Arbeiten als Deutscher in Deutschland für Österreichische Firma und

als Urlaubs-/Krankheitsvertretung in Österreich angeblich nicht möglich?

Hallo Forum!

Leider hat die Überschrift nicht reingepasst und bedarf einer kurzen Erklärung der fraglichen Situation:
Meine Bürokollegin ist derzeit bei einem deutschen Arbeitsvermittler auf Stundenbasis angestellt und betreut unseren Werksverkauf, die firmieren als eine deutsche Tochterfirma des österreichischen Konzerns.

Jetzt kam hier die Frage auf, warum keine direkte Beschäftigung seitens des Konzerns stattfindet, da neuerdings auch das Angebot besteht, den Werksverkauf in Österreich als Urlaubs- und Krankheitsvertretung zu betreuen.

Aussage der Kollegin war, dass das nicht ginge, da der deutsche Werksverkauf lediglich als deutsche Briefkastenfirma ohne Angestellte fungiert (darum der deutsche Arbeitsvermittler) und der Konzern keine Deutschen mit deutschem Arbeitsplatz von Österreich aus anstellen dürfte.

Unsere Idee war dann, den Arbeitsplatz auf den österreichischen Werksverkauf anzumelden (wieder andere Firma, diesmal mit Angestellten) aber als Haupteinsatzort D zu melden. Geht aber so auch nicht, das liegt angeblich an diversen Vorschriften wie österreichische Krankenkasse geht nicht für hauptsächlich in D Tätige, Scheingrenzgängerschaft u.ä. Stichworte. Immer mit dem Hinweis, dass ja die Hauptarbeitszeit des Deutschen in D ist und nicht in A.

Frage: Hat jemand eine Idee, wen man da fragen kann? Also wer da konkretes Wissen hat, wie sowas funktionieren könnte? Die österreichische Personalabteilung winkt ab und findet den Arbeitsvermittler gut, wobei aber so die Aushilfstätigkeit in A stirbt (siehe Stichworte)…

15km und ausgerechnet eine Bundesgrenze dazwischen.

Gruß
Michael

Sorry, die Situation ist leider (zu) speziell - ich bin „normaler“ Deutscher in Österreich, da ist es eigentlich ganz einfach :wink: hoffentlich findest Du noch einen Weg.

Servus,

ohne die Kasperei mit der Arbeitnehmerüberlassung wäre das mit einer ganz schlichten Entsendung erledigt, wird zu Tausenden praktiziert und ist sehr einfach zu administrieren.

Es sind nicht irgendwelche rechtlichen Rahmenbedingungen, die das im gegebenen Fall blockieren, sondern offenbar der Überlassungsvertrag; es könnte z.B. sein, dass der Betriebsrat in A dem Einsatz von Leiharbeitern nicht zustimmen würde - vielleicht kriegt auch schlicht die Zeitarbeitsbude keine Entsendung gebacken oder hat keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassug in A und schließt sie deswegen im Überlassungsvertrag aus.

Moral: Arbeitnehmerüberlassung ist doof.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder