Arbeit für die Kirche - Anderer Glaube Ähnl.?

Arbeite für die Kirche - anderer (ähnl.) Glaube?

Eine Gemeindeschwester möchte sich in unserer Gemeinde (Pfingstgemeinde, Evang. Freikirche) taufen lassen, nachdem sie sich bekehrt hat. Ihr Arbeitgeber ist die evangelische Kirche. Sie arbeitet an einem evangelischen Gymnasium als Lehrerin, gibt aber selber dort keinen Religionsunterricht.
Wie sieht das arbeitsrechtlich aus, oder wie ist die evangelische Kirche in diesen Fällen eingestellt?

Danke
Grüße

UH … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Hallo Country,

also zuerst einmal um was für eine Arbeit fragen Sie für diese Gemeindeschwester? Um Ihre bisherige Tätigkeit beim Gymnasium? (dann ist Sie dort ja schon beschäftigt) Oder befürchten Sie ab der Taufe dann Probleme bei diesem Arbeitgeber?
Ich verstehe nicht ganz.

Wir zum Beispiel sind ein kath. Verband, wo ich arbeite und ich bin evangelisch. Bei uns ist es wichtig, daß die gehobenen Leitungskräfte kath. Glauben haben. Die anderen Mitarbeiter sollen dem kath. Grund- und Glaubensbezug nicht widersprechen, d.h. ähnl. Glaubensgemeinschaften wie röm.-kath. oder evang. werden anerkannt. Wenn auf der Lohnsteuerkarte keine Religionseintragung ist, wird nachgefragt, die entsprechende Erklärung schriftlich zur Akte genommen. Evtl. wird nachgefragt, ob man nicht doch in die Kirche eintreten möchte, aber bei „normalen Mitarbeitern“ ist dies nicht allzu zwingend.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten.

MFG Octo-Juro

Sorry, die Frage kann ich nicht beantworten!

Hallo,

auch für die ev. Kirche läßt sich das nicht pauschal beantworten.
Es gibt durchaus verschiedene Sichtweisen je nach Landeskirche bzw. sonstiger Trägerschaft wie zB Schulverein.
Pfingstlergemeinden sind ja auch in vielen Fällen nicht gerade ein Hort der religiösen toleranz.
Aufgrund der hanebüchenen kirchlichen Privilegien kann es schon sein, daß die Dame mit einer Kündigung rechnen muß,
die auch beim Arbeitsgericht durchgehen könnte.

&Tschüß
Wolfgang

Die ev. Kirche ist in diesen dingen ziemlich rigoros. Daher geht der erste Blick in den Arbeitsvertrag: Was steht dort? Muss sie der ev. Kirche angehören oder genügt ein „christlicher Glaube“?
Danach ergibt sich die Antwort.
Robby1

Hallo,

bedaure, kann mich dazu fachlich korrekt nicht äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
grundsätzlich gilt das Arbeitsrecht für alle. Leider gibt es aber gewisse Ausnahmeregelungen für kirchliche Arbeitgeber. Diese kenne ich nicht so gut, deshalb kann ich hier nichts sinnvolles dazu beitragen. Gruß Svalroph

Guten Tag,

leider sehe ich hier den Arbeitgeber im Recht. Das Arbeitsrecht wird in kirchl. Institutionen durchaus in Ihrer dargestellten Weise eingeschränkt.

Es regeln die Religionsgemeinschaften im Rahmen des für alle geltenden Rechts ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich (Selbstbestimmungsrecht der Kirchen). Dadurch findet das staatliche Recht keine Anwendung, wenn die Kirche in ihren geistigen oder religiösen Grundsätzen betroffen ist. Dem Selbstbestimmungsrecht unterliegen auch soziale und karitative Einrichtungen, die in kirchlicher Trägerschaft stehen.

Die Arbeitnehmer (nicht die Kirchenbeamten) unterliegen zwar dem staatlichen Arbeitsrecht, jedoch werden z.B. dem Kündigungsschutzgesetz, die Voraussetzungen, die zu einer Kündigung führen können, laut Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich durch die Kirchengesetze festgelegt.

Beste Grüße

Hallo Country,
kann zu diesem Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss

Wagner
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hallo
in deutschland stehen die kirchen über dem staat und können es halten wie sie es wollen

Hallo Country,

jetzt bin ich aber fast sprachlos.

Die Gemeindeschwester tritt zu einer anderen Glaubensrichtung über und der alte kirchliche Arbeitgeber soll sie weiter beschäftigen? Sie will gerne weiter Geld (Gehalt) nehmen von Leuten, deren Glauben sie nicht mehr teilt? Das ist schon ein wahrlich christlicher Wesenszug.

Selbstverständlich wird die evangelische Gemeinde das Arbeitsverhältnis lösen, schließlich ist das Vetrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zutieft zerrüttet. Dieses Vertrauensverhältnis ist aber die Basis für jeden Arbeitsvertrag.

Gruß Fredo

Hallo,
es tut mir sehr leid, aber zum geltenden Kirchrecht kann ich leider nichts sagen. Bitte fragen Sie einen anderen Experten.

Viele Grüße

Ich kenne das , dass oft kirchliche Arbeitsgeber den Glauben davon abhängig machen.

Sie sollte zu einer Rechtsberatung gehen und sich def. informieren lassen

Es tut mir leid, diese Frage kann ich nicht beantworten, da müsstest Du Dich schon mit Experten der
ev. Kirch in verbindung setzen

Bernd

hallo, freg lieber jemanden, der sich mit Kirchenrecht auskennt.
ich leider nicht !!!
Trotzdem viel Erfolg, grüsse von Nonne213