Apotheker bekommt keine Zulassung mehr

Hallo zusammen,

der Besitzer einer Apotheke bekommt aus vielen verschiedenen Gründen keine Zulassung zur Führung einer Apotheke mehr. Der Besitzer dieser Apotheke hatte aber bis zu letzt die Hoffnung auf eine Zulassung und konnte daher seinen Mitarbeitern erst vor einigen Tagen schildern, dass evl. eine Schließung der Apotheke droht. Die Mitarbeiter wurden also erst sehr spät informiert.

Der Besitzer der Apotheke ist nicht in der Lage, den Mitarbeitern zu sagen, wie es nun weitergeht. Augenscheinlich scheint aber eine Schließung von Amts wegen unausweichlich. Nun die Fragen:

  • Sind die Mitarbeiter nun arbeitslos?
  • Gibt es hier noch sowas wie Kündigungsfrist / Kündigungsschutz der Mitarbeiter?
  • Welche Möglichkeiten gibt es für die Mitarbeiter, möglichst nahtlos in einer anderen Apotheke anzufangen, ohne auf Gehalt etc. verzichten zu müssen.
  • Muss man sich beim Arbeitsamt nicht 3 Monate vor einer Arbeitslosigkeit melden? Die Mitarbeiter der Apotheke wussten bis zuletzt nichts von einer drohenden Schließung und sind sehr besorgt.

Viele Grüße

Hallo

Am besten informieren kann in dieser Situation die zuständige Apothekerkammer…

lieben Gruss

Acar

Hallo,

ich bin ja fast ein wenig neugierig, was das wohl für Gründe waren, die zum Verlust der Zulassung geführt haben. Meine ehemalige Chefin hat sich einiges erlaubt und es war mir ein Rätsel, das dies für sie keine größeren Konsequenzen hatte.

Nun aber zum eigentlichen Thema:
Leider sind die Mitarbeiter arbeitslos wenn nicht z. B. eine Partnerapotheke besteht (z. B. die des Ehegatten), der zumindest vorübergehend die Mitarbeiter übernehmen könnte oder schon ein Nachfolger der Apothekenleitung gefunden wurde. Und auch dann wäre nicht sicher, ob die Mitarbeiter übernommen werden. Eine Kündigungsfrist gibt es da sicherlich nicht. Wie auch? Man kann ja keine Apothekenmitarbeiter beschäftigen, wenn keine Apotheke mehr besteht. Ich gehe jetzt mal von aus, das die Apotheke zumindest vorübergehend geschlossen wird.
Was den Apotheker betrifft: Ich persönlich halte es kaum für tragbar, seine Mitarbeiter so in die Sch… rennen zu lassen. Es ist unverantwortlich. Aber das hat ihn wohl auch die Aprobation gekostet.
Für die ehemaligen Mitarbeiter kann man nur hoffen, das sie einen Anspruch auf Abfindung haben oder die der Chef sogar freiwillig rausrückt… Allerdings kenn ich mich da in der Rechtslage nicht aus. Dazu sollte ein Anwalt befragt werden oder die Rechtsberatung beim Arbeitsgericht.
Dem Arbeitsamt muss man von der Arbeitslosigkeit oder auch drohenden Arbeitslosigkeit berichten, sobald dies bekannt wurde. Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes hat man, glaub ich, drei Tage Zeit sich beim Amt zu melden, ohne Abzüge beim ALG zu bekommen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Viele Grüße
schreica

Hallo,
da kommt es sehr auf die individuellen Umstände an. Die
Mitarbeiter sollten sich an die zuständige Kammer oder
den Apothekerverein wenden, eventuell auch an einen
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Tschüss

Hallo zusammen,

der Besitzer einer Apotheke bekommt aus vielen

verschiedenen

Gründen keine Zulassung zur Führung einer Apotheke

mehr. Der

Besitzer dieser Apotheke hatte aber bis zu letzt die

Hoffnung

auf eine Zulassung und konnte daher seinen

Mitarbeitern erst

vor einigen Tagen schildern, dass evl. eine Schließung

der

Apotheke droht. Die Mitarbeiter wurden also erst sehr

spät

informiert.

