Apotheke verkauft abgelaufenes Medikament

Hallo zusammen,

wie ich leider erst heute festgestellt habe, hat mir meine Apotheke vor ca. zwei Wochen ein Medikament (verschreibungspflichtig, also mit Rezept vom Arzt) verkauft, dass schon seit drei Monaten abgelaufen ist!

Klar kann man sagen „das kann passieren, sind auch nur Menschen“, aber ich hätte doch mal angenommen das bei der ganzen Technik in der Apotheke mit Scannerkassen und den ganze Nummern auf den Medikamenten (Charge) hier automaschich auch auf der Verfallsdatum geprüft wird. Naja, wohl nicht, aber um so mehr sehe ich es dann als Aufgabe der Apotheke dafür Sorge zu tragen, keine Medikamente herauszugeben, die abgelaufen sind.

Wie dem auch sei, mein Verständnis ist nun, dass ich das Medikament wieder zurückbringe und kostenlos ausgetauscht bekomme gegen ein haltbares. Wie seht ihr das? Ist die Apotheke dazu verpflichtet oder weisen die mich gar wieder ab ein neues Rezept beim Arzt zu holen und dann nochmal ein neues zu kaufen? Ist zwar schon ein paar Wochen her, aber wenn ich es jetzt erst feststelle, es ist immerhin noch nicht geöffnet, hab es zum Glück noch gemerkt.

Hat jemand schon mal gleiches erlebt, wie hat die Apotheke bei Euch reagiert?

Mich interessiert auch insbesondere die rechtliche Lage dazu, was muss eine Apotheke sicherstellen, was nicht.

Ich freue mich schon auf Eure Antworten und Erlebnisse dazu - vielen Dank!

Hallo Tom,

generell ist es natürlich so, das die Apotheke Dir dieses Medikament ersetzten muss. Ich denke auch ohne neues Rezept. Zur genauen rechtlichen Situation kann ich aber leider keine genaueren Angaben geben. Da muss jemand her, der auf dieses Spezielle Gebiet des Rechtes auch fokussiert ist. Spricht was gegen einen morgigen Anruf mit Apotheke?

Grüße Mario

Hi Mar!0,

Spricht was
gegen einen morgigen Anruf mit Apotheke?

Ja! :wink:

Steig heut Abend in den Flieger uns bin dann für ein paar Wochen im Ausland. Wenn ich wieder hier bin werde ich mich darum kümmern können.

Hallo, nein so etwas habe ich noch nicht erlebt. Ich würde aber einfach mal versuchen, das Medikament umzutauschen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das nicht machen. Rechtlich kann ich leider nicht weiterhelfen. Viel Erfolg

Zuertst ist zu sagen, dass z.Zt. kein Medikament in Deutschland im Handel ist, das bei Überlagerung schädliche Zersetzungsprodukte entwickelt.
Außerdem werden z.B. Antibiotika mit 105-110% der deklarierten Menge gefüllt und haben beim vorsichtig geschätzten Verfall-Datum noch einen Gehalt von 95%. Dieses wird bei simulierten Lagerbedingungen ermittelt, die über den Lagerbedingungen im Haushalt liegen. (zb.Lagertemperatur von 30°C und 80% Luftfeuchte).
Bei großer Überschreitung der Haltbarkeit wäre also die Gefahr der Unterdosierung gegeben, was bei einer bakteriellen Infektion schon von einiger Bedeutund ist.
Grundsätzlich wird aber der drohende Verfall durch doe Verwaltung des Warenlagers überprüft:
hier gibt die EDV ca. 3 Monate vor Verfall eine Warnmeldung aus. Wie bei jeder Verwaltung kann es hier Differenzen zwischen Soll- und Ist-Bestand geben, darum prüfen wir in jedem Jahr zweimal bei der Gelegenheit der Reinigung der Schubladen, ob verfallene Artikel zu finden sind. Auch muss wegen Auflagen des Finanzamzes jedes Jahr einmal Soll und Ist-Bestand körperlich abggelichen werden.
Wenn dann doch ein oder zweimal jährlich (mehr ist es wirklich nicht, ein überlagertes Präparat abgegen wird, ist es uns sehr peinlich… und da glaube ich, für meine Kollegen sprechen zu können.)
Natürlich tauschen wir sofort in eine neuen Packung um, auch wenn die alte Packung schon zum größten Teil verbraucht sein sollte, da auch die meisten Hersteller ähnliche Kulanz uns gegenüber zeigen.
Ich hoffe, ein positives Bild von der deutschen Apotheke vermittelt zu haben.

MfG Konrad

hallo
mir ist mal das gleiche passiert und ich muss sagen, dass du relativ wenig chancen hast irgendwas geltend zu machen

ich habe das zwei tage nach dem kauf festgestellt dass das medikament schon über ein jahr abgelaufen war

habe natürlich sofort den apotheker mit dem produkt sowie dem kassenzettel konfrontiert

dieser meinte, es wäre zwar möglich, dass ich ein gleiches produkt gekauft hätte aber auf keinen fall wäre es identisch mit dem abgelaufenen, da in der apotheke selbstverständlich keine abgelaufenen medikamente verkauft würden. außerdem sei es immernoch unbedenklich zu verwenden. anschließend wurde ich aus der apotheke geworfen.

ich wollte anschließend eine anzeige erstatten, der polizist warte mich allerdings ich würde mich strafbar machen, da ich keine beweise hätte (weiß mittlerweile, dass das so nicht stimmt) und verwies mich an einen apothekenverband.

im apothekenverband ist diese apotheke allerdings kein mitglied und dieser ist sowieso nicht dafür verantwortlich

ich habe eine beschwerde bei der landesapothekenkammer eingereicht und diese hat den fall untersucht,
Fazit: es steht aussage gegen aussage, so dass keine konsequenzen erfolgen könnten. die behauptung das medikament sei bedenkenlos anzuwenden stritt der apotheker in seiner schriftlichen stellungsnahme ab, er würde niemals kunden raten abgelaufene medikamente anzuwenden.

trotzdem würde ich raten eine beschwerde bei der landesapothekenkammer einzureichen, für den fall, dass sich solche fälle häufen schreitet diese ein.