APL, zweite Phase/Ader auf Nachbar umschalten, Einspruch, Widerspruch, Internetproblem

Hallo zusammen,

ich habe schon seit Stunden vergeblich versucht etwas im Internet für mein Problem zu finden, daher wende ich mich verzweifelt an Euch.

Wir wohnen auf dem Land und haben in einem Einfamilienhaus vor ca. einem Jahr das Dachgeschoss ausgebaut. Dies wird jetzt familienintern bewohnt. Da in unserem Dorf keine andere Möglichkeit besteht überhaupt an vernünftiges Internet zu kommen, haben wir einen ISDN-Anschluss bei der Telekom. Die zweite Nummer (fürs Dachgeschoss) wird über Fritzbox in den Keller und dann ins Dachgeschoss geroutet. Die zweite Phase/Ader unseres APL ist also frei.

Nun möchte die Telekom die zweite Phase (vermutlich über Ausgleichsschaltung) zum Nachbarn stellen. (Soweit wir gehört haben wird die fürs Internet gebraucht, denn Telefon hat er schon.) Grundsätzlich spricht dem ja nichts dagegen, dem Nachbarn hilft man ja gern. Man hat uns aber im Bekanntenkreis gewarnt, dem zuzustimmen, weil
 wenn wir das Dachgeschoss vermieten möchten, wir dann selber ewig auf eine zweite Phase warten werden
 weil es möglich ist, dass unser Internet (z.B.: Bandbreite) darunter leiden könnte

Jetzt meine Fragen:

  1. Stimmen die obigen beiden Punkte
  2. Kann man gegen die Umschaltung der zweiten Phase Einspruch/Widerspruch einlegen (z.B.: wg. mittelfristigen Eigenbedarf) und wenn ja, wie bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage (Link zum entsprechenden Paragraph/Gesetzestext wär super)

Angeblich wartet unser Nachbar schon seit 4 Jahren auf Internet (bei uns hat aber erst heute die Telekom zum ersten Mal zwecks Zugang zum APL zur Umschaltung angefragt). Wir möchten nicht riskieren (wenn wir die Phase dann doch brauchen)
 auch ewig zu warten bzw. hingehalten zu werden
 oder die mäßige Internetgeschwindigkeit (ist gefühlt ungefähr so schnell wie in der Anfangszeit die Modemanschlüsse) noch weiter zu verlangsamen.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Wir wohnen auf dem Land und haben in einem Einfamilienhaus vor
ca. einem Jahr das Dachgeschoss ausgebaut. Dies wird jetzt
familienintern bewohnt. Da in unserem Dorf keine andere
Möglichkeit besteht überhaupt an vernünftiges Internet zu
kommen, haben wir einen ISDN-Anschluss bei der Telekom.

LTE? Schon mal geprüft?

Die
zweite Nummer (fürs Dachgeschoss) wird über Fritzbox in den
Keller und dann ins Dachgeschoss geroutet. Die zweite
Phase/Ader unseres APL ist also frei.

Warum sprichst du von „der zweiten (Doppel-)Ader“?
Sicher, dass das Haus nur mit zwei Doppeladern angebunden ist, wovon eine sogar nur als Ausgleichsader vorgesehen ist?

Nun möchte die Telekom die zweite Phase (vermutlich über
Ausgleichsschaltung) zum Nachbarn stellen. (Soweit wir gehört
haben wird die fürs Internet gebraucht, denn Telefon hat er
schon.) Grundsätzlich spricht dem ja nichts dagegen, dem
Nachbarn hilft man ja gern.

Hä?
Du hast da ein grundsätzliches Verständnisproblem:
DU hilfst ja keinem.

Du hast nicht zu entscheiden, wie die Telekom ihre eigenen (!) Leitungen benutzt.
Du hast lediglich die Pflicht, den Techniker an den APL zu lassen, damit er die Schaltung vornimmt.

Solltest du eine zweite Leitung mal irgendwann benötigen, dann wäre die erste Frage, ob wirklich nur zwei DA beschaltet sind (eine zum Amt, eine zum Nachbarn), oder ob es nicht doch eine zweite Ader zum Amt gibt oder eine weitere Ader als Ausgleichsader zum Nachbarn an der anderen Seite.