Der Besitzer der Apotheke ist nicht in der Lage, den
Mitarbeitern zu sagen, wie es nun weitergeht.

Augenscheinlich

scheint aber eine Schließung von Amts wegen

unausweichlich.

Nun die Fragen:

  • Sind die Mitarbeiter nun arbeitslos?
  • Gibt es hier noch sowas wie Kündigungsfrist /
    Kündigungsschutz der Mitarbeiter?
  • Welche Möglichkeiten gibt es für die Mitarbeiter,

möglichst

nahtlos in einer anderen Apotheke anzufangen, ohne auf

Gehalt

etc. verzichten zu müssen.

  • Muss man sich beim Arbeitsamt nicht 3 Monate vor

einer

Arbeitslosigkeit melden? Die Mitarbeiter der Apotheke

wussten

bis zuletzt nichts von einer drohenden Schließung und

sind

sehr besorgt.

Viele Grüße

Hallo,

einer „Zulassung“ bedarf es in Deutschland nicht, das Kind heisst Betriebserlaubnis.
Und man(n) muss schon richtig Mist machen, um keine mehr zu bekommen.

Wenn die Apotheke vorher (legal) rentabel zu betreiben war, besteht die Möglichkeit der Verpachtung oder des Verkaufs.
Bestehende Arbeitsverhältnisse wäre bei so einem Inhaberwechsel zu übernehmen.

Evtl. ist für einen zu benennenden Zeitraum auch „Verwaltung“ möglich.

Also ist das Kind nicht im Brunnen, jedenfalls nicht sicher, mehr Aussagen treffe ich nur nach mehr Input, sonst killt mich meine Beraterhaftpflicht.

mfg

Ralf

Hallo,

ich war einige Tage nicht da und kam daher nicht früher zum Antworten. Wenn die Frage noch aktuell ist, einfach nochmal kurz mailen (v.a. wg. der Zukunft der Mitarbeiter), ansonsten sorry und alles Gute für die Zukunft.

Gruß Dirk Häfner

Das ganze hat sich nun glücklicherweise erledigt.
Der Besitzer hat eingesehen, dass er nicht in der Lage ist, eine Apotheke zu führen und kurzfristig einen neuen Pächter gefunden, sodass die Mitarbeiter nun etwas mehr Sicherheit haben.

Danke an alle!

Hallöle,
ohne Apotheker darf keine Apotheke morgens aufschließen. Evtl. kann ein/e Pharmazieingenieur/in der/die schon länger in der Apotheke arbeitet die Vertretung übernehmen. Aber wenn kein Betreiber eine Betriebserlaubnis mehr hat, geht das höchstens befristetmit Zustimmung der Aufsichtsbehörde.(Ländersache: Pharmaziedirektor)
Alle anderen Fragen bitte an einen RA f. Arbeitsrecht stellen.
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Entschuldigung für die späte Antwort: War im Urlaub… Leider kann ich aber bei all diesen Fragen nicht weiterhelfen, da ich selbst nur angestellt bin und mich mit dieser rechtlichen Lage noch nicht auseinander gesetzt habe. Tu mir leid…
LG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Ich denke, das wärst Du bei Arbeitsrecht besser aufgehoben. Ich bin nur angestellt Apothekerin mit Ahnung von Krankheiten und Medikamenten, aber nicht, wie das sich das Ganze rechtlich verhält.

Liebe Grüsse, Sabine

da kann ich leider nicht viel dazu sagen. Vielleicht das Arbeitsamt. Apothekenmitarbeiter brauchen in der Regel keine lange Arbeitslosigkeit zu befürchten, da sie gesucht sind.
gruß
Wolfgang