AOK Nachzahlung

Hallo ich bin seit 2003 Student und war früher familienversichert.
Mittlerweile werde ich im April 30. durch ein Gespräch habe ich von anderen erfahren, dass man den Krankenkassenbeitrag ab 25 Jahren hätte selber bezahlen müssen. Nun befürchte ich, dass ich die vergangenen 5 Jahre nachzahlen muss. Zudem sei gesagt, dass ich seit 2003 einen Studentenjob (über 400€ Basis) ausübe.

Was sollte ich am besten tun??

Hallo,
es ist sehr unwahrscheinlich das die AOK übersehen hat das die Familienversicherung hätte beendet werden müssen. Zumal die Kassen verpflichtet sind die Nachweise über die Familienversicherungen regelmäßig zu erbringen. Es gibt nur eine Möglichkeit:
sie sind bereits als eigenes Mitglied pflichtversichert z.B. über den Arbeitgeber (Brutto über 400 €) oder z.B. über eine Hinterbliebenen/Halbwaisenrente. Eine zweite Möglichkeit fällt mir gerade noch ein: Sie sind verheiratet und über Ihre Ehefrau/Ehemann familienversichert. In diesem Fall gibt es die Altersgrenze nicht.

Schauen Sie doch bitte auf Ihre Versichertenkarte. Welcher Status ist hier vermerkt? 1 = Mitglied / 3 = Familienangehöriger / 5 Rentner.

Sollte es 3 sein und sie sind nicht als Ehepartner familienversichert, dann sollten Sie sich auf jeden Fall mit der AOK in Verbindung setzen. Früher oder später fällt es doch auf da führt kein weg dran vorbei.

Gruß
Yvonne

Hallo,

bevor ich antworte muss ich wissen, wo Du aktuell versichert bist.
Übrigens, solch sensiblen Fragen würde ich nicht in einem öffentlichem Forum diskutieren.

gruß
www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Danke für die schnelle Antwort. Verheiratet bin ich nicht. Halbwaisenrente hatte ich mal bekommen, aber nicht mehr seitdem ich 26 Jahre alt geworden bin. Ist man immer pflichtversichert, wenn man über 401€ brutto verdient (bin halt Student und im April 30 Jahre)? Meine Versichertenkarte ist schon im Juni 2012 abgelaufen. Die Krankenkasse hat sich aber nicht bei mir gemeldet bzw. mir ist es neulich erst aufgefallen dass die Karte abgelaufen ist.

Ganz einfacher Rat: zur AOK gehen und klären ob etwas scheifgelauchen ist, wenn ja,was schiefegelaufen ist und woran es gelegen hat.
Sollte eine Nachzahlung fällig werden, können Sie eine Ratenzahlung entsprechend Ihrer Möglichkeiten vereinbaren.

Ohoh das klingt gar nicht gut. Ich vermute das die AOK nach Ende der Halbwaisenrente keine Weiterversicherung an Sie geschickt hat. Das heißt. Der Rentenversicherungsträger hat abgemeldet und die AOK hat dann ihre eigene Versicherung beendet. Das würde bedeuten das sie seit dem Ende des Rentenbezugs nicht mehr versichert sind. Bitte klären Sie das so schnell wie Möglich mit der AOK. Leider werden Sie um eine rückwirkende Einstufung nicht herum kommen. Es sei denn der Arbeitgeber (wenn sie über 400 € verdient haben) hat sie dort angemeldet und Beiträge abgeführt.
M.F.G.
Yvonne

Hallo Needhelp83,

ich gehe davon aus, dass Sie keinen Job „über“ 400,-EUR meinten, (ab 2013 ist die Grenze bei 450,-EUR) sondern einen Job bis zur Minijob Grenze.

Die Familienversicherung endet mit dem 18.Lebensjahr oder nach der Ausbildung, maximal mit dem 25.Lebensjahr. Danach hätten Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern müssen.

Ihree vorherige Familienkrankenversicherung hätte allerdings auch Sie, bzw. Ihre Eltern jedes Jahr ab dem 18.LJ einschreiben müssen, wie der aktuelle Stand ist.

