Anzeigenversprechen

Hallo,ich habe folgendes Problem:
Diesen Sommer habe ich bei einer ebay Auktion einen seltenen Oldtimer ( HONDA S 800 ) ersteigert,( nur 11000 wurden gebaut ).
Ich habe ziemlich viel bezahlt,weil der Verkäufer in seiner Artikelbeschreibung aufführte,dass das Fahrzeug aus 2.Hand sei, mit allen Teilen (wortwörtlich )
Als das Fahrzeug dann geliefert wurde,musste ich schnell erkennen,dass ich „gelinkt“ worden war.In der Zweitschrift des Originalbriefes( der Originale nicht mehr vorhanden ) sind schon 3 Besitzer eingetragen.Es ist nun zu vermuten,dass im nicht mehr vorhandenen Originalbrief noch mehr Besitzer zu finden wären.Wie dem auch sei,-- ein 40 Jahre altes Auto ( Bj.1970 ) mit nur zwei Vorbesitzern,ist extrem selten und ich versprach mir viel davon,z.B. guterhaltener Innenraum/gute Technik.Wenn da gestanden hätte:3 Vorbesitzer,hätte ich das Auto schon nicht mehr gekauft und schon garnicht,wenn es evtl.noch viel mehr gewesen sind,(der verwahrloste Innenraum deutet darauf hin! )
Auch die Aussage,„mit allen Teilen“ war gelogen.Es fehlen doch einige sehr teuere und schwer zu beschaffende Teile am Fahrzeug. In einer email schreibt der Verkäufer":Ich habe Ihnen nie zugesichert,dass die von Ihnen(also mir ) aufgeführten Teile vorhanden sind ".Ich meine aber,dass er das durchaus  getan hat,denn in seiner Anzeige steht ja,„mit allen Teilen“.
Frage nun:Kann ich vor Gericht, (freiwillig lässt der Mann nicht mit sich reden ) einen Preisnachlass,oder gar eine Rückgabe erreichen ?
Schon mal Danke für Antwoten !

Hallo!

Diesen Sommer habe ich bei einer ebay Auktion einen seltenen
Oldtimer ( HONDA S 800 ) ersteigert…

Ein schickes Teil.

Ich habe ziemlich viel bezahlt…

Über welchen Betrag redet man?

weil der Verkäufer in seiner Artikelbeschreibung aufführte…
Kann ich vor Gericht…

Ein Gericht wird anders vorgehen als der Autokäufer, insbesondere das Minimum an Sorgfaltspflicht beachten, also ohne den zugrunde liegenden Vertrag und ohne Gutachter, der das Fahrzeug mit eigenen Augen gesehen hat, gar nichts urteilen.

Der Käufer wird sich fragen lassen müssen, wie er auf die seltsame (äußerst zurückhaltend ausgedrückt) Idee kommen kann, ein 40 Jahre altes Auto unbesehen zu kaufen. Er wird sich fragen lassen müssen, warum ihm erst ein halbes Jahr später einfällt, etwas zu beanstanden.

Den genauen (!) Wortlaut des Auktionstextes kennt hier niemand. Deshalb läßt sich auch nicht beurteilen, ob unmißverständlich geschrieben stand, daß es sich um nur 2 Vorbesitzer handelt. Aber ist es wirklich so gravierend, ob es 2 oder 3 Vorbesitzer bei einem 40 Jahre alten Auto gab? Ich halte es für ziemlich egal, denn entscheidend bei einem derart alten Fahrzeug ist der technische Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs. Aber genau der entscheidende Punkt, nämlich der technische Zustand, schien dem Käufer egal zu sein, sonst hätte er sich das Auto vor dem Kauf doch wohl angesehen.

Durchaus möglich und allerorten an der Tagesordnung, daß der Autoverkäufer einen Dummen für sein altes Wrack suchte. Leute, die es an elementarer Sorgfalt fehlen lassen, sind die passende Zielgruppe. Andererseits gibt es aber auch eine weit verbreitete Pest in Gestalt von Gebrauchtwagenkäufern, die nach dem Kauf mit Nachverhandlungen beginnen wollen. Die dubiosen Verkäufer und die leichtfertigen Käufer gehören alle zusammen in einen Sack und immer feste mit dem Knüppel drauf :smile:

Welche vertragliche Grundlage gibt es für den Deal? Die Ebay-Bedingungen oder wurde ein anderer Vertrag verwendet? Ging es um den Schrottpreis von 800 kg à 5 Cent für Altmetall oder um einen Liebhaberpreis in der Größenordnung oder sogar noch oberhalb des Neupreises des Fahrzeugs? Soll heißen: Die Angaben erlauben keine abschließende Einschätzung. In der Tendenz sieht es aber eher danach aus, daß es sinnvoll ist, die Sache unter Lebenserfahrung zu buchen, statt weitere Kostenrisiken einzugehen.

Die Lehre für zukünftiges Handeln muß heißen: Kaufe unbesehen nur mit Käuferschutz oder wenn du mit dem Totalverlust des eingesetzten Geldes rechnest und ihn einfach verschmerzt. Für ein Auto (und für Immobilien) kann das nur heißen: Egal was der Verkäufer erzählt, niemals unbesehen kaufen! Nur angucken reicht dabei nicht. Es muß schon genaues Untersuchen mit Sachkunde sein. Und das vor dem Kauf.

Gruß
Wolfgang