Hallo zusammen,
folgender Fall bei dem eure Hilfe gefragt ist. Ich finde hierzu leider nicht wirklich was im Netz, was alle meine Fragen beantwortet.
Person A ist als Einzelunternehmer selbstständig im Bereich Fotografie und Videografie.
Fall 1:
Zum Aufbau des Portfolios fliegt Person A ins Ausland um dort Foto- und Videomaterial zu erstellen, welches als Werbezwecke verwendet werden soll. Ebenso dient die Reise zum Netzwerken vor Ort mit Dienstleistern, Models und Locations.
Frage:
- Kann hier alles in der Steuererklärung abgesetzt werden, sprich Hotel, Flug, Mietwagen, Essen, Bezahlung der Models und alles was sonst noch so aufgelaufen ist in diesem Zusammenhang?
Fall 2:
Zum Zweck der Weiterentwiklung der „Firma“ von Person A möchte sich die Person ein paar Tage aus dem Alltag heraus ziehen und in einem Wellnesshotel in Österreich einchecken. Die Reise dient in erster Linie dazu, um ohne Ablenkung das Business weiterzuentwickeln, neue Marketingstrategien zu entwickeln aber auch gleichzeitig zum entspannen und Recherche zu betreiben.
Frage:
- Kann hiervon etwas steuerlich geltend gemacht werden und falls ja in welchem Umfang?
- Falls JA --> Die Reise wird mit dem „Firmenwagen“ aus der Tätigkeit als Einzelunternehmer getätigt. hier wird ein Fahrtenbuch geführt, dass alle privaten und betrieblichen Fahrten abgrenzt. Gilt dann jede Fahrt hier auch als Dienstreise (abgesehen die tatsächlichen privaten Fahrten während der Reise z.B. zum Wandern etc.)?
Ich danke euch für eure Hilfe.
Vielen Dank und viele Grüße