Hallo
Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nach dem Renteneintrittsalter weiterarbeiten lässt, hat er ja verschiedene Vergünstigungen, erstens muss er keine Arbeitslosenversicherung für ihn bezahlen und zweitens kann er den Vertrag beliebig oft befristen.
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Stimmt das überhaupt so, wie ich das geschrieben habe?
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Angenommen, der Arbeitnehmer hätte vor dem Renteneintrittsalter nur einen 450-Euro-Vertrag, der nach dem Renteneintrittsalter verlängert und auf eine SV-pflichtige Tätigkeit aufgestockt wird, würden diese Vergünstigungen dann auch gelten?
Weiß das zufällig jemand? Gerichtsurteile kann es dazu ja wohl noch nicht geben.