Die Gefährdung durch Kohlenmonoxid am Ofenschacht oder auf der Gicht von Kupolöfen muss in einer Betriebsanweisung aufgezeigt werden, wobei Maßnahmen zur Gasmessung sowie das Tragen von Atemschutzmasken zwingend vorzugeben sind.
Die Bedienung von Öfen muss ungehindert erfolgen können. Auch bei Störungen muss das Bedienpersonal in der Lage sein, Störungsstellen leicht und gefahrlos zu erreichen und die Ofenbühne schnell verlassen zu können. Das ist nur möglich, wenn Material nicht im Bereich von Steuerständen, Bedien- und Fluchtwegen gelagert wird.
Wasser- und Salzhaushalt
Bei Temperaturen über 32 °C wird Wärme hauptsächlich durch Schweißverdunstung abgegeben.
Eine Schweißabgabe von 0,6 bis 0,8 l/h bzw. 3 bis 6 l/Schicht ist akzeptabel. Unter Extrembedingungen können bis zu 2 l Schweiß pro Stunde und bis zu 10 l Schweiß pro Schicht abgegeben werden.
Mit dem Schweiß werden auch Kochsalz und andere Mineralien ausgeschieden. Durch ausreichendes Trinken und ausgewogene Ernährung werden der Wasser- und Salzverlust wieder ausgeglichen. Eine zusätzliche Salzzufuhr ist nicht erforderlich.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Kann durch technische Maßnahmen die Hitzebelastung nicht ausreichend reduziert werden, sind organisatorische Maßnahmen einzuleiten.
Reduzierung der Arbeitsschwere
Durch Reduzierung der Arbeitsschwere kann die Belastung so vermindert werden, dass der Betroffene im hitzebelasteten Arbeitsbereich bleiben kann. Dies gilt nur, wenn die effektive Bestrahlungsstärke den Wert 200 W/m2 nicht übersteigt oder die Lufttemperatur unterhalb von 35 °C liegt (Luftfeuchtigkeit 15 Minuten)
B Lufttemperatur und gleichzeitig hohe Luftfeuchte (gekennzeichnet z.B. durch feuchte/nasse Haut)
– überwiegend bis 26 °C mit hoher Luftfeuchte
– überwiegend über 26 °C bis 30 °C mit hoher Luftfeuchte
– überwiegend über 30 °C mit hoher Luftfeuchte
C Flüssigkeitsaufnahme
– Flüssigkeitsaufnahme bis 2 l/Schicht
– Flüssigkeitsaufnahme 2 bis 4 l/Schicht
– Flüssigkeitsaufnahme über 4 l/Schicht
D Wärmestrahlung
keine Wärmestrahlung fühlbar
warmes Gesicht nach 2 bis 3 Minuten
im Gesicht unerträglich
E Subjektives Befinden in Verbindung mit Wärmebelastung
– keine Beschwerden
– Beschwerden wie: Schwächegefühl, Unwohlsein, erhöhtes Durstgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindelgefühl
Alle Kriterien grün gekennzeichnet: Keine Hinweise auf Hitzearbeit. Gegebenenfalls aber unbehagliches Raumklima.
Mindestens ein Kriterium gelb gekennzeichnet: Eine kritische situationsspezifische Wertung mit eventuell weitergehender Arbeitsplatzanalyse kann erforderlich sein.
Mindestens ein Kriterium rot gekennzeichnet: Das Vorliegen eines Hitzearbeitsplatzes ist wahrscheinlich, eine kritische situationsspezifische Wertung mit eventuell weitergehender Arbeitsplatzanalyse ist erforderlich und weitere Maßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbezogen) sind einzuleiten.