Arbeiten mit Schuzmaske

Hallo,Leute!

Seit einiger Zeit sind wir verpflichtet,am Schmelzofen mit einer Atemschutzmaske zu arbeiten,um den Gesundheitsschutz gerecht zuwerden.Ich will das nicht weiter erläutern.Da wir an „hitzeexponierten“ Arbeitspplätzen bechäftigt sind,interessiert uns,ob es eine Regelung gibt,in der zufinden ist,wielange man diese Tätigkeit erlaubt ist.8 Stunden am Stück ist das körperlich nicht möglich,da die Temperaturen bis auf 80 Grad steigen können.
Kennt jemand eine solche Regelung?

Vielen Dank!!

Die Gefährdung durch Kohlenmonoxid am Ofenschacht oder auf der Gicht von Kupolöfen muss in einer Betriebsanweisung aufgezeigt werden, wobei Maßnahmen zur Gasmessung sowie das Tragen von Atemschutzmasken zwingend vorzugeben sind.
Die Bedienung von Öfen muss ungehindert erfolgen können. Auch bei Störungen muss das Bedienpersonal in der Lage sein, Störungsstellen leicht und gefahrlos zu erreichen und die Ofenbühne schnell verlassen zu können. Das ist nur möglich, wenn Material nicht im Bereich von Steuerständen, Bedien- und Fluchtwegen gelagert wird.
Wasser- und Salzhaushalt
Bei Temperaturen über 32 °C wird Wärme hauptsächlich durch Schweißverdunstung abgegeben.
Eine Schweißabgabe von 0,6 bis 0,8 l/h bzw. 3 bis 6 l/Schicht ist akzeptabel. Unter Extrembedingungen können bis zu 2 l Schweiß pro Stunde und bis zu 10 l Schweiß pro Schicht abgegeben werden.
Mit dem Schweiß werden auch Kochsalz und andere Mineralien ausgeschieden. Durch ausreichendes Trinken und ausgewogene Ernährung werden der Wasser- und Salzverlust wieder ausgeglichen. Eine zusätzliche Salzzufuhr ist nicht erforderlich.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Kann durch technische Maßnahmen die Hitzebelastung nicht ausreichend reduziert werden, sind organisatorische Maßnahmen einzuleiten.
Reduzierung der Arbeitsschwere
Durch Reduzierung der Arbeitsschwere kann die Belastung so vermindert werden, dass der Betroffene im hitzebelasteten Arbeitsbereich bleiben kann. Dies gilt nur, wenn die effektive Bestrahlungsstärke den Wert 200 W/m2 nicht übersteigt oder die Lufttemperatur unterhalb von 35 °C liegt (Luftfeuchtigkeit 15 Minuten)
B Lufttemperatur und gleichzeitig hohe Luftfeuchte (gekennzeichnet z.B. durch feuchte/nasse Haut)
– überwiegend bis 26 °C mit hoher Luftfeuchte
– überwiegend über 26 °C bis 30 °C mit hoher Luftfeuchte
– überwiegend über 30 °C mit hoher Luftfeuchte
C Flüssigkeitsaufnahme
– Flüssigkeitsaufnahme bis 2 l/Schicht
– Flüssigkeitsaufnahme 2 bis 4 l/Schicht
– Flüssigkeitsaufnahme über 4 l/Schicht
D Wärmestrahlung
keine Wärmestrahlung fühlbar
warmes Gesicht nach 2 bis 3 Minuten
im Gesicht unerträglich
E Subjektives Befinden in Verbindung mit Wärmebelastung
– keine Beschwerden
– Beschwerden wie: Schwächegefühl, Unwohlsein, erhöhtes Durstgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindelgefühl

Alle Kriterien grün gekennzeichnet: Keine Hinweise auf Hitzearbeit. Gegebenenfalls aber unbehagliches Raumklima.
Mindestens ein Kriterium gelb gekennzeichnet: Eine kritische situationsspezifische Wertung mit eventuell weitergehender Arbeitsplatzanalyse kann erforderlich sein.
Mindestens ein Kriterium rot gekennzeichnet: Das Vorliegen eines Hitzearbeitsplatzes ist wahrscheinlich, eine kritische situationsspezifische Wertung mit eventuell weitergehender Arbeitsplatzanalyse ist erforderlich und weitere Maßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbezogen) sind einzuleiten.

Ja da war mal was als wir noch kein EU-Standard hatten und zwar war es da nicht erlaubt 8 Stunden am Stück so zu arbeiten (ohne Pause). Seit wir aber EU-Richtlinien & Verordnungen haben sind die Deutschen Normen (DIN usw) in manchen Fällen bis zu über 90% GESUNKEN!!! In deiner speziellen Frage kann ich dir leider heute nicht weiterhelfen, da ich selber seit ca. 3Jahren nicht mehr in der Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz tätig bin, fange aber wenn alles klappt dieses Jahr in der besagten Branche wieder an und komme voraussichtlich ab Jahresmitte dann wieder an solche Gesetzestexte, Richtlinien und Verordnungen heran. Wenn du eine Schnelle Antwort brauchst dann frag doch mal deinen Menschen der für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz zuständig ist (früher hieß das Arbeitsschutz). Ansonsten dann ab Juni/Juli noch mal fragen.
Gruß Peter

Vielen Dank Peter!

Hilft mir leider nicht.

Grüße vom Feuerchief

Sehr geehrter Herr Berwanger!

Vielen Dank!!!Genau soetwas habe ich gesucht.Wir werden von unserem Betrieb voll über den Nuckel gezogen.Das hat uns noch keiner gesagt,weder vom Arbeitsschutz noch Betriebsrat.Eigentlich müßte doch der Betrieb an einer vollen leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter gelegen sein.Aber ich will mich bei Ihnen nicht ausheulen.
Nur eines noch:Als ich vor 30Jahren diesen Beruf erlernte,gab es sogenannte „Abschwitzräume“ ,die man aufsuchen konnte und auch brauchte.Aber auf Grund von „Personalmangel“(Abbau)sind diese nicht mehr von nöten bzw könnten auch garnicht mehr genutzt werden.Davon will heute niemand mehr etwas wissen.

Vielen Dank nochmal!!

Mit freundlichen Grüßen Klaus Nowak

Hallo Feuerchief,
entschuldige bitte, dass ich erst jetzt antworte. Ich lag im Krankenhaus.
In der Regel sollen nach 50 Minuten Maskentragezeit 10 Minuten Pause eingelegt werden. Diese Pausen müssen aber eingehalten werden. Es bringt nichts wenn die Pausen gesammelt werden,und eine längere Pause zu Verfügung steht…
Schalte zu dieser Frage euren Betriebsarzt ein, der muß es wissen.
Gruß
Dieter Hitz

Danke,für Deine Antwort.

Gute Besserung!!

Das wird gemacht.Aber da seheich keine Hoffnung.Es wird ja von AG-Seite abgewiegelt.Wir werden da schon eien Weg finden.

DANKE nochmal!!

Hallo Feuerchief,
hier noch der Hinweis; neben dem Betriebsarzt auch die zuständige Berufsgenossenschesft mit einschalten.
Viel Glück
Dieter Hitz