Arbeiten im Urlaub

Angenommen, am letzten Tag vor dem Urlaub bekommt man den Schreibtisch nicht ganz leer, und weil man keine Lust hat, bis 8:00 Uhr abends im Büro zu sitzen, kommt man am darauffolgenden Tag (dem ersten Urlaubstag) noch mal kurz rein, stempelt bei der Zeiterfassung ein, arbeitet eineinhalb Stunden und stempelt dann wieder aus. Danach weilt man im wohlverdienten Urlaub und erholt sich. Arbeitnehmer arbeitet Gleitzeit, der tarifliche Urlaub ist so großzügig bemessen, dass es keine Probleme mit dem gesetzlichen Mindesturlaub gibt. Wie ist das zu beurteilen?

Urlaub, eingestempelte Zeit verfällt?

Urlaub, eingestempelte Zeit wird dem Zeitkonto gutgeschrieben?

Kein Urlaub, Tag wird als Arbeitstag gewertet, es entstehen Minusstunden auf dem Zeitkonto?

So wäre es bei uns (Großunternehmen mit starkem Betriebsrat - ich vermute, das ist rechtlich korrekt).
Mit dem „Einstempeln“ sagst du dem System, dass du entgegen der Planung keinen Urlaub hast.

Grüße
Dirk

Das eine ist die systemseitige Verarbeitung, das andere, was daraus wird, wenn man die Sache mit einem Menschen in der Personalabteilung oder dem Personal-/Betriebsrat thematisiert. Technisch sind alle drei Varianten möglich. Bei uns wäre es so, daß der Tag als Urlaubstag gewertet wird und die erfaßte Zeit verfällt. Wie Dirk schon schrieb, ist aber auch die dritte Variante möglich. Die zweite erscheint mir noch als die unwahrscheinlichste.

Gruß
C.

So ist es bei uns.

Glückauf!

Hallo,

da ein AN nicht ohne Weiteres von einmal genehmigtem Urlaub zurücktreten kann, muß mE idR der einmal genehmigte Urlaub stehen bleiben und die gearbeiteten Stunden „verfallen“.
Abhängig ist die Verfahrensweise dann noch davon, ob der AG die Arbeitsleistung an dem Urlaubstag bewußt entgegengenommen hat.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
darf man vom genehmigten Urlaub wirklich nicht zurücktreten? Auch wenn der Arbeitgeber zustimmt?

Ich frage, unabhängig von der Ursprungsfrage, nur so aus Interesse vor dem Hintergrund der letzten Urlaubsveranstalterpleite.

Mal angenommen man hätte Urlaub genommen und eine Reise gebucht. Diese Reise fiele ins Wasser, eine Ersatzreise ist aber schnell gefunden, nur eben meinetwegen drei Wochen später. Da wäre es doch praktisch wenn - vorausgesetzt AG und AN sind sich einig - der Arbeitnehmer vom ersten Urlaub zurücktreten kann um genug Tage für den zweiten übrig zu haben.

Wenn AG dem zustimmt, geht das natürlich.
Ist aber eine andere Situation als einfach so zum Arbeiten kommen…

Was mMn gar nicht geht, ist gleichzeitig Urlaub machen und Arbeiten.
Entweder hat man einen Urlaubstag oder eben nicht.

Beatrix

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Sorry, komme jetzt erst zum lesen.
Danke Dir!