Moin Gemeinde,
lassen sich (In-)App-Käufe von der Steuer absetzen?
Beispiel wäre eine To-Do-List-App aus dem Google Play Store zur Organisation der beruflichen Aufgaben.
Beste Grüße,
Christoph
Moin Gemeinde,
lassen sich (In-)App-Käufe von der Steuer absetzen?
Beispiel wäre eine To-Do-List-App aus dem Google Play Store zur Organisation der beruflichen Aufgaben.
Beste Grüße,
Christoph
Servus,
nein.
In keinem der deutschen Steuergesetze kommt das Wort „absetzen“ irgendwo vor.
Grundsätzlich kann die Anschaffung von Software Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Betriebsaufwand sein, je nach Einkunftsart.
Nicht abgezogen werden dürfen gem. § 12 Abs 1 EStG Kosten der privaten Lebensführung. Das greift auch immer dann, wenn etwas als „Mischaufwand“ sowohl beruflich als auch privat verwendet wird, so wie es hier der Fall ist.
Man kann dem allerdings abhelfen, wenn man den Anteil der beruflichen Nutzung nach objektiven Kriterien nachvollziehbar ermittelt und darstellt. Dann ist dieser Anteil abziehbar.
Schöne Grüße
MM