Arbeite für die Kirche - anderer (ähnl.) Glaube?

Eine Gemeindeschwester möchte sich in unserer Gemeinde (Pfingstgemeinde, Evang. Freikirche) taufen lassen, nachdem sie sich bekehrt hat. Ihr Arbeitgeber ist die evangelische Kirche. Sie arbeitet an einem evangelischen Gymnasium als Lehrerin, gibt aber selber dort keinen Religionsunterricht.
Wie sieht das arbeitsrechtlich aus, oder wie ist die evangelische Kirche in diesen Fällen eingestellt?

Danke
Grüße

UH

Hi UH,

ich hoffe, dass dir noch jemand ganz Kompetentes antwortet. Meiner Meinung nach darf sie weiterarbeiten, so lange sie offiziell Mitglied der Evangelischen Kirche bleibt. Sie sollte halt nicht austreten.
Ein Pfingstler sollte der Kirche doch lieber sein als die vielen Agnostiker, die einfach nur aus arbeitsrechtlichen Gründen Mitglied der Kirche werden.

Alles Gute!

Annamirl

hallo,

keine Ahnung. Kirchen haben besondere Rechte bzgl. ihres Personals. Genaues weiß ich aber nicht.

Sorry aber da kann ich dir nicht weiterhelfen ist nicht mein Gebiet.

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Hallo Country,

dazu kann ich leider nicht viel sagen, außer, dass es evtl. im Arbeitsvertrag geregelt ist?
Bei den Stellenangeboten von gläubigen Gemeinden habe ich aber jedesmal gesehen, dass nur eine Mitarbeiterin eingestellt wird, die den gleichen Glauben besitzt.

Konkrekt könnte hierzu bestimmt NUR ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Auskunft geben.

Allerdings… Wenn das Gesetz nicht dagegen spricht und sie wechselt ihren Glauben, ohne dass der Arbeitgeber davon informiert wird, dann KÖNNTE es natürlich sein, dass ihr Arbeitsleben in Zukunft nicht mehr reibungslos sein wird, egal ob Seitens des Arbeitgebers, oder der Kollegen… Ein Schul-, bzw. Arbeitgeberwechsel wäre dann ratsam, darüber sollte sie sich im Klaren sein.

Sorry, dass ich diesmal nicht wirklich helfen kann.

LG und viel Erfolg…

Hoelti

Hallo! Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte.
Also… Es hängt sehr vom Recht der jeweiligen Landeskirche bzw. des Schulträgers ab, was möglich ist und was nicht.
Es könnten sich jedoch Schwierigkeiten ergeben. Das liegt daran, dass die Taufe in der ev. Landeskirche als Sakrament etwas Einmaliges ist - und eine „Wiedertaufe“ letztlich eine Geringschätzung ist. Wer sich noch einmal taufen lässt, signalisiert damit, dass aus seiner/ihrer Sicht die erste Taufe nicht reicht. Und das ist für eine Lehrerin an einer ev. Schule eine echte Schwierigkeit, finde ich. Denn von Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen wird generell erwartet, dass sie sich mit den Grundsätzen der Kirche (und zwar der ev. Kirche als Anstellungsträger) übereinstimmen - nicht in jeder Einzelheit, aber schon grundsätzlich.
Daher kommen auf die Dame sicher viele nicht immer leichte Gespräche zu, die sie schnellstmöglich (und klar weit vor der 2. Taufe) führen sollte.
Ich hoffe, das konnte weiterhelfen?!
Grüße vom Deich - Friesenschaf