Hallo, Tanja,
meine Jüngste ist dieses Jahr auf die Realschule (in Bayern)
gewechselt. Sie haben nun schon zwei Stegreifaufgaben (Exen)
geschrieben und auch schon wieder rausbekommen. Aber beide
Exen bei zwei verschiedenen Lehrkräften durften sie nur kurz
ansehen, dann wurden sie wieder eingesammelt.
Ist das wirklich üblich, dass Arbeiten nicht zum
Unterschreiben mit nach Hause gegeben werden?
in der RSO (Teil 5 / Abschnitt 1: Hausaufgaben und Leistungsnachweise - § 52 http://www.rsmbobbn.musin.de/bestimmungen/rso/t5/a1/) steht dazu:
(2) 1 Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben, bei fachlichen Leistungstests und Stegreifaufgaben kann dies geschehen. Hervorhebung von mir2 Die Leistungsnachweise sind innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben; andernfalls kann die Hinausgabe weiterer Leistungsnachweise unterbleiben.
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Wie wollen die
Lehrer dann sicher sein, dass die Eltern z.B. auch schlechte
Noten von ihren Kindern erfahren und diese nicht verschwiegen
werden?
Das wird von den Schulen unterschiedlich gehandhabt, z. B. indem nur die Stegreifaufgaben mit den Noten 5 oder 6 zur Unterschrift mit nach Hause gegeben werden. Manche Schulen verschicken stattdessen in gewissen Abständen einen aktuellen Notenstatus.
Dass Stegreifaufgaben nicht generell mit nach Hause gegeben werden, hat organisatorische Gründe: Jeder Lehrer muss die korrigierten Arbeiten jeweils komplett und zeitnah der Schulleitung bzw. dem Fachbetreuer vorlegen. Das wird erfahrungsgemäß erheblich erschwert dadurch, dass es in so gut wie jeder Klasse vergessliche Schüler gibt, die mehrfach erinnert werden müssen, oder solche, die die Arbeit - tatsächlich oder angeblich - nicht mehr finden. So kann es sich bei einer Klasse mit 30 Schülern u. U. über Wochen hinziehen, bis der Lehrer endlich sämtliche Arbeiten zurück hat.
Wenn es sich um eine begrenzte Anzahl von Arbeiten handelt (eben nur die Fünfen und Sechsen) lässt sich das leichter bewerkstelligen.
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Können Eltern darauf bestehen Exen und Schulaufgaben
einsehen zu wollen?
Ja, siehe
§ 52 (4) Die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten können Einsicht in die Leistungsnachweise nehmen, beim Aufnahmeverfahren und bei der Abschlussprüfung erst nach deren Abschluss.
Das heißt aber nicht automatisch, dass die Arbeiten mit nach Hause gegeben werden müssen; Prüfungen z. B. können nur in der Schule eingesehen werden, ebenso Arbeiten von Schülern, denen keine Arbeiten mehr mitgegeben werden (siehe oben (2) Satz 2). In solchen Fällen müssen die Eltern sich zur Einsichtnahme in die Schule bemühen.
Gruß
Kreszenz