Guten Tag,

Danke für den schnellen Hilfeversuch, scheinbar hab ich mich noch nicht deutlich genug ausgedrückt, weil Du auf meine eigentlichen Fragen nicht eingehen konntest. Hier noch ein paar hoffentlich final erklärende Zusatzinfos (Die Frage ob eine Beeinträchtigung für unser Internet auftreten kann sollte eigentlich schon klar sein bzw. keiner zur Beantwortung zusätzlichen Detailinfos bedürfen):

Ja es sind genau zwei Phasen/Adern (keine Ahnung wie man das offiziell nennt), also Leitungsvoraussetzung für exakt zwei separate Anschlüsse / Haushalte. Unsere Verpflichtung der Telekom (oder ihren Dienstleistern) Zugang zu gewähren ist uns bekannt. Ebenso, dass die Telekom mit Ihren Leitungen (fast) alles machen kann.

Uns wurde gesagt, dass die Telekom verpflichtet ist, jeden Haushalt mit Leitungsvoraussetzungen zu versorgen. Dies hat sie bei uns also exakt erfüllt. Zwei Wohnungen / Haushalte --> zwei Anschlussmöglichkeiten. Wenn die Telekom für den derzeit nur zufällig nicht genutzten zweiten Anschluss die Anschlussvoraussetzungen umverteilen (also für die zweite separate Wohnung wegnehmen) möchte, dann soll sie das nur dürfen, wenn wir nicht widersprechen. Sprich, wäre also wie wenn der aktuelle Mieter im Moment auf einen Hausnetzanschluss verzichtet. Die bestehende Voraussetzung hierzu darf aber bei Widerspruch nicht genommen werden.

Stimmt das und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage (Paragraph bla bla) bzw. wie legt man am Besten Einspruch ein.

Ja es sind genau zwei Phasen/Adern (keine Ahnung wie man das
offiziell nennt), also Leitungsvoraussetzung für exakt zwei
separate Anschlüsse / Haushalte.

Sagt wer?
Wieviele Adern sind denn im Hausanschluss?
Mindestens ja sechs.
Vermutlich aber eher mehr.

Unsere Verpflichtung der
Telekom (oder ihren Dienstleistern) Zugang zu gewähren ist uns
bekannt. Ebenso, dass die Telekom mit Ihren Leitungen (fast)
alles machen kann.

Uns wurde gesagt, dass die Telekom verpflichtet ist, jeden
Haushalt mit Leitungsvoraussetzungen zu versorgen.

Meines Wissens werden momentan pro Wohneinheit 1,5 Doppeladern durchgeschaltet.
Ein Zweifamilienhaus hätte also drei Anschlüsse vorgesehen.

Dies hat
sie bei uns also exakt erfüllt. Zwei Wohnungen / Haushalte -->
zwei Anschlussmöglichkeiten. Wenn die Telekom für den derzeit
nur zufällig nicht genutzten zweiten Anschluss die
Anschlussvoraussetzungen umverteilen (also für die zweite
separate Wohnung wegnehmen) möchte, dann soll sie das nur
dürfen, wenn wir nicht widersprechen.

Tja, das ist der Haken: Diese Widerspruchsmöglichkeit existiert nicht.

Von euch gehen (min.) zwei Adern = eine Doppelader =ein Anschluss zum Nachbarn an der einen Seite.
Vermutlich geht auch zum Nachbarn an der anderen Seite eine Doppelader.

Ohne lange hin und her und rumzueiern…
Du legst einfach Wiederspruch ein und bekundest, dass Du das nicht wünschst. Fertig.

Grüßle
Bernd Stephanny

Ohne lange hin und her und rumzueiern…
Du legst einfach Wiederspruch ein und bekundest, dass Du das
nicht wünschst. Fertig.

Sinnlos.

Oder meinst du jetzt echt, dass der Netzbetreiber sagt:

„Wir verzichten auf den Kunden, der jetzt die Adern benötigt, weil ja evtl. irgendwann mal der andere Kunde noch ne Leitung brauchen könnte.“
Zudem ist es nicht bekannt, in wie weit das nur die einzige Ausgleichsader ist.

Es besteht kein Anrecht, sich eine Ader reservieren zu lassen.

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Ja, das meine ich

Grüßle
Bernd Stephanny