Danke fur den Tipp
Gruss
Wolles
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke fur den Tipp
Gruss
Wolles
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Wolfgang,
in der Schweiz liegt er im Kanton Luzern bei etwa 30 Franken, was über 20 Euro entspricht, .
Zu meiner Zeit in Deutschland waren es glaube ich 2.50 Euro. Lustig, in Deutschland haben sich die Kunden darüber aufgeregt, in der Schweiz gilt der Betrag und eine Wartezeit von bis zu einer halben Stunde, bis sich der Apotheker in die Apotheke bewegt, als völlig normal.
Liebe Grüsse, Sabine
Ich glaube die Zeiten innerhalb der man die 2,50€ zahlen muss ist 20:00 - 06:00 Uhr und nicht 20:00 bis 07:00 Uhr.
MfG
Der Notdienstzuschlag wird außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten erhoben (i.d.R. ab 20.00 Uhr und bis 8.00 Uhr), beträgt 2,50 € und ist je nach dem von der Krankenkasse (wenn auf dem Rezept entsprechend vermerkt) oder dem Kunden zu bezahlen. Soweit ich weiss, ist die Apotheke nicht verpflichtet, den Zuschlag zu kassieren, aber sie darf ihn unter den o.g. Umständen selbstverständlich erheben.
Gruß Dirk
P.S. Bin erst aus dem Urlaub zurückgekommen und komme daher erst jetzt zum Antworten.
Noch etwas zum Thema Noctu Feld. Wenn der Arzt ein Rezept im Notdienst etc Ausstellt und es ein sichtbarer medizinischer Notfall ist, stellt er mit mit dem Ankreuzen des Noctufeldes der Krankenkasse die Notdienstgebühr in Rechnung.
Das hat also nichts mit Willkür der Apotheken zu tun ob die Notdienstgebühr erhoben wird oder nicht. Das entscheidet größten Teils der Arzt durch das Rezept. Dadurch soll geregelt werden, dass der NOTDIENST in den Apotheken auch für medizinische NOTFÄLLE genutzt wird und nicht als zusätzliche Shoppingmöglichkeit missbraucht wird.
So zum Beispiel eine Frau die zu mir um 4:15 Nachts in den Notdienst schneite weil sie vergessen hat Ihre Kalziumtabletten auf Bestellung abzuholen…dazu ist der Notdienst nicht gedacht.