Hallo, ich bin seit Mitte März in der Kurzarbeit (also 100% zu Hause) und arbeite in der Hotelerie. Dennoch arbeitet ich am Tag circa 15 Minuten für das Hotel was für mich auch in Ordnung ist. Nun willl das Hotel öffnen und verlangt von mir das ich arbeite (zwar nicht voll) und trotzdem in der Kurzarbeit bleibe. Das ist doch rechtlich falsch oder kann ich hier einen Zuschuss dann vom Arbeitgeber verlangen? Danke für Eure Unterstützung!
Hi,
du kannst in Kurzarbeit bleiben, aber halt nur noch für den Prozentsatz, der dir zur vollen Arbeitszeit fehlt. Die Stunden, die du gearbeitet hast, muss der AG normal bezahlen. Die Stunden, die du in Kurzarbeit warst, werden vom Arbeitsamt bezahlt bzw. 60% des Nettolohns den du für die nicht gearbeiteten Stunden bekommen hättest.
Was nicht geht - zu 100% in Kurzarbeit bleiben und trotzdem für den AG arbeiten.
Grüßle
Frank K.
Bei Kurzarbeit Null und vollem Kurzarbeitergeld (Lohnersatz) darf man nicht arbeiten. Das wäre Betrug und der „Zuschuss vom Chef“ wäre dann „Schweigegeld“ !
Chef muss die Kurzarbeit aufheben lassen bzw. ändern auf z.B. 50% oder was da in Betracht käme. Dann bekommst Du wieder anteiligen Lohn und gekürztes KuG. Zusammen also in etwa das was Du früher in Vollzeit bekommen hattest.
Mich würde zwar interessieren was Du täglich 15 Min. für das Hotel arbeitest ,aber das mag hier auch egal sein. Korrekt ist das nicht,
MfG
duck313
Danke für Deine Antwort. In 15 Min. werden tgl. bestehende E-Mails bearbeitet bzw. das System aktualisiert.
Danke Frank und Grüßle zurück!
Auch das ist bei 100% Kurzarbeit nicht erlaubt. Ist aber ein Problem deines Arbeitgebers. Er riskiert sämtliches Kurzarbeitergeld ersetzen zu müssen.
… und nachträglich volle Vergütung wg. Annahmeverzug/Betriebsrisiko zahlen zu müssen.
Alberca