Wer weiss etwas über den Notfallzuschlag von deutschen Apotheken ?
- Ist dieser gesetzlich verankert
- Wenn ja, wie hoch ist dieser
- und ist er immer und überall gültig ?
Wäre froh für die ein oder andere Antwort !
Gruss
Wolles
Wer weiss etwas über den Notfallzuschlag von deutschen Apotheken ?
Wäre froh für die ein oder andere Antwort !
Gruss
Wolles
Hallo,
der Notdienstzuschlag beträgt € 2,50 und ist zu erheben, wenn ausserhalb der Öffnungszeiten die Apotheke frequentiert wird.
Unabhängig für wen oder mit/ohne Rezept.
vgl: http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelpreisverord…
mfg
Ralf Lange
;Wer weiss etwas über den Notfallzuschlag von deutschen
Apotheken ?
- Ist dieser gesetzlich verankert
- Wenn ja, wie hoch ist dieser
- und ist er immer und überall gültig ?
Wäre froh für die ein oder andere Antwort !
Gruss
Wolles
Im Notdienst außerhalb der Ladenschlusszeiten, meist vor 6 Uhr und nach 20 Uhr (kann in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein) und an Sonn-und Feiertagen, ist es Apotheken erlaubt eine Notfallgebühr von 2,50€ zu verlangen. Dies ist auch gesetzlich geregelt.
LG, ich hoffe ich konnte helfen.
Danke für die schnelle Antwort.
Ich war auch zuvor im Wiki, aber ich habe wohl falsch gesucht.
Gruss
Wolles
Vielen Dank für die schnelle Antwort !
Gruss
Wolles
P.S.: Im der einen Apotheke wird der Zuschlag erhoben und in der anderen nicht. Seltsam - Seltsam.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Apotheken werden nicht gezwungen den Zuschlag zu erheben, sind aber natürlich selbst schuld wenn sies nicht machen, da es gesetzlich gedeckt ist. Oder es lag eben an verschiedenen Tageszeiten.
Hallo,
leider arbeite ich in der Schweiz und kann nichts genaues dazu sagen.
Liebe Grüsse, Sabine
Hallo,
also der Notfallzuschlag ist üblich und auch zugelassen. Welcher Service ist heute noch kostenlos? Außerhalb der Öffnungszeiten oder gar nachts aus dem Bett geschmissen zu werden lässt man sich bezahlen.
Wie hoch der inzwischen ist weiß ich leider nicht da ich seit sieben Jahren in einer Krankenhausapotheke arbeite. Während meiner Ausbildung waren es aber 2€, soweit ich mich erinnern kann. Ob die Höhe des Zuschlages gesetzlich geregelt ist weiß ich nicht genau. Aber ich denke, das lässt sich bei Interesse ganz einfach mit einem Anruf bei der Landesapothekerkammer herausfinden.
Hoffe, ich konnte dir helfen.
Viele Grüße
Corinna
Hallo,
ja er ist gesetzlich verankert und liegt bei 2,50Euro.
Hallo,
der Notdienstzuschlag ist bundeseinheitlich gesetzlich geregelt und beträgt einheitlich 2,50 Euro. Er wird erhoben, wenn die Apotheke zwischen 20 und 6 Uhr nachts oder an Sonn- und Feiertagen in Anspruch genommen wird. Das ist das einzige Zusatzentgelt, das der selbständige Apotheker für seinen Not/Nachtdienst erhält, die Kasse zahlt nichts extra. Ein angestellter Apotheker erhält natürlich ein Gehalt in der Nacht, was jedoch für den Inhaber meist ein Draufleger ist. Versuch mal, nachts einen Handwerker zu wecken und ihm 2,50 extra in Aussicht zu stellen, wenn er sofort kommt. Er erklärt dich für verrückt und schläft weiter!
In Center-Apotheke, die bis 22 Uhr oder so geöffnet sind, wird wahrscheinlich auf den Zuschlag verzichtet. Außerdem hat der Arzt immer die Möglichkeit, einen Notfallvermerk auf dem Rezept anzubringen, dann zahlt die Kasse die 2,50, man muss aber in der Regel den Arzt darauf hinweisen.
Ich hoffe, das hinreichend erklärt zu haben.
Gruss
Aesculap
M.E. nach muss an Werktagen in der Zeit von 20:00- 7:00
des nächsten Tages eine Notdienstgebühr von 2,50 €
gezahlt werden. An Sonn-und Feiertagen muss den ganzen Tag 2,50 € gezahlt werden. Egal ob man ein Rezept hat oder nur Schmerztabletten holt. Bei gesetzlich Versicherten (AOK, Barmer oder dergleichen) kann der Arzt eine Befreiung von der Notdienstgebühr auf der Verordnung markieren.
MfG
Die Notdienstgebühr ist gesetzlich (noch) verankert und beträgt 2,50 Euro deutschlandweit. Sie ist zwischen 20 und 8 Uhr zu erheben. Ausnahme: auf dem einzulödenden Rezept ist das Feld noctu angekreuzt. Dann übernimmt die Krankenkasse die Gebühr.
MFG
Vielen Dank für die schnelle Antwort !
Gruss
Wolles
P.S.: Beim Googeln ist mir auch aufgefallen das dieses Thema auf vielen Schweizer Seiten diskutiert wird.
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Danke für die ausführliche Antwort
Gruss
Wolles
Danke !
Gruss
Wolles
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ja er ist gesetzlich verankert und liegt bei 2,50Euro.
Danke!
Gruss
Wolles
Danke für die ausführliche Erklärung, aber vor allem dem nützlichen Tipp den Arzt darauf hinzuweisen.
Gruss
Wolles
Die Apotheken werden nicht gezwungen den Zuschlag zu erheben,
sind aber natürlich selbst schuld wenn sies nicht machen, da
es gesetzlich gedeckt ist. Oder es lag eben an verschiedenen
Tageszeiten.
Nein es war an einem Sonntagmorgen.
Gruss
Wolles
Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen und den Tipp.
Danke !
Gruss
Wolles