Arbeiten nach Renteneintrittsalter - Flexirente

Hallo

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nach dem Renteneintrittsalter weiterarbeiten lässt, hat er ja verschiedene Vergünstigungen, erstens muss er keine Arbeitslosenversicherung für ihn bezahlen und zweitens kann er den Vertrag beliebig oft befristen.

  1. Stimmt das überhaupt so, wie ich das geschrieben habe?

  2. Angenommen, der Arbeitnehmer hätte vor dem Renteneintrittsalter nur einen 450-Euro-Vertrag, der nach dem Renteneintrittsalter verlängert und auf eine SV-pflichtige Tätigkeit aufgestockt wird, würden diese Vergünstigungen dann auch gelten?

Weiß das zufällig jemand? Gerichtsurteile kann es dazu ja wohl noch nicht geben.

Hallo!

Hier habe ich was für Dich gefunden:

Und zu den Rentenbeiträgen ?
Der AG zahlt m.E. immer seinen halben Beitrag. Du selbst kannst Dich davon befreien lassen (es würde aber deine Rente erhöhen).

MfG
duck313

Hallo

danke für den Link, ich fand ihn sehr interessant.
Leider ist darin meine eigentliche Frage (die unter 2.) nicht beantwortet.
Ich habe aber auch nicht wirklich damit gerechnet, dass sie mir jemand beantworten kann.

Viele Grüße

Hallöchen,

wenn aus dem Minijob eine Beschäftigung über 450 Euro wird, gelten die Vergünstigungen genauso.

Wenn die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus xx Monate) erreicht ist, gilt folgendes:

  • KV: AG und AN zahlen, es gilt der ermäßigte Beitragssatz. AN darf noch den kundenindividuellen Zusatzbeitrag zahlen
  • RV: AG zahlt seinen Anteil, AN zahlt grundsätzlich nichts mehr. Er kann freiwillig seinen Anteil zahlen, dann wird zum 1.7. jedes Jahr die Rente neu berechnet aus den neu eingezahlten Beiträgen.
  • AV: nix
  • PV: AG und AN zahlen, AN ggfs noch Zuschlag wenn er keine Kinder hat.

LG
S_E