Täter ermittelt werden. Wird er nicht ermittelt, dann bleibt eben die Straftat ungesühnt.

Bei Straftaten wird aber ganz anders ermittelt als bei Owis:
„Ich kann Ihnen nicht sagen, wer genau hier meine blaue Tasche mit einer scharfen Bombe befüllt und am Bahnhof abgestellt hat“ - „OK, Verfahren eingestellt“
vs.:
„Ich kann Ihnen nicht sagen, von wem Sie Ihre €30 bekommen“ - „OK, dann beschäftigen wir noch ein paar Hundertschaften, um das herauszufinden!“

Gruß,
Michael

nehmen wir mal an jemand zeigt einen Autofahrer an weil der
der rückwärts in eine Straße geschossen kommt und dabei fast eine
die Mutter läuft mit Kind an der Hand entgegen der
Fahrtrichtung).

Da habe ich so meine Bedenken, und wenn es so war, fürchte ich
hat die Mutter auch ihren Teil dazu beigetragen indem sie auf
dem Fahrstreifen gelaufen ist.

hmm, denn:

die Straße hat keinen Bürgersteig und…

wo fängt der „fahrstreifen“ an? muss sie in hab-acht-stellung am rand stehen, wenn ein auto kommt? ich würde eher davon ausgehen, dass so eine situation besondere rücksicht, gerade des stärkeren verkehrsteilnehmers erfordert, gerade wenn

der rückwärts in eine Straße

entlang „fährt“

Muss er nicht wissen, und manche Halter, speziell bei
Firmenwagen mit Privatnutzung, können sie es nicht wissen.

na, mit der argumentation hat man aber ruck-zuck ein fahrtenbuch am hals!

Hat diese Frau mal daran gedacht ihren Tacho überprüfen zu
lassen. Manche Tachos haben große Abweichungen.

Sry, aber die Antwort ist etwas stumpf, oder? Ok, da war 70 erlaubt, aber das heißt doch lange nicht, dass sie auch 70 fahren muss. Ob nun der Tacho zu viel anzeigt oder sie absichtlich langsamer fährt ist egal.

Würde das drängeln erklären.

nein, absolut nicht. drängeln (also dichtes auffahren) wäre nötigung - und nicht mit „zu langsamen“ fahren zu rechtfertigen. selbst wenn sich die dame im beispiel falsch verhalten hätte: das fehlverhalten anderer rechtfertigt ja kein eigenes fehlverhalten. mit anderen worten: nur weil ein fußgänger bei rot über die ampel geht, darf ich ihn noch lange nicht einfach über den haufen fahren.

Sie geht deswegen nicht zur Polizei da sie befürchtet, dass es
genauso endet wie im 1. Fall und es deswegen Zeitverschwendung
ist.

Kann sie den Fahrer beschreiben? Wenn nein wird das nichts.

nicht unbedingt den fahrer, aber evt. hat sie ja das kennzeichen? wäre ja schon mal ein ansatz, oder?

Ist es wirklich so, dass es nur ernst genommen wird wenn etwas
passiert? Bei Fahrerflucht z.B. wird sich ja bestimmt auch
nicht damit zufrieden gegeben wenn der Fahrer sagt „Keine
Ahnung wer gefahren ist, ich wars nicht“.

Fahrerflucht ist eine Straftat, und was Du anzeigen willst
sind einfache Ordnungswidrigkeiten. Bei Straftaten wir
deutlich mehr ermittelt als bei Owis.

Nötigung ist eine Owi??? (ernstgemeint - ich habe es immer für eine straftat gehalten, aber ich bin laie!)

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hmm, denn:

die Straße hat keinen Bürgersteig und…

wo fängt der „fahrstreifen“ an? muss sie in hab-acht-stellung
am rand stehen, wenn ein auto kommt? ich würde eher davon
ausgehen, dass so eine situation besondere rücksicht, gerade
des stärkeren verkehrsteilnehmers erfordert, gerade wenn

der rückwärts in eine Straße

entlang „fährt“

Hallo,

wird nach Höflichkeit gefragt oder nach der Rechtslage?
Der §25 STVO ist doch eindeutig
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__25.html

Wenn die Mutti dann ihr Kind in Gefahr bringt, indem sie sich nicht an den §25 hält, ist dann der Autofahrer schuld? Natürlich muss jeder, auch Mutti, im Verkehr Rücksicht nehmen und mit dem Fehlverhalten anderer rechnen, es ist aber kein Freifahrschein das man sich nicht an die Regeln zu halten hat.

na, mit der argumentation hat man aber ruck-zuck ein
fahrtenbuch am hals!

Die Frage war ob der Halter es wissen muss wer gefahren ist. Antwort ist eindeutig nein und hat erstmal mit einem Fahrtenbuch nichts zu tun.

Sry, aber die Antwort ist etwas stumpf, oder? Ok, da war 70
erlaubt, aber das heißt doch lange nicht, dass sie auch 70
fahren muss. Ob nun der Tacho zu viel anzeigt oder sie
absichtlich langsamer fährt ist egal.

AktionReaktion. Das Verhalten des anderen war nicht korrekt, da gibt es keinen Zweifel. Nur irgendwas muss die Reaktion ausgelöst haben.

rechtfertigen. selbst wenn sich die dame im beispiel falsch
verhalten hätte: das fehlverhalten anderer rechtfertigt ja
kein eigenes fehlverhalten. mit anderen worten: nur weil ein
fußgänger bei rot über die ampel geht, darf ich ihn noch lange
nicht einfach über den haufen fahren.

Wie gesagt, es rechtfertigt es nicht.

nicht unbedingt den fahrer, aber evt. hat sie ja das
kennzeichen? wäre ja schon mal ein ansatz, oder?

Was glaubst Du mit welchem Eifer solche Anzeigen verfolgt werden?

Nötigung ist eine Owi??? (ernstgemeint - ich habe es immer für
eine straftat gehalten, aber ich bin laie!)

Bis jetzt sehe ich da noch keine Nötigung. Eher etwas zuviel Angst.

Gruß

Nostra

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Naja…
Nötigung ist ein Straftatbestand. Dies gilt auch im
Straßenverkehr. […] Der Fall ist insbesondere klar, wenn ein
Fahrer zusätzlich durch Lichthupen oder durch Betätigung der
(akustischen) Hupe seine Absicht deutlich macht.

Hallo,

der §5 StVO sagt aber man darf Lichthupe und Hupe benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html

Nachzulesen hier:
http://www.autogenau.de/ratgeber/auto-recht/noetigun…

Da muss aber neben Hupe und Lichthupe noch etwas dazu kommen.

Bei Straftaten wird aber ganz anders ermittelt als bei Owis:

Der glaubt noch an das Gute in der Welt.

Gruß

Nostra

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Hallo,

Hallo,

wird nach Höflichkeit gefragt oder nach der Rechtslage?
Der §25 STVO ist doch eindeutig
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn
dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch
einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen
sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken
Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen
sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei
Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es
erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__25.html

Wenn die Mutti dann ihr Kind in Gefahr bringt, indem sie sich
nicht an den §25 hält, ist dann der Autofahrer schuld?
Natürlich muss jeder, auch Mutti, im Verkehr Rücksicht nehmen
und mit dem Fehlverhalten anderer rechnen, es ist aber kein
Freifahrschein das man sich nicht an die Regeln zu halten hat.

Ich gkaube Du hast da was falsch verstanden: es war KEIN Gehweg da, weder rechts noch links und die Mutti ist mit ihrem Kind entgegen der Fahrtichtung am Rand gelaufen nicht mitten auf der Straße! Wo hat sie sich also fehlverhalten? Hätte sie sich Flügel kaufen und fliegen sollen???

Sry, aber die Antwort ist etwas stumpf, oder? Ok, da war 70
erlaubt, aber das heißt doch lange nicht, dass sie auch 70
fahren muss. Ob nun der Tacho zu viel anzeigt oder sie
absichtlich langsamer fährt ist egal.

AktionReaktion. Das Verhalten des anderen war nicht
korrekt, da gibt es keinen Zweifel. Nur irgendwas muss die
Reaktion ausgelöst haben.

Keine Ahnung was die Reaktion ausgelöst hat: schlechter Tag, Streit mit der Freundin, Eile? Auf alle Fälle weiß ich nicht was an einem korrekt fahrendem Fahrzeug vor einem agressiv macht. Und ob sie strich 70 oder 65 gefahren ist kann dem Hintendran doch egal sein! Oder versteh ich da was falsch?

Nötigung ist eine Owi??? (ernstgemeint - ich habe es immer für
eine straftat gehalten, aber ich bin laie!)

Bis jetzt sehe ich da noch keine Nötigung. Eher etwas zuviel
Angst.

Sorry, ja man hat Angst wenn einer einem in den Kofferraum fährt und man weiß wenn irgendwas ist (es war auch noch rutschig an dem Tag) dann hängt der im Kofferraum und gefährdet meine Kinder!

Okay, aber ich habs verstanden: jeder der genötigt wird ist selber schuld und sollte es mit Fassung ertragen. Sorry dass man das spätestens als Mutter nicht mehr kann wenn solche Leute das Leben meiner Kinder gefährdet (ein Unfall mit 70 kann auch schon böse enden).

Achja: und der „böse Finger“ in Kombination mit Lichthupe, Auffahren und Hupen war dann reine Nettigkeit oder was? Zeigen, dass man überholen will? Zumal es in dem Fallbeispiel auch noch Überholverbot war (sag mal hast Du es nicht komplett durchgelesen oder machst Du sowas auch?).

Grüße

Nostra

Hallo,

der §5 StVO sagt aber man darf Lichthupe und Hupe benutzen.

Für was? Sicherlich nicht in Zusammenhang mit zu dichtem Auffahren und Hupkonzert (sicherlich ist damit nur ein kurzer Huper zur Warnung gemeint).

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen
durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.
Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende
Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html

Eben: KURZ!

Nachzulesen hier:
http://www.autogenau.de/ratgeber/auto-recht/noetigun…

Da muss aber neben Hupe und Lichthupe noch etwas dazu kommen.

Der „böse Finger“ gehört da etwa nicht dazu? Und nur weil man sich korrekt verhalten hat und eben nicht zu schnell gefahren ist?

Bei Straftaten wird aber ganz anders ermittelt als bei Owis:

Der glaubt noch an das Gute in der Welt.

Genau das war ja meine Frage. Schade, dass wirklich in Deutschland immer erst was passieren muss damit jemand bestraft wird!

Grüße

Ich „hmse“ mal aus der Praxis raus.

Natürlich ist der Mittelfinger eine Beleidigung.

Natürlich kann Frau X mal wieder zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Schon das erste Beispiel ist was wo ermittelt wird.

Nur wie so oft:
Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, war es das.

Und zum Beispiel 2… nehmen wir an er wird ermittelt… dann steht immer noch Aussage gegen Aussage was die Beleidigung angeht und ob wirklich ne Nötigung vor lag wird auch zu beweisen sein.
Wahrscheinlich gibt es im besten Fall ne Owi-Busse wegen Überholens bei Überholverbot.

Ehrlich gesagt, mir wäre in beiden Fällen meine Zeit zu schade um überhaupt zur Polizei zu gehen. Würde ich jeden Anzeigen der sich auf meinem 70km Arbeitsweg daneben benimmt, könnte ich grad kündigen und das Vollzeit machen. Für mich hat Frau X anscheinend zu viel Freizeit.
Sorry.

Gruss HighQ

Ich gkaube Du hast da was falsch verstanden: es war KEIN
Gehweg da, weder rechts noch links und die Mutti ist mit ihrem
Kind entgegen der Fahrtichtung am Rand gelaufen nicht mitten
auf der Straße! Wo hat sie sich also fehlverhalten? Hätte sie
sich Flügel kaufen und fliegen sollen???

Hallo,

mal ganz offen, ich glaube da hat jemand einen gewissen Hang Dinge zu dramatisieren.

Keine Ahnung was die Reaktion ausgelöst hat: schlechter Tag,
Streit mit der Freundin, Eile? Auf alle Fälle weiß ich nicht
was an einem korrekt fahrendem Fahrzeug vor einem agressiv
macht. Und ob sie strich 70 oder 65 gefahren ist kann dem
Hintendran doch egal sein! Oder versteh ich da was falsch?

Wenn so ein Verhalten kommt, gibt es normalerweise auch einen Auslöser, der kann schon paar km vorher gewesen sein. Trotzdem erwarte ich von anderen und natürlich auch von mir, die nötige Gelassenheit im Verkehr. Stinkefinger ist, egal was vorher nicht zu tolerieren. Realistisch gesehen ist kaum etwas zu machen.

Sorry, ja man hat Angst wenn einer einem in den Kofferraum
fährt und man weiß wenn irgendwas ist (es war auch noch
rutschig an dem Tag) dann hängt der im Kofferraum und
gefährdet meine Kinder!

Angst hat im Verkehr nicht zu suchen. Wer Angst hat macht Fehler.

Okay, aber ich habs verstanden: jeder der genötigt wird ist
selber schuld und sollte es mit Fassung ertragen. Sorry dass
man das spätestens als Mutter nicht mehr kann wenn solche
Leute das Leben meiner Kinder gefährdet (ein Unfall mit 70
kann auch schon böse enden).

Warum schiebst Du immer wieder deine Kinder vor?

Achja: und der „böse Finger“ in Kombination mit Lichthupe,
Auffahren und Hupen war dann reine Nettigkeit oder was?
Zeigen, dass man überholen will? Zumal es in dem Fallbeispiel
auch noch Überholverbot war (sag mal hast Du es nicht komplett
durchgelesen oder machst Du sowas auch?).

Wenn sich jemand nicht an Verkehrsregeln hält, haben andere noch lange nicht das Recht hier den Oberlehrer zu spielen. Das ist Sache der Polizei und Justiz.

Und nein, ich mache es nicht, mein Fahrstil ist sehr defensiv.

Gruß

Nostra

2 Like

Hallo,

eben weil die Frau wenig Zeit hat wollte sie wissen ob was passiert wenn man solche unfallprovozierende Fahrer anzeigt. Da es offensichtlich nicht der Fall ist wird sie sich wie immer weiter ihren Kindern widmen.

Grüße

Hallo,

Dramatisierung? Wenn ein kurzer Bremser reicht um einen Unfall zu haben dann nenne ich das nicht so. Außerdem werden hier Kinder nicht „vorgeschoben“. Ohne Kinder war der Frau so ein Verhalten herzlich egal aber wenn ein Fahrer durch Drängeln eine Unfall provoziert und damit das Leben der Kinder gefährdet dann wird es unlustig. Okay, Angst war etwas übertrieben - eher ist es der Ärger, dass hier Gefahrensituationen vermieden werden könnten.

Da die Frau aber besseres mit ihrer Zeit anfangen kann als offensichtlich sinnlos anzuzeigen hofft sie, dass nie etwas passiert und die Polizei dann tatsächlich mal was unternimmt.

Grüße

Angst hat im Verkehr nicht zu suchen. Wer Angst hat macht
Fehler.

Mal ganz offen: Was ist das für ein Blödsinn? Was passiert, wenn man keine Angst hat, sieht man, wenn sich mal wieder ein Führerscheinanfänger (nüchtern) um einen Baum wickelt. Abgesehen davon tut es nichts zur Sache. Wenn der Vordermann aus EGAL WELCHEM GRUND langsam fährt - dann ist das das persönliche Pech vom Folgenden. Und wenn das eben im Überholverbot auftritt, dann ist das noch mehr Pech für den Folgenden. Wenn er mag, kann er sich ja bei der Rennleitung wegen Missachten der blauen Flaggen beschweren (wenn Du verstehst, was ich meine). Aber das persönlich durch Gesten oder (Licht-) Hupe zu regeln ist einfach der falsche Weg.

Wenn sich jemand nicht an Verkehrsregeln hält, haben andere
noch lange nicht das Recht hier den Oberlehrer zu spielen.

Oberlehrer? Hmm, sehe ich nicht so. Ok, es wurde sehr drauf geachtet, was der „Böse“ falsch macht. Aber es werden ja keine Lehren erteilt

ist Sache der Polizei und Justiz.

stimmt - und genau darum ging es hier ja. Aber dann kam jemand mit dem Argument, dass da wohl nix ermittelt werden würde und ja das „Opfer“ genug selbst falsch gemacht habe.

Und nein, ich mache es nicht, mein Fahrstil ist sehr defensiv.

Gut! Aber der vom LKW-Fahrer heute morgen, der mich als Radfahrer beim Überholen fast seitlich gegen stehende Autos gedrückt hat…

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Hi,

Abgesehen davon tut es nichts zur Sache. Wenn der Vordermann
aus EGAL WELCHEM GRUND langsam fährt - dann ist das das
persönliche Pech vom Folgenden.

nicht zwingend, unter Umständen wäre das eine Verkehrsbehinderung:

http://www.verbrauchernews.de/artikel/0000018019.html

Gruß
Tina

Richtig, ändert aber nichts an den Auswirkungen für den Folgenden. Der hat in dem Moment eben Pech. (Darauf bezog sich auch der Kommentar mit der „Rennleitung“: Er kann die Behinderung dann ja anzeigen, aber das eben nicht im Alleingang lösen.)

Aber sicher nicht wenn man evtl, 65 in einer 70iger Zone fährt (bei Tacho strich 70)

Mal ganz offen: Was ist das für ein Blödsinn? Was passiert,
wenn man keine Angst hat, sieht man, wenn sich mal wieder ein
Führerscheinanfänger (nüchtern) um einen Baum wickelt.

Hallo,

das wiederum ist Blödsinn. Aus Angst können Fehler gemacht werden wie z.B. unmotiviertes bremsen, oder ein zu starkes einschlagen des Lenkrades.
Bei Fahranfängern im jugendlichen Alter ist es Selbstüberschätzung mit dem Gefühl der Unsterblichkeit wie es mal ein Wissenschaftler ausgedrückt hat.

Abgesehen davon tut es nichts zur Sache. Wenn der Vordermann
aus EGAL WELCHEM GRUND langsam fährt - dann ist das das
persönliche Pech vom Folgenden. Und wenn das eben im
Überholverbot auftritt, dann ist das noch mehr Pech für den
Folgenden. Wenn er mag, kann er sich ja bei der Rennleitung
wegen Missachten der blauen Flaggen beschweren (wenn Du
verstehst, was ich meine). Aber das persönlich durch Gesten
oder (Licht-) Hupe zu regeln ist einfach der falsche Weg.

Das Problem entsteht wenn zwei Charaktere, Übervorsicht gepaart mit unsicherer Fahrweise, und Rücksichtlosigkeit gepaart Ungeduld zusammentreffen.

Nur mal so als Beispiel. Es fährt jemand dicht auf einen anderen auf, der Vordere bremst aus Angst, der Hintere fühlt sich dadurch provoziert. Schon hast Du den Konflikt.

Das Verhalten des Überholers will ich nicht schönreden, eher mal ohne Bewertung des Verhaltens die Gründe darstellen wie es dazu kommt.

Oberlehrer? Hmm, sehe ich nicht so. Ok, es wurde sehr drauf
geachtet, was der „Böse“ falsch macht. Aber es werden ja keine
Lehren erteilt

Der Wunsch das dem bösen Überholer die Strafe ereilt ist wohl doch da. Das dem mal gezeigt wird was Recht und Gesetzt im Auge des Überholten ist.

stimmt - und genau darum ging es hier ja. Aber dann kam jemand
mit dem Argument, dass da wohl nix ermittelt werden würde und
ja das „Opfer“ genug selbst falsch gemacht habe.

Weil zum streiten immer Zwei gehören. Und wenn jemanden öfters sowas passiert, dann könnte es doch sein das irgendwo eine Ursache ist, die demjenigen nicht bewusst ist.

Gut! Aber der vom LKW-Fahrer heute morgen, der mich als
Radfahrer beim Überholen fast seitlich gegen stehende Autos
gedrückt hat…

Schön das ich keine Lkw mehr fahren muss, kann also ich nicht gewesen sein.