Sprechen Sie mit „Ihrer“ Krankenversicherung, was Sie nun tun können, vielleicht finden Sie eine Einigung.
Ratenzahlung oder, oder, oder…

Beste Grüße und viel Erfolg
tripleZ

Hallo,

es kann definitiv nicht sein, dass die AOK bereits eine Mitgliedschaft durchführt, ohne das denen das auffällt, dass keiner Beiträge zahlt!

Es ist daher wahrscheinlich, dass überhaupt kein Versicherungsschutz mehr besteht (!), weil die Familienversicherung ja mit dem 25. Lebensjahr endete (nur Verlängerung wg. Wehrdienst möglich). Um die Weiterversicherung muss sich dann jeder selbst kümmern. Zumindest die hauptversicherten Eltern werden über das Ende der Familienversicherung informiert. Wer dann nicht reagiert, ist natürlich selbst dafür verantwortlich, wenn er nicht versichert ist. Dann dürfte aber auch keine Versicherkarte mehr da sein. Zumindest keine Gültige.

Vielleicht besteht auch ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt vom Gehalt an die Krankenkasse? Die Beiträge zur Krankenversicherung müssten dann zumindest auf der Gehaltsbescheinigung auftauchen.

Normalerweise sind Studierende mit Studentenjob auch als Stundenten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Der monatliche Beitrag liegt einschließlich Pflegeversicherung knapp unter 80 Euro. Doch das würdest Du ja wissen, wenn der Beitrag monatlich weg geht.

Aussitzen ist auf jeden Fall die schlechteste Lösung. Das holt einen irgendwann immer ein. Das Schlimmste wäre ohne Versicherungsschutz zu sein. Die Ärzte und Krankenhäuser kennen da kein Erbarmen und stellen alles privat in Rechnung wenn heraus kommt, dass kein Versicherungschutz besteht. Unter Umständen auch nachträglich, da zwischen Abrechnung des Leistungserbringers und Prüfung durch die zahlende Krankenkasse ewig Zeit vergehen kann. Also unbedingt kurzfristig persönlich hin zur Krankenkasse und das klären!

Gruß
triceratops

Hallo,
m.W. musst Du erst selbst bezahlen, wenn Du nicht mehr in Ausbildung, ein nennenswertes eigenes Einkommen hast und über 30 Jahre bist. Ansonsten bist Du meines Wissens bei Papa versichert.
Grüße
Hupftiegel

Es kommt darauf an ob der AG für den Minijob Sozialabgaben abgeführt hat, normalerweise muss er das tun. Dann wären Sie ja über den Job Krankenversichert.
U.U. wird die Krankenversicherung das einmal überprüfen, aber Sie haben dadurch ja die Krankenversicherungspflicht - erfüllt.
Ich denke nicht dass Ihnen eine nachzahlung bevorsteht-.

Mfg
-Leo!

Hallo,
wo bist du denn z.Zt. versichert ?? Hast du Leistungen der AOK in den vergangenen 5 Jahren in Anspruch genommen ? Davon wird abhängen, ob du nachzahlen musst bzw. ob du der AOK mit Tricks „entkommen“ kannst.
VG
ayro

Sparen.

Ja, mit Nachzahlungen ist zu rechnen, zumal wir seit 2003 Versicherunspflicht haben. Es kommt noch dicker: da die verbilligte studentische Pflichtversicherung (knapp 80 EUR)nach 14 Semestern endet, ist für die letzten drei Jahre der freiwillige Mindestbeitrag von ca. 155 EUR zu zahlen.

Was tun ? Einen Job mit mind. 451 EUR suchen, damit der Arbeitgeber mitzahlt.

Noch erstaunlicher als die Frage, wie man sowas nicht mitbekommen kann ist allerdings, dass die Kasse nie auf die Eltern zugekommen ist.

Viel Glück

Barmer

Noch ein Kommentar zu den anderen Antworten:

im Minijob führt der Arbeitgeber Pauschalen ab, dadurch entsteht kein KV-Schutz und das sind auch keine SV-Beiträge.

Und auch ohne Einkommen muss man Beiträge zahlen, den freiwilligen Mindestbeitrag und das nicht erst ab 30.

Tricks: ja gibt es. Aber meist geht es nach hinten los.

