Angenommen, am letzten Tag vor dem Urlaub bekommt man den Schreibtisch nicht ganz leer, und weil man keine Lust hat, bis 8:00 Uhr abends im Büro zu sitzen, kommt man am darauffolgenden Tag (dem ersten Urlaubstag) noch mal kurz rein, stempelt bei der Zeiterfassung ein, arbeitet eineinhalb Stunden und stempelt dann wieder aus. Danach weilt man im wohlverdienten Urlaub und erholt sich. Arbeitnehmer arbeitet Gleitzeit, der tarifliche Urlaub ist so großzügig bemessen, dass es keine Probleme mit dem gesetzlichen Mindesturlaub gibt. Wie ist das zu beurteilen?
Urlaub, eingestempelte Zeit verfällt?
Urlaub, eingestempelte Zeit wird dem Zeitkonto gutgeschrieben?
Kein Urlaub, Tag wird als Arbeitstag gewertet, es entstehen Minusstunden auf dem Zeitkonto?