Wenn man als immatrikulierter Student eine Arbeit auf Honorarbasis ergreifen möchte, was muss man beachten? Bsp. man arbeitet 16h/Woche und verdient 10€/h.
evt. muss man ein Gewerbe anmelden.
Und das würde bedeuten…?
…dass man zum gewerbeamt gehen muss.
das man bei der Stadtverwaltung oder Verbandsgemeinde findet.
ich weiß keine genaue Antwort aber in solchen Dingen kann man sich vertrauensvoll beim Finanzamt erkundigen im Ernst: die wissen das und sind für Auskünfte da. Studentenarbeit ist bis zu einem gewissen Betrag erlaubt, es darf nicht zu viel sein. Einfach nachfragen. vg anni
Hallo Engelchen,
Rechtliche Probleme sehe ich nicht, du kannst arbeiten soviel du willst, wenn du nicht in einem dualen Studium stehst und arbeitsvertragliche Vorschriften dem evtl. entgegenstehen
Dennoch: wenn möglich, sollte du dich auf 450€-Basis anmelden lassen ,damit stehst du auf der sicheren Seite.
Wenn du auf selbständiger Basis gegen Bezahlung DL erbringst, liegt deine Freigrenze bei 800€ im Jahr (zumindest war sie das mal vor 2-3 Jahren, bei höherem Einkommen ist ein Kleingewerbe anzumelden, was pauschal mit einem geringen Satz besteuert wird. Die Anmeldung ist simpel über Gewerbe- oder Ordnugnsamt erledigt (regional unterschiedlich) und du gibst die Einkünfte dann in der Anlage G deiner Steuererklärung an, Basis ist deine GuV, du musst als Kleingewerbetreibende deine Einnahme irgendwie dokumentieren.
Ab 17500€ Umsatz im Jahr musst du ein echtes Gewerbe anmelden und bist voll umsatzsteuerpflichtig.
Gruss
Stephan
Hallo
Wenn man als immatrikulierter Student eine Arbeit auf
Honorarbasis ergreifen möchte, was muss man beachten?
Um das Kindergeld muss man sich keine Sorgen (mehr) machen. Die Verdienstgrenze, ab der das Kindergeld entfällt gibt es nicht mehr.
Ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht, hängt erst einmal nicht vom Einkommen sondern von der Art der Ausgeübten Tätigkeit ab.
Der Begriff Honorartätigkeit impliziert eigentlich, dass es sich um eine Tätigkeit aus dem Katalog der Freiberufe handelt, eine Gewerbeanmeldung also nicht erforderlich ist.
Um das klar sagen zu können, muss man aber wissen´, um welche Tätigkeit es sich handelt.
Je nach Art der Tätigkeit bzw. Höhe des Einkommens käme evtl noch eine Sozialversichungspflicht (zB Rentenversicherungspflicht bei Dozenten) infrage.
Gruß
Wawi