Einen schönen guten Tag,
zur Verbesserung meiner kognitiven Fähigkeiten muss ich die nächsten Wochen regelmäßig einmal die Woche zu einem neuropsychologischen Therapeuten fahren. Seine Praxis liegt in einer anderen Stadt, ich selbst kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Auto fahren (Neigung zu epileptischen Anfällen).
Meine Krankenkasse AOK lehnt eine Kostenerstattung für diese Fahrten ab mit der Begründung, dafür fehlen mir das nötige Kennzeichen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung in meinem Schwerbehindertenausweis. Der Grad meiner Behinderung beträgt 80 % mit Kennzeichen G.
Ich bin arbeitsunfähig berentet und soll die Fahrtkosten Woche für Woche aus eigener Tasche bezahlen. Was kann ich tun?
Schöne Grüße, ein entspanntes Wochenende
p.s. dies schreibe ich vom Zugang meines Mannes Michael, der schon lange in diesem Forum schreibt
[Beitrag editiert vom www Team]