Arbeiten im mobilen pflegedienst

hallo zusammen,

  1. wenn ein arbeitgeber einem einen dienstwagen zu verfühgung stellt und der zu behandelnde patient nur mit einer stunde hin und einer stunde rückfahrt zu erreichen ist (der dienst vor ort am patienten dauert 7 std), muss der arbeitnehmer diese zwei stunden fahrzeit auf seine kappe nehmen ???
  2. wenn auf der lohnabrechnung die 1% regel berechnet wird und der arbeitgeber verlangt zusätzlich das fahrtenbuch und berechnet die privatfahrten pro km (ca 50km/monat )noch extra ist das ok?
    vielen dank im vorraus für euer bemühen.

Falsches Brett> Arbeitsrecht
Gruß
Otto

Hi,

grundsätzlich ist es so, dass wenn du direkt mit dem Dienstfahrzeug zum Patienten fährst, die Arbeitszeit mit der Abfahrt beginnt und mit der Ankunft zu Hause endet. Gegebenenfalls kann vertraglich oder auch tarifvertraglich etwas anderes vereinbart werden. Insbesondere aber, wenn du keinen festen Arbeitsplatz hast, gilt diese Regel.

bei den Dienstwagen Nutzung für private Zwecke fällt eine Steuer an. Davon bekommt der Arbeitgeber ja nichts, nur das Finanzamt. Der Arbeitgeber kann Regeln festlegen, was darüber hinaus für die private Nutzung des Dienstvertrages bezahlt werden muss. Du kannst ja die private Nutzung ablehnen.

Viele Grüße 

Peter

vielen dank !!