Gruss

Barmer

Hallo -am besten deine Krankenkasse fragen !!
und verbindliche Auskunft fordern MfG rudi 44

Hallo,
seit 10 Jahren Student, also im 20.Semester ???.
Mit 25 ist normalerweise mit der Familienversicherung Schluss, wenn nicht Grundwehrdienst oder Zivildienst angerechnet werden, dann erlischt die Familienversicherung und die Kassen teilen dies eigentlich auch den Betroffenen mit und machen Sie auf die Weiterversicherung aufmerksam, d.h. in deinem Fall
ist bei dir die Krankenversicherungspflicht im Jahre 2008 eingetreten. Wenn der Betroffene keine eigene Mitgliedschaft begründet, dann meldet die Kasse dies der UNI oder Fachhochschule und aus ist es mit dem Studium. Du hast also in dem Glauben gelebt, dass du noch familienversichert bist - warst du in den vergangenen fünf Jahren niemals beim Arzt oder Zahnarzt ??. Wie auch immer, du musst dich bei deiner alten Kasse melden und das klären, und die werden natürlich im Rahmen der Verjährungsfrist die Pflichtbeiträge von dir haben wollen, ca. 70,00 € pro Monat.Nur wenn du der Kasse glaubhaft machen kannst, dass du von alledem nix gewusst hast und auch niemals entsprechend von der Kasse dazu angeschrieben worden bist (oder deine Eltern), dann kannst du um die Nachzahlung herum kommen, aber das wird wahrscheinlich ohne den Rechtsweg nicht funktionieren.
Ansonsten bleibt dir der Weg der Ratenzahlung offen.
Du kannst dich natürlich an eine andere Kasse wenden, nur mittlerweile ist die Krankenversicherungspflicht als Student dem Grunde nach erloschen (wegen des Alters), da wird dich keine andere Kasse aufnehmen, eben wegen der fehlenden Krankenversicherungspflicht.
Dir bleiben nur drei Möglichkeiten - deine alte Kasse, eine PKV (mit der Hoffnung, dass die dich ohne Nachfrage wegen der Vorversicherungszeit nehmen) oder Heirat und dann Familienversicherung.
Du könntest auch einen Job über 450,00 € aufnehmen, also dort krankenversicherungspflichtig werden - dann benennst du deinem Arbeitgeber eine Krankenkasse und der macht dort die Anmeldung, das funktioniert aber auch nur, dann wenn es die Kasse nicht interessiert wo du die letzten 18 Monate versichert warst und du auch keine Kündigungsbestätigung deiner alten Kasse vorlegen kannst.
Gruss
Czauderna

Endlich mal sich selber versichern. Am besten andere Krankenkasse wählen.

Hallo auch,
meine Frage: wie bist Du denn z.Zt. versichert? Familienversichert über die Eltern oder Ehefrau?
Sind die Eltern privat oder gesetzlich versichert?
Wenn sie gesetzlich versichert sind, hat die Krankenkasse geschlampt, sie muss nämlich prüfen, wie lange die Familienversicherung besteht und die Betroffenen auf das Ende der Versicherung hinweisen. Der 400,-- EUR Job wirkt sich dabei nicht aus, da er versicherungsfrei ist (ich gehe davon aus, dass Du nachwievor eingeschriebener Student bist oder?).Nach näheren Angaben kann ich auch detaillierte Auskunft geben.
MfG
Frankie

Hallo,

Meine Krankenversicherung hat bis zu meinem 26. Lebensjahr die halbwaisenrente bezahlt. Das habe ich zumindest nach meinem Anruf erfahren. Momentan, sei ich wohl gar nicht versichert. Meine Mama ist gesetzlich versichert. Die müssen also irgendwie das verschlampt haben, da ich eben nicht darauf hingewiesen worden bin, dass ich mih selbst versichern muss.

Als Student bin ich immer noch eingeschrieben.

Gruß

hi Needhelp

Was sollte ich am besten tun??

gute Frage :smile:böse Menschen würden jetzt raten garnix zu tun und keine schlafenden Hunde wecken, aber dazu gehöre ich natürlich nicht :smile:,
Also lautet mein Rat zur Kasse zu gehen und die Versicherung seit dem 25 Lj. Anzeigen, brav die letzten 5
Jahre den Studentenbeitrag nachzahlen und ab dem 30 Lj eine freiwillige Versicherung beantragen.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo,

ist der Studentenjob sozialversicherungspflichtig oder wurde da ein sogenannter Werkvertrag geschlossen, der einer Selbstständigkeit nahe kommt?

Gruß
Franjo