Apotheker - Approbation

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe mal eine Frage. Ich studiere momentan Pharmazie im 2ten Semester. Ich hatte vor paar Jahren Drogenprobleme und habe deshalb meinen Führerschein verloren. Allerdings habe ich keine BTM-Vorstrafen (ich habe allerdings schonmal eine Geldstrafe zahlen müssen, aber das wird soweit ich weiß nicht ins Führungszeugnis eingetragen).

Heute habe ich aber nichts mehr mit Drogen zu tun und ich frage mich, ob ich trotz meiner Jugendsünden eine Approbation bekomme? Und was für ein Führungszeugnis braucht man eigentlich, um die Approbation als Apotheker zu beantragen, ein privates oder ein betriebliches? Ich will halt nicht 4 Jahre studieren um danach meinen beruf nicht ausüben zu können…

vielen dank!

Hallo!
Leider kann ich dir da nicht helfen,denn ich bin keine Apothekerin und habe somit auch nicht Pharmazie studiert.
Sorry…

Hallo,
wenn im Fuehrungszeugnis etwas ueber Drogen steht, denke ich, dass die Approbation nicht erteilt wird. Aber am besten fragst Du bei einer Apothekerkammer.
Schone Gruesse
Nordapo

Du beantragst für die Aprobation ein Führungszeugnis der Klasse 0, das ist eins, das von einer Behörde zur nächsten geschickt wird, ohne, dass du s sehen kannst. Was alles in ein solches Führungszeugnis eingetragen wird und wann es auch wieder daraus gelöscht wird, mußt du einen Anwalt fragen.
Aber ich glaube, du mußt dir keine Sorgen machen, ich habe bei Kollegen grobe Verstöße gegen das BTM-Gesetz erlebt, die nicht zum Entzug der Appr. führten.
Außerdem würde ich immer dazu raten, ein Pharmaziestudium zu beenden. Das ist ein großer Schatz. Wenn du als Apotheker arbeitest,wirst du s wissen.
Und übrigens befähigt die Approbation lediglich in einer Apotheke zu arbeiten. Pharmazeut bist du trotzdem. Du kannst an der Uni bleiben, in der Industrie arbeiten, oder zb. in den Journalismus gehen.