Hallo!
Nein, ich möchte nicht wissen, wie lange man bei der AOK arbeitet
Ich bin freischaffend tätig, freiwillig versichert und die AOK will meine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wissen.
Als Übersetzerin sind meine Arbeitszeiten ja ganz unterschiedlich. Ich mache das nebenbei und nehme nur eine begrenzte Anzahl Aufträge an, da kommt es vor, dass ich auch mal länger gar nicht beruflich tätig bin. Was gibt man da an? Gibt es eine Grenze, die man nicht überschreiten darf, weil man dann als voll berufstätig eingestuft wird???
Gruß,
Eva
Hallo,
wie bist du genau versichert, als hauptberuflich Selbständiger oder „nur“ als freiwllig Versicherter.
Nur wenn es um die Klärung dieser Frage geht spielt auch die wöchentrliche Arbeitszeit eine Rolle.
So, wie geschildert nehme ich an dass du schon als hauptberuflich Selbständiger versichert bist, wenn das der Fall ist, warum will die Kasse das wissen?
Im Grundsatz gilt, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden ein Indiz für die nebenerufliche Tätigkeit, allerdings spielt auch das Einkommen eine Rolle.
Diese Zeit kannst nur du einschätzen.
Wo liegt jetzt der Unterschied zwischen hauptberuflich und nebenberuflich versichert für dich.
Seotdem die Mindestbeitrafgsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige der, der anderern freiwllig Versicherten angepasst ist, bestejht der Unterschied in der Krankenversicherung eigentlich nur bei der Frage - mit oder ohne Krankengeldanspruch. Den hat man, bzw. kann man nur als hauptberuflich Selbständiger beantragen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
am besten rückwirkend schätzen, wie viele Stunden pro Kalenderwoche man für die bisherigen Aufträge gebraucht hat. Wochen ohne Arbeitszeit natürlich mit 0 Stunden in den Durchschnitt einbeziehen.
Zu den Auswirkungen kann man nur etwas sagen, wenn man weiß welche Art der Krankenversicherung ohne die selbständige Tätigkeit greifen würde.
Zum Beispiel: Student in der KVDS? Student nach dem 30. Geburtstag? Rentner in der KVdR? Rentner als freiwilliges Mitglied? Arbeitsloser ohne staatliche Leistungen? Oder …?
Gruß
RHW
Wenn Günther oben Recht hat, und ich bin sicher, das hat er, dann wird doch niemand penibel die Zeit hinunterschätzen, wo es nur geht, wenn ab 20 Stunden Krankengeld auf der Gewinnliste steht?
Danke an alle!
Ich war bisher bei der AOK über die Künstlersozialkasse versichert. Nun habe ich mein Pensum zurückgeschraubt und ich bin unter die Einkommensgrenze der KSK gerutscht. Ich muss mich also wieder selbst mit der AOK auseinandersetzen.
Die wollen ohnehin bei Menschen mit schwankendem Einkommen jedes Jahr wissen, was, wo, wie viel. Ist man hauptberuflich selbstständig, was an den Arbeitszeiten festgemacht wird, rutscht man in eine ganz andere Kategorie, auch wenn man wenig verdient hat.
Naja, ich habe - wie von euch vorgeschlagen - die Arbeitszeit geschätzt, aufs ganze Jahr hochgerechnet und warte ab, was die Kasse sagt.
Nochmals Danke und Gruß,
Eva
Hallo,
das verstehe ich jetzt aber nicht, zumindest was die Einkommenshöhe angeht.
Früher war das so, dass die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige doppelt so hoch war wie die für sonstige freiwillig Versicherte. Dies wurde nun angepasst und die Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegt in 2020 bei 1061,67 €.
Demnach spielt die Arbeitszeit selbst für die Beitragshöhe keine Rolle (Krankengeldzuschlag mal ausgenommen) - wenn du beispielsweise monatlich bei 10 Stunden wöchentlich auf 1800,00 €
kommst und nebenberuflich selbstständig bist für die Krankenkasse aufgrund deiner Arbeitszeit oder du hast das gleiche Einkommen bei 20 Stunden wöchentlich und bist hauptberuflich für deine Krankenkasse, dann zahlst du genau den gleichen Beitrag
Gruss
Czauderna
gibt es auch hier nicht als ‚free lunch‘, das kostet ziemlich empfindliche Beiträge.
Schöne Grüße
MM
Verstehe.Hatte mich eigentlich auch gewundert.
Günther hatte zwar gesagt
, aber nicht, dass dann dann auch nicht mehr kostet.
Diese Selbstauskünfte mit Spielraum eigener Einschätzung verleiten halt dazu, darüber nachzudenken, welche Einschätzung denn zum eigenen Vorteil ist.Dafür ist es gut, genau Bescheid zu wissen.
Hallo,
klar, ich dachte, das wäre logisch, dass eine „Wahlleistung“, in diesem Falle Krankengeld, auch entsprechend Geld kostet. Aber ob man da von „ziemlich empfindlichen“ Beiträgen reden kann ?.
Der Aufschlag beträgt z.T. weniger als 1 % des beitragspflichtigen Einkommens -
Beispiel - die Kasse nimmt für Versicherung mit Krankengeldanspruch (incl. Zusatzbeitrag) 16,1%
und für die Versicherung ohne Krankengeld 15,6 % (das Beispiel kann man auch real googeln), dann sind das bei 2000,00 € mtl. 10,00 €.
Wie gesagt, die Frage ist eben - hauptberuflich, dann kann Krankengeld gewählt werden, oder nicht hauptberuflich - dann geht Krankengeld nicht.
Gruss
Czauderna
Danke, Guenter, für die detaillierte Aufklärung.
Ich schätze Deine Beiträge immer, und Deine sind unter den wenigen, auf die ich mich ungeprüft inzwischen verlasse!
Viele Grüße
farout
Wenn man nebenberuflich selbständig ist, kann man kein Krankengeld wählen.
Wenn man als Künstler hauptberuflich selbständig ist und nicht die KSK-Kriterien erfüllt (was selten ist), kann man für die Zeit ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld wählen. Dies kostet dann bei allen Krankenkssen 0,6% der beitragspflichtigen Einnahmen.Bei manchen Krankenkassen gibt es Wahltarife für ein früheres oder höheres Krankengeld.
Gruß
RHW
Hallo!
Danke für Deine Antwort.
Ich hatte 2017 Ärger mit der Krankenkasse. Da war die Mindestbemessungsgrenze eben noch doppelt so hoch für hauptberuflich Selbstständige. Weil ich Doofnickel mich in einer nervlichen Ausnahmesituation mit der Arbeitszeit verschätzt und zu viele Stunden angegeben hatte, verdoppelte sich auch mein Monatsbeitrag, das war wegen einer gleichzeitigen Auftragsflaute eine große finanzielle Belastung. Deshalb bin ich jetzt übervorsichtig geworden
Gruß,
Eva