Hallo zusammen,
ich habe schon seit Stunden vergeblich versucht etwas im Internet für mein Problem zu finden, daher wende ich mich verzweifelt an Euch.
Wir wohnen auf dem Land und haben in einem Einfamilienhaus vor ca. einem Jahr das Dachgeschoss ausgebaut. Dies wird jetzt familienintern bewohnt. Da in unserem Dorf keine andere Möglichkeit besteht überhaupt an vernünftiges Internet zu kommen, haben wir einen ISDN-Anschluss bei der Telekom. Die zweite Nummer (fürs Dachgeschoss) wird über Fritzbox in den Keller und dann ins Dachgeschoss geroutet. Die zweite Phase/Ader unseres APL ist also frei.
Nun möchte die Telekom die zweite Phase (vermutlich über Ausgleichsschaltung) zum Nachbarn stellen. (Soweit wir gehört haben wird die fürs Internet gebraucht, denn Telefon hat er schon.) Grundsätzlich spricht dem ja nichts dagegen, dem Nachbarn hilft man ja gern. Man hat uns aber im Bekanntenkreis gewarnt, dem zuzustimmen, weil
wenn wir das Dachgeschoss vermieten möchten, wir dann selber ewig auf eine zweite Phase warten werden
weil es möglich ist, dass unser Internet (z.B.: Bandbreite) darunter leiden könnte
Jetzt meine Fragen:
- Stimmen die obigen beiden Punkte
- Kann man gegen die Umschaltung der zweiten Phase Einspruch/Widerspruch einlegen (z.B.: wg. mittelfristigen Eigenbedarf) und wenn ja, wie bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage (Link zum entsprechenden Paragraph/Gesetzestext wär super)
Angeblich wartet unser Nachbar schon seit 4 Jahren auf Internet (bei uns hat aber erst heute die Telekom zum ersten Mal zwecks Zugang zum APL zur Umschaltung angefragt). Wir möchten nicht riskieren (wenn wir die Phase dann doch brauchen)
auch ewig zu warten bzw. hingehalten zu werden
oder die mäßige Internetgeschwindigkeit (ist gefühlt ungefähr so schnell wie in der Anfangszeit die Modemanschlüsse) noch weiter zu verlangsamen.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.