Arbeiten ohne Ankündigung!

Hallo ,
mein Sozhn besucht die dritte Klasse einer Grundschule . In dieser Klasse gibt es sieben Kinder die den Unterrichtsablauf erheblich stören , sie machen ihre Hausaufgaben nur unregelmässig oder schwänzen komplett den Unterricht. Die Lehrer sind nun dazu übergegangen die Klassenarbeiten unangekündigt zuschreiben, da sie vermuten diese Kinder erscheinen sonst nicht zum Unterricht.Die eltern der Klasse interessieren sich entweder gar nicht für diese vorgehensweise oder sind begeistert,da sie meinen ihre Kinder werden so besser gefördert.Ich kann das nicht ganz nachvollziehen , mir wäre es lieber wenn wir uns gezielt auf eine Arbeit vorbereiten könnten und nicht auf gut Glück lernen müssen.Wir wissen ja nie welches Fach als nächstes dran ist, bisher klappt das bei meinem Sohn prima. Ich frage mich allerdings ob soetwas überhaupt erlaubt ist?

Anke

Hallo Anke!

Bei uns in Bayern darf man die Probearbeiten in der Grundschule gar nicht ankündigen und zwar aus dem Grund, dass die Kinder sich nicht Stress und Angst vor den Prüfungen aufbauen (oder diesen Druck von zuhause vermittelt kriegen).

Aber - meist kriegt man doch sowieso mit, wann die Zeit für die nächste Probe reif ist, oder? :wink:)

mir wäre es
lieber wenn wir uns gezielt auf eine
Arbeit vorbereiten könnten und nicht auf
gut Glück lernen müssen. Wir wissen ja nie
welches Fach als nächstes dran ist,

Hi Anke!
kann es sein, dass Du da etwas falsch verstanden hast??? Dein Sohn geht in die Schule, nicht Du! Bei uns in der Grundschule wurden die Klassenarbeiten ab der 3. Klasse auch ohne Vorankündigung geschrieben! Allerdings nur, weil einige überehrgeizige Eltern ihre Kids regelmässig vorher „verrückt“ gemacht hatten!
Gruß nach Wuppertal???
Ayla, deren Kids in der Grundschule ALLEINE gelernt haben!

mir wäre es
lieber wenn wir uns gezielt auf eine
Arbeit vorbereiten könnten und nicht auf
gut Glück lernen müssen. Wir wissen ja nie
welches Fach als nächstes dran ist,

Hallo nochmal ,

ich bin keine überehrgeizige Mutter , wie es hier ganz offensichtlich scheint.Ich empfinde mich als ziemlich locker,was den Umgang der schulischen Leistungen meiner kinder btrifft ,renne ihnen nicht den ganzen Tag mit den Schulheften hinterher:wink: Bei meiner Tochter wurden die arbeiten angekündigt und wir bzw.sie ,konnte den gelernten Stoff nochmal aufarbeiten.Ich denke , es wäre für Schüler, die nicht so gute Noten mit nach Hause bringen einfacher sich auf eine Arbeit vorzubereiten , wenn dies angekündigt würde, wenn sie es nicht machen sind sie ja selber schuld.Es ist für mich eine wirklich vollkommen neue Erfahrung , habe mit Eltern verschiedener Grundschulen gesprochen und diese kannten das auch nicht.

Hi Anke!
kann es sein, dass Du da etwas falsch
verstanden hast??? Dein Sohn geht in die
Schule, nicht Du! Bei uns in der
Grundschule wurden die Klassenarbeiten ab
der 3. Klasse auch ohne Vorankündigung
geschrieben! Allerdings nur, weil einige
überehrgeizige Eltern ihre Kids
regelmässig vorher „verrückt“ gemacht
hatten!
Gruß nach Wuppertal???
Ayla, deren Kids in der Grundschule
ALLEINE gelernt haben!

ich bin keine überehrgeizige Mutter , wie
es hier ganz offensichtlich scheint.

Hi Anke!
Danke für den Nachtrag! Sicher hast Du recht, dass man sich auf eine angekündigte Arbeit besser vorbereiten kann. Aber damit beginnt der „stress des lebens“ endgültig schon in der Grundschule… und irgendwie sollte doch das Lernen nicht nur für die Arbeiten geschehen… theoretisch jedenfalls…
Wie es auch sei! Ich hoffe, dass DU Dich mit den Lehrerinnen einigen kannst.

Gruss von Ayla, die aber noch immer wissen mag, ob Du hier aus dem Bergischen bist… und ob DU mit der Telebel zufrieden bist!

Schulgesetz.
Das Schulgesetz sagt eindeutig,
dass Klassenarbeiten *rechtzeitig*
anzukuendigen sind.

Schriftliche Widerholungsarbeiten
muessen nicht angekuendigt werden,
duerