Anzeigenerstattung verweigert durch Polizei

im Internet wurde eine Flughundebox gekauft.Nach der Überweisung war die Box plötzlich kleiner.Diese kleinere Box war für den Zweck nicht brauchbar
Beim Versuch Anzeige zu erstatten, prüfte die Polizistin die Unterlagen und lehnte das ab.
Folgende Frage:
Ist die „Polizei“ Rechtsanwalt oder „Staatsanwalt“ um den Sachverhalt zu entscheiden? Dann könnte ja die Staatsan- waltschaft eingespart werden.
Wie kann man weiter vorgehen?
Ohne Anzeige keine Herausgabe der persönlichen Daten.Geld ist auch weg.

Hallo,

im Internet wurde eine Flughundebox gekauft.Nach der
Überweisung war die Box plötzlich kleiner.Diese kleinere Box
war für den Zweck nicht brauchbar

Schön. Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht#Allgemeines…

Beim Versuch Anzeige zu erstatten, prüfte die Polizistin die
Unterlagen und lehnte das ab.

Das ist auch nicht Aufgabe der Plizei
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizei_(Deutschland)
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiliche_Aufgabe

Wie kann man weiter vorgehen?

Mit solchen Sachen verdienen Rechtanwälte ihr Geld. Dort musst Du hin.

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft befassen sich mit zivilrechtlichen Sachen wie dieser. Dafür gibt es Rechtsanwälte die das ganze dann evtl. vor Gericht bringen. Polizei und Staatsanwaltschaft kümmern sich um Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Wenn der Verkäufer also gesagt hätte „Kauf mir die Box ab oder ich hau Dir eine rein!“ dann wäre das ein Fall für die Polizei (Strafrecht). So aber ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit. http://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht

Also zum Rechtsanwalt damit.

Gruss
K

Hallo Kasi,

Wenn der Verkäufer also gesagt hätte „Kauf mir die Box ab oder ich hau Dir eine rein!“ dann wäre das ein Fall für die Polizei (Strafrecht). So aber ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit

da wir ja hier im Forum keine realen Rechtsfragen stellen oder beantworten dürfen (FAQ1129) möchte ich mich mal mit einer abstrakten Sichtweise zu Worte melden.

Angenommen ein Verkäufer würde über Internet eine Tiertransportbox verkaufen und das Angebot mit falschen Größenangaben (tatsächlich kleiner als im Angebot beschrieben) anbieten. Nun kann man ohne Ermittlung nicht feststellen ob dieser Verkäufer absichtlich falsche Angaben gemacht hat um bessere Verkaufchancen zu haben.

Wenn ein Käufer nun zur Polizei geht um Anzeige wegen Betrugs zu erstatten, dürfte die Polizei dann die Aufnahme der Anzeige mit der Begründung „Zivilrechtliche Angelegenheit“ verweigern, ohne vorher ermittelt zu haben ob der Verkäufer (absichtlich / vorsätzlich) sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil durch Vorspielung falscher Tatsache (Größenangaben) verschafft, und dadurch das Vermögen des Käufers geschädigt hat ?

Ich bin der Meinung dass man zumindest ermitteln müsste ob da der § 263 Abs. 1 StGB anzuwenden sei. Wenn der Verkäufer dann auch noch gewerblich handelt, könnte man unter umständen sogar in Betracht ziehen ob nicht vielleicht auch Abs. 3.1 zu tragen käme.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Mir ist klar dass das im vorher angenommenen Fall als „Mit Kanonen auf Spatzen schießen“ bezeichnet werden könnte und dass der Käufer dadurch sein Geld nicht zurück erhält. Aber mir stellt sich die Frage ob die Polizei prinzipiell berechtigt ist sich zu weigern in dem Fall eine Anzeige aufzunehmen und dadurch vielleicht sogar rechtswidrig einen möglichen Betrüger vor der Strafverfolgung schützt.

Natürlich kann man vorher nicht beurteilen ob der Verkäufer nur einem Irrtum unterlegen war (zivilrechtliche Angelegenheit), oder ob der Verkäufer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hätte (strafrechtliche Angelegenheit), aber gerade deswegen sollte es meiner Meinung nach nicht der Polizei überlassen werden zu entscheiden ob eine Anzeige aufgenommen wird, oder ob nicht. Ohne zu ermitteln ob in diesem Fall „Vorsatz“ angenommen werden kann, halte ich die Weigerung eine Strafanzeige aufzunehmen für (zumindest) fragwürdig.

Gruß
N.N

Hi,

der UP sagte doch bereits: „Beim Versuch Anzeige zu erstatten, prüfte die Polizistin die Unterlagen und lehnte das ab“. Also wird sie den Sachverhalt ja geprüft haben und festgestellt haben dass es eine zivilrechtliche Angelegenheit ist.

Gruss
K

Hallo Kasi,

der UP sagte doch bereits: „Beim Versuch Anzeige zu erstatten, prüfte die Polizistin die Unterlagen und lehnte das ab“

Nun, ich gebe gerne zu dass man in diesem Fall auf Vermutungen angewiesen ist. Aber ich glaube kaum dass man aus den Unterlagen eines Käufers feststellen kann ob ein Verkäufer systematisch (also vorsätzlich) falsche Angaben gemacht hat. Auch bezweifle ich dass man aus den Unterlagen eines Käufers feststellen kann ob (und wie vielen) anderen Käufer ebenfalls Artikel mit falsch angegebenen Größen verkauft wurden.

Aber ganz abgesehen davon, stellt sich mir die Frage ob die Polizei überhaupt berechtigt ist die Aufnahme einer Anzeige mit möglichem Hintergrund einer Straftat abzulehnen. Ob eine Straftat vorliegt oder nicht, kann unter den geschilderten Umständen meiner Meinung nach nur nach entsprechenden Ermittlungen festgestellt werden. Und wenn die Anzeige von vorneherein nicht aufgenommen wird, werden dementsprechend nach meinem Verständnis erst überhaupt keine Ermittlungen stattfinden. Somit wird auch nicht festgestellt ob die anfänglich abgelehnte Anzeige bei entsprechender Ermittlung eventuell strafrechtliche Aspekte ergeben hätte.

Meiner Meinung nach hätte die Anzeige erst aufgenommen werden müssen. Danach wären Ermittlungen notwendig gewesen die sich nicht nur auf Sichtung der Unterlagen des Käufers beschränken. Je nach Ergebnis der Ermittlungen hätten diese dann entweder eingestellt, oder weiter verfolgt werden müssen. Aber von vorne herein die Aufnahme einer Anzeige (und damit verbundenen Ermittlungen) abzulehnen widerspricht dem was ich bisher von unserem Rechtssystem für rechtmäßig gehalten habe.

Wie ich bereits in meinem vorherigen Beitrag geschrieben habe (mit Kanonen auf Spatzen schießen) stellt sich für mich nicht die Frage ob der Aufwand sich lohnen würde, oder eventuell relativ überzogen wäre. Für mich spiet bei diesem abstrakten Fall nur eine Rolle ob die Polizei prinzipiell berechtigt gewesen wäre die Aufnahme einer Anzeige in so einem Fall zu verweigern.

Gruß
N.N

Hallo N.N.

Du unterstellst implizit, dass der Anzeigenerstatter einen gültigen Straftatbestand vermutet. Davon ist m.E. nicht auszugehen. Eine Anzeige muss erst dann aufgenommen werden, wenn dessen Inhalt selbige rechtfertigt. Und nicht, wenn der Polizist in dem Zusammeng eine Straftat nicht aussschließen kann.

Ansonsten stimme ich Dir zu.

Gruß
achim

Hallo,

bei sowas erstattet man keine Anzeige, sondern man reklamiert bei dem Anbieter, bei dem man den Artikel gekauft hat.

Der Artikel wird zurückgeschickt und das Geld unter Angabe der Bankverbindung zurückgefordert. Zahlen sie nicht, forderst Du sie nochmal mit einer Zahlungsfrist auf und wenn dann immer noch nichts passiert, gehst Du zum Anwalt.

Viele Grüße

das können Polizisten nicht entscheiden, im Zweifel muss erstmal alles aufgenommen werden, für die entscheidung obs eingestellt wird, brauchts den staatsanwalt.

Der Staatsanwalt ist im Zivilrecht gar nicht ivolviert, somit kann er auch nicht entscheiden „obs eingestellt“ wird. Nebenbei muss der Staatsanwalt erstmal ein Verfahren eröffnen um es einstellen zu können.

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Hallo Kasi,

Der Staatsanwalt ist im Zivilrecht gar nicht ivolviert, somit kann er auch nicht entscheiden „obs eingestellt“ wird

dabei gehst du aber (wie schon am Anfang) davon aus dass es sich bei dem geschilderten Fall definitiv um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Meine Argumentation dass bei dem geschilderten Fall auch das Strafrecht (§ 263 Abs. 1 StGB) betroffen sein könnte lässt du dabei außer acht.

Wie ich schon vorher umfassend beschrieben habe, sehe ich es nicht so eindeutig geklärt ob hier das Zivilrecht oder das Strafrecht zu tragen kommt. Das kann meiner Meinung nach erst mit entsprechenden Ermittlungen geklärt werden.

Nebenbei muss der Staatsanwalt erstmal ein Verfahren eröffnen um es einstellen zu können.

Eben darum ging es ja bei dem geschilderten Fall. Wenn die Polizei von vorne herein die Aufnahme der Anzeige verweigert, werden keine Ermittlungen angestellt. Ohne Ermittlungen wird nicht festgestellt ob das Strafrecht betroffen ist. Ohne Strafrecht kann der Staatsanwalt weder ein Verfahren eröffnen, noch einstellen. Also im Prinzip verhindert die Polizei mit der Weigerung eine Strafanzeige aufzunehmen, dass die Staatsanwaltschaft involviert wird.

Gruß
N.N

Hallo!

Wieso reklamiert man nicht zuerst beim Verkäufer,wie bei jeder tatsächlichen oder vermeintlich falschen Lieferung ?
Wie kommt man auf die Idee damit zuerst zur Polizei zu gehen ?

Erst wenn man sich mit Verkäufer über die Falschlieferung oder Falschbeschreibung der Ware in Verkaufsanzeige nicht einigen kann,dann sollte man weitere rechtliche Schritte unternehmen.
Aber auch hierzu kommt die Polizei noch nicht in Spiel !

Wo ist die Straftat ? Betrug ?

Das kann man nicht mal vermuten,geschweige denn beweisen.

Hoffentlich haben die Polizeibeamten später ordentlich über den Anzeigenden gelacht. Dienst ist schwer genug,da braucht es jede Aufheiterung durch solche Mitbürger.

mfG
duck313