hallo zusammen,
- wenn ein arbeitgeber einem einen dienstwagen zu verfühgung stellt und der zu behandelnde patient nur mit einer stunde hin und einer stunde rückfahrt zu erreichen ist (der dienst vor ort am patienten dauert 7 std), muss der arbeitnehmer diese zwei stunden fahrzeit auf seine kappe nehmen ???
- wenn auf der lohnabrechnung die 1% regel berechnet wird und der arbeitgeber verlangt zusätzlich das fahrtenbuch und berechnet die privatfahrten pro km (ca 50km/monat )noch extra ist das ok?
vielen dank im vorraus für euer bemühen.