AOK lehnt Kostenerstattung für Fahrten mit dem Taxi zur neuropsychologischen Behandlung ab

Einen schönen guten Tag,

zur Verbesserung meiner kognitiven Fähigkeiten muss ich die nächsten Wochen regelmäßig einmal die Woche zu einem neuropsychologischen Therapeuten fahren. Seine Praxis liegt in einer anderen Stadt, ich selbst kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Auto fahren (Neigung zu epileptischen Anfällen).
Meine Krankenkasse AOK lehnt eine Kostenerstattung für diese Fahrten ab mit der Begründung, dafür fehlen mir das nötige Kennzeichen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung in meinem Schwerbehindertenausweis. Der Grad meiner Behinderung beträgt 80 % mit Kennzeichen G.
Ich bin arbeitsunfähig berentet und soll die Fahrtkosten Woche für Woche aus eigener Tasche bezahlen. Was kann ich tun?

Schöne Grüße, ein entspanntes Wochenende

p.s. dies schreibe ich vom Zugang meines Mannes Michael, der schon lange in diesem Forum schreibt

[Beitrag editiert vom www Team]

Falls das Benützen von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist, würde ich dem Bescheid widersprechen, Beschwerde einlegen und ggf. zu einer Kasse wechseln, die solche Fahrten als Satzungsleistungen übernimmt.

Was stellen die sich bei der Kasse vor, wie Sie zum Arzt kommen?

In der Sache hat die Kasse allerdings Recht. Nur muss hier nicht nach Aktenlage beschieden werden, sondern nach überprüfbarer Notwendigkeit.

hallo!

Nun, „G“ ist (für deinen Mann doch zum Glück) nicht „außergewöhnlich gehbehindert“ also Behinderung „aG“.

Und deshalb gilt das hier (die AOK hat schon Recht).

lies selbst:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.html

und prüfe, ob eine der Ausnahmen in Betracht käme.

MfG
duck313

Hallo Monika,

es ist bestimmt gut gemeint von dir, dass du mit Name und Adresse hier schreibst. Aber das solltest du in einem öffentlichen Forum nie tun! Schon doppelt nicht, wenn du gesundheitliche Daten mit angibst.

Das Netz vergisst nicht und du willst sicher nicht, dass irgendwelche entfernte Bekannte (oder evtl. ein Arbeitgeber, bei dem du einen kleinen Nebenjob zur Aufbesserung der Rente machen willst), diese Daten hier lesen können.

Ich hab den Moderator schon gebeten, deine persönlichen Angaben zu löschen.

Liebe Grüße
Karin

[Beitrag editiert vom www Team]

Hallo,
es handelt sich hier um Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung und die sind grundsaetzlich keine Kassenleistung, egal wegen was und wo diese Behandlung stattfindet. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden - siehe dazu den Link, denn dir Duck313 genannt hat, dann kann die Kasse auch bei ambulanter Behandlung Fahrkosten erstatten (unter Abzug des gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteils - wenn keine Befreiung vorliegt).
Eine weitere Ausnahme wäre noch, wenn der Transport mit einem Krankenwagen erforderlich wäre - das müsste aber der behandelnde bzw. überweisende Arzt entscheiden und auch das müsste, genau wie bei der vorher genannten Möglichkeit im Vorfeld bei der Kasse beantragt und von ihr genehmigt werden.
Gruss
Czauderna

Einen schönen guten Tag,

herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort. Du sprichst Fragen an, die wir bisher nicht bedachten.

Ein schönes Wochenende wünschen Dir

Monika und Michael

Du weißt ja sicher auch, dass Du mit dem Merkzeichen G für einen sehr kleinen jährlichen Eigenanteil den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland kostenlos nutzen kannst. Oder nicht? Die KostenAusfälle werden allen Nahverkehrsunternehmen von den Ländern oder dem Bund erstattet. Es müssten schon sehr besondere Gründe vorliegen, weshalb Du trotz nahezu kostenloser Transportmöglichkeit auf Erstattung der Fahrtkosten durch die Krankenkasse hoffst.
Warum? Verstehe ich nicht.
LG
Amokoma1

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Einen schönen guten Morgen,
nach mehreren Antworten sind wir selbst zu dem Schluss gekommen, dass unsere Frage eigentlich keine Gründe hatte. Die Argumente waren schlüssig und nachvollziehbar, werden das Thema nicht weiter verfolgen.

Wir wünschen Dir einen guten Tag,

Monika und Michael