ein Lehrer in BW hat neulich eine unangekündigte, schriftliche Wiederholung geschrieben. Die schriftliche Wiederholung ist mit einem Schnitt von 5,3 sehr schlecht ausgefallen. An diesem Tag hat ein Teil der Klasse eine Musikarbeit geschrieben. Somit hat ein Teil der Klasse in einer Woche 4 Arbeiten und eine schriftliche Wiederholung geschrieben. Wie viel Arbeiten darf man in einer Woche schreiben? Darf man eine schriftliche Wiederholung und eine Arbeit an einem Tag schreiben? Ab welchem Durchschnitt muss man die Arbeit wiederholen?
Hallo!
Ich will Ihre Fragen gerne beantworten:
In einer Woche sind in Baden-Württemberg inzwischen beliebig viele Arbeiten erlaubt. Eine früher vorhandene Beschränkung auf drei Arbeiten die Woche ist aufgehoben.
Unabhängig davon gilt eine schriftliche Wiederholung nicht als Arbeit und darf daher jederzeit geschrieben werden.
Zwei Klassenarbeiten an einem Tag sind dagegen nicht erlaubt.
Auch einen Schnitt,ab dem eine Arbeit wiederholt werden muss, gibt es nicht. Die Arbeit müsste nur wiederholt werden, wenn dem LEhrer nachzuweisen ist, dass die Arbeit für die Schüler nicht zu bewältigen war. Ohne den Hintergrund zu kennen, könnte ich mir vorstellen, dass die Wiederholung auf Grund fehlender Hausaufgaben, Verhalten der Schüler… angesetzt wurde. Das ist völlig in Ordnung. Aber auch sonst ist eine solche Arbeit in Ordnung, wenn am Schuljahresanfang bekanntgegeben wurde, dass solche unangekündigten Tests möglich sind.
An Ihrer Stelle würde ich zunächst die Hintergründe erfragen udn dann versuchen, gemeinsam mit dem Lehrer eine Lösung für die Klasse zu finden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen, auch wenn es wahrscheinlich nicht die sind, die sie sich erwünscht haben.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schmid
Tut mir Leid, ssaa (??)
das weiß ich nicht!
T.S.
hei, da bin ich mir nicht sicher. Am besten Ihr fragt mal bei eurem Vertrauenslehrer nach oder stellt einen Antrag an die SMV das die das mit der Schulleitung klären.
sorry,… da muss ich passen, bin nicht aus BW
viel Glück!
Hallo und danke für die Frage.
Leider kann ich nicht weiterhelfen, da ich darüber keine Informationen parat habe.
MfG
E. Meder
ich glaube, da bin ich aus Versehen gewählt worden
Gruß Thgomas
Hallo,
ich kenne mich da nur in Nordrhein Westfalen aus, da ist es so geregelt, dass man höchstens 3 Arbeiten die Woche und eine pro Tag schreiben darf. Es gibt soweit ich weiß keinen festen Schnitt ab dem wiederholt werden muss, da bin ich mir aber nicht sicher. Normalerweise wird ab 4,0 wiederholt. Ob so eine Wiederholung dann aber als Arbeit gilt und somit nicht mit der Musikarbeit an einem Tag stattfinden darf weiß ich nicht. Vermutlich gilt die Wiederholung eher als Test, also nicht als vollwertige Note.
Du und der Rest der Klasse sollten mit dem Lehrer reden und nachdenken wie ihr mit den Noten umgeht, also ob die Wiederholung gewertet wird oder nicht.
Mfg
Da kann ich nichts zu sagen , da in NRW sicher andere regeln gelten
Keine Ahnung, in NRW gelten sicher andere Regeln