Eine Gemeindeschwester möchte sich in unserer Gemeinde (Pfingstgemeinde, Evang. Freikirche) taufen lassen, nachdem sie sich bekehrt hat. Ihr Arbeitgeber ist die evangelische Kirche. Sie arbeitet an einem evangelischen Gymnasium als Lehrerin, gibt aber selber dort keinen Religionsunterricht.
Wie sieht das arbeitsrechtlich aus, oder wie ist die evangelische Kirche in diesen Fällen eingestellt?
Danke
Grüße
UH