Gruß

Nostra

Das Problem entsteht wenn zwei Charaktere, Übervorsicht
gepaart mit unsicherer Fahrweise, und Rücksichtlosigkeit
gepaart Ungeduld zusammentreffen.

Interessant was aus einer 70iger Fahrt bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 so alles wird! Da ist man dann auf einmal ein unsicherer Fahrer, aha… Wäre verständlich wenn die Frau im Beispiel 30 gefahren wäre, aber wenn sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat ohne Bremsen etc.?

Nur mal so als Beispiel. Es fährt jemand dicht auf einen
anderen auf, der Vordere bremst aus Angst, der Hintere fühlt
sich dadurch provoziert. Schon hast Du den Konflikt.

In meinem Fall hat die Frau nicht gebremst. Aber es gibt immer mal wieder Situationen da MUSS man bremsen und wenn der Hintermann dann nicht den nötigen Abstand hat hängt er nunmal hintendrin. Sidn die Abstandsregeln sooo schwer zu verstehen?

Das Verhalten des Überholers will ich nicht schönreden, eher
mal ohne Bewertung des Verhaltens die Gründe darstellen wie es
dazu kommt.

Okay nochmal für Dich: 70iger Fahrt wo man nur 70 fahren darf. Kein Bremsen, keine Geschwindigkeitsreduktion. Fahrtstrecke ca. 3km. Sonst noch Anregunngen was die Frau falsch gemacht hat und den armen, armen Kerl hintendran provoziert???

Weil zum streiten immer Zwei gehören. Und wenn jemanden öfters
sowas passiert, dann könnte es doch sein das irgendwo eine
Ursache ist, die demjenigen nicht bewusst ist.

Aja, man ist selber dran schuld wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält? Sehr interessant.

Gut! Aber der vom LKW-Fahrer heute morgen, der mich als
Radfahrer beim Überholen fast seitlich gegen stehende Autos
gedrückt hat…

Schön das ich keine Lkw mehr fahren muss, kann also ich nicht
gewesen sein.

Aber da ist der Fahrradfahrer aus Deiner Sicht bestimmt auch selber schuld, oder? Er hätte da gerade ja nicht fahren müssen…

Grüße

Interessant was aus einer 70iger Fahrt bei einer
Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 so alles wird! Da ist man
dann auf einmal ein unsicherer Fahrer, aha… Wäre
verständlich wenn die Frau im Beispiel 30 gefahren wäre, aber
wenn sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat
ohne Bremsen etc.?

Hallo,

vor allem interessant was bei so einer harmlosen Fahrt alles passieren kann.

In meinem Fall hat die Frau nicht gebremst. Aber es gibt immer
mal wieder Situationen da MUSS man bremsen und wenn der
Hintermann dann nicht den nötigen Abstand hat hängt er nunmal
hintendrin. Sidn die Abstandsregeln sooo schwer zu verstehen?

Wie wäre es wenn Frau mal jemanden die Fahrweise bewerten ließe?
Ob Abstandsregeln zu verstehen schwer sind? Für mich nicht.

Okay nochmal für Dich: 70iger Fahrt wo man nur 70 fahren darf.
Kein Bremsen, keine Geschwindigkeitsreduktion. Fahrtstrecke
ca. 3km. Sonst noch Anregunngen was die Frau falsch gemacht
hat und den armen, armen Kerl hintendran provoziert???

Irgendwas muss schon gewesen sein. Und der hintendran ist kein armer Kerl, sonder schlicht ein Zensiert.

Aja, man ist selber dran schuld wenn man sich an die
Geschwindigkeitsbegrenzung hält? Sehr interessant.

Wenn solche Dinge bei einigen oft vorkommen, während bei anderen nie, dürfte es mehr als nur Zufall sein.

Aber da ist der Fahrradfahrer aus Deiner Sicht bestimmt auch
selber schuld, oder? Er hätte da gerade ja nicht fahren
müssen…

Lkw und Radfahrer sind ein Thema für sich. Wieviel Seiten soll ich schreiben um das Thema umfassend zu beleuchten?

Gruß

Nostra