Hallo,
ist das richtig, daß ein Lehrer eine Arbeit mit ungenügend benoten kann, wenn der Schüler vergessen hat, dies mit dem Namen zu versehen?
Danke
Jürgen
Hallo,
ist das richtig, daß ein Lehrer eine Arbeit mit ungenügend benoten kann, wenn der Schüler vergessen hat, dies mit dem Namen zu versehen?
Danke
Jürgen
Hallo Jürgen,
ist das richtig, daß ein Lehrer eine Arbeit mit ungenügend
benoten kann, wenn der Schüler vergessen hat, dies mit dem
Namen zu versehen?
Das kommt sicher aufs Bundesland an. In Hessen habe ich so etwas noch nicht gehört.
Cheers, Felix
Baden-Württemberg
Moin,
stellt sich die Frage, wem die 6 angerechnet wird, wenn kein Name draufstand…
Ist die begründung für die 6 echt der fehlende Name? Damit führt sich die Begründung doch selbst ad absurdum…
Gruß,
Florian
Wenn er sich ganz stur stellt benotet er nicht die vorliegende Arbeit ohne Namen mit 6, sondern die von dem einen Schüler nun nicht vorliegende.
Das ist zunächst mal Formal nachvollziehbar. Ob ein Verwaltungsrichter solchem sinnentleerten Formalismus folgen würde, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Wenn klar erkennbar ist, dass ein Schüler keine Arbeit abgegeben hat und eine Arbeit ohne Namen vorliegt. Wer solls denn sonst gewesen sein?
Man sollte den Lehrer mal drauf ansprechen was der Zweck dieser Note sein soll. Wenn es darum geht zu mehr Sorgfalt zu erziehen, halte ich das für völlig überzogen. Allerdings weiss ich auch nicht was schon vorher gelaufen ist.
Vielleicht ist der Schüler in ähnlicher Weise schon aufgefallen?
Oder auf dem Wege wurden schon Täuschungsversuche inszeniert?
Oder der Lehrer hat mehrfach ausdrücklich zum Kennzeichnen der Blätter aufgefordert?
Also erst mal nachfragen würde ich sagen.
Gruß
Werner
Hi Jürgen,
bei welchem Schüler will der Lehrer die Note dann eintragen?
Wenn er keinen Namen hat??
viele Grüße
Susanne
PS…Sachen gibts…und ausserdem bin ich für die Evaluation von Lehrern.
Hallo,
du solltest die Situation deutlicher und umfänglicher beschreiben. Aus diesem einen Satz kann man keine Antwort herleiten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ist das richtig, daß ein Lehrer eine Arbeit mit ungenügend
benoten kann, wenn der Schüler vergessen hat, dies mit dem
Namen zu versehen?
unmöglich, denn das Vergessen des Names hat nichts mit der fachlichen Leistung zu tun. Würde in Bayern sofort kassiert.
herbert