Hallo zusammen,
ich habe neulich ein Gerichtstermin(Arbeitsgericht) gehabt. Mir wurde nicht mal eine Frage gestellt. Ich wurde nicht angehört. Ist das geläufig?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Beste Grüße
Hallo zusammen,
ich habe neulich ein Gerichtstermin(Arbeitsgericht) gehabt. Mir wurde nicht mal eine Frage gestellt. Ich wurde nicht angehört. Ist das geläufig?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Beste Grüße
Servus,
wenn man durch einen Anwalt vertreten wird, ist das vollkommen normal und im Gegenteil zumindest beim Gütetermin, um den es hier wohl ging, nicht sehr „geläufig“, dass nicht schon alles Relevante durch den Anwalt vorgetragen worden ist. Dafür ist Vertretung vor Gericht ja da.
Schöne Grüße
MM
Schöne Grüße
MM
Also, es ist die Schuld meines Anwaltes? Was kann ich dagegen unternehmen?
Ich wurde nicht angehört und mein Anwalt, laut Richterin war schwach. Was kann ich noch tun, ohne große Ausgaben?
Wogegen?
Wer hatte worauf geklagt?
Was war das Ergebnis des Gütetermins?
Was war das Ergebnis des Kammertermins?
Wie kommt es, dass Du nach dem Kammertermin nicht über die Möglichkeit der Berufung informiert worden bist?
Hast Du den Kontakt mit Deinem Anwalt abgebrochen?
Schöne Grüße
MM
Ich wurde nicht angehört, das finde ich nicht in Ordnung.
Ich habe Kündigungsschutzklage eingereicht und verloren, bzw, ich habe Abfindung bekommen.
Ja, ich wurde informiert, ich habe noch ein Paar Tage in die Berufung zu gehen.
Ja, ich habe den Kontakt zu meinem Anwalt abgebrochen, da ich sehr sauer auf den bin.
Was jetzt?
Auch wenn Du immer noch geheim hältst, ob das zum Gütetermin oder zum Kammertermin war, geht auf jeden Fall „verloren“ und „Abfindung“ nicht zusammen.
Wenn es beim Gütetermin war, was ich vermute, hattest Du natürlich jede Möglichkeit, hier eine höhere Abfindung zu erreichen, wenn sie denn angemessen ist. Allerdings keine Weiterbeschäftigung, das hast Du bei dem Termin, zu dem Du ja hoffentlich anwesend warst, sowohl dem Vortrag des Beklagten als auch dem der Richterin entnehmen können.
Großer Fehler, der unter Umständen teuer kommt - obwohl in diesem Fall vermutlich schon alles erreicht worden ist, was zu erreichen war.
Wenn Du eine Berufung erwägst - diese käme in Frage, wenn der Kammertermin in erster Instanz bereits vorbei wäre, was Du geheim hältst - solltest Du Dich, wenn nur noch ein paar Tage Frist ist, mit Volldampf um eine anwaltliche Vertretung kümmern: In der kommenden Woche hält sich die Lust auf neue, mutmaßlich eher undankbare Mandate bei recht vielen Anwälten in übersichtlichen Grenzen.
reicht allerdings für eine Berufung nicht aus. Als Allererstes solltest Du da vielleicht mal in § 511 - 513 ZPO reinschauen. Ich finde dort nichts darüber, dass eine Berufung alleine deswegen statthaft und begründet sein könnte, dass etwas in der ersten Instanz dem Kläger unangenehm war oder nicht gut gefallen hat.
Wenn „ich wurde nicht angehört“ freilich bedeutet, dass Du einen Antrag stellen wolltest und die Richterin darauf sagte „Kläger, Sie halten jetzt mal hübsch die Klappe, sonst werden wir nicht fertig“, sieht das ein bisselchen anders aus. aber das kann man nicht beurteilen, wenn Du nichts zum Sachverhalt preisgibst.
Das überlasse ich dann anderen.
Schöne Grüße
MM
Schöne Grüße
MM
Der erste Termin ist immer ein Gütetermin. Da werden Eingangs die Anträge auf Zuständigkeit und Einhaltung der Fristen geprüft. Wenn es okay ist, wird die Klage zugelassen. Der Vorsitzende Richter der Kammer führt in der Regel die erste Verhandlung alleine. Bei der vorherigen Prüfung der Aktenlage, hat er sich einen Einblick über diese arbeitsrechtliche Situation verschafft. Nur wenn es Unklarheiten gibt, fragt er diesbezüglich nach. Anhand seiner Reaktion erkennt Kläger und Beklagte, in welche Richtung sein genau geprüftes Rechtsempfinden geht. Er versucht so zu vermitteln, so dass beide Parteien in „Güte“ sich einigen. Sind die Fronten aber sehr verhärtet, wird ein neuer Termin mit drei Richtern angesetzt. Das Urteil wird dann ein Mehrheitsbeschluss. Ist die Rechtslage laut Anträge eindeutig, dann braucht kein Schlagabtausch stattfinden. Man verhindert damit, dass die Parteien keine Chance bekommen vor dem Gericht ihre schmutzige Wäsche zu waschen, die oft nicht einmal mit dem Inhalt der Klage zu tun haben. Damit schützt man auch den Schwächeren, der sonst den ausgebufften Anwälten total unterlegen ist. So sorgt der vorsitzende Richter für eine faire Verhandlungsatmosphäre in seinem Gerichtssaal.
Man sorgt also dafür, dass die Parteien vor dem Gericht ihre schmutzige Wäsche waschen?
Servus,
in § 278 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO steht das ein kleines bissele anders. Der Unterschied ist eine Nuance, aber vorliegend recht wichtig, weil @tevan100 behauptet, beim (vermutlich, er hält das geheim) Gütetermin nicht persönlich gehört worden zu sein.
Schöne Grüße
MM
eine derartige Kombination aus Halbwissen, Vermutungen und unklarer Begrifflichkeit in Verbindung mit völlig unklarer Faktenlage ist schon beeindruckend.
&Tschüß
Wolfgang
Sie haben recht, falsch ausgedrückt. Bei dem Versuch es dem Frager einfach zu erklären, habe ich ein Wort zuviel gesetzt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie haben natürlich fachlich recht damit. Ich versuchte den eventuellen Grund nur in vereinfachter Form zu erklären.
Es war, entgegen Ihrer Annahme, doch meine praktische Erfahrung als ehrenamtliche Richterin aus fast 30 Jahren am Arbeitsgericht. Wir sollen hier so antworten, so dass die Erklärung auch ein Nichtjurist verstehen kann. Hineinkopierte Gesetzestexte helfen da wenig. Außerdem wollte der Frager keine juristische Beratung, sondern nur verstehen, warum er nicht persönlich angehört wurde.
hallo,
es ist auch möglich, allgemeinverständlich und trotzdem korrekt zu schreiben - zB über Sinn, Zweck, Grundlagen und Ablauf eines Gütetermins.
&Tschüß
Wolfgang
Ich denke dass ich das hier getan habe. Wenn Sie meinen dass es falsch war, dann beantworten Sie doch mit Ihrem „Voll- und Besserwissen“ die Frage, anstatt mich mit Ihrer Kritik ständig weiter zu nerven. Haben Sie nichts Besseres zu tun?! Nutzen Sie lieber diese Zeit um hier Fragern zu helfen, anstatt sie zu verunsichern.
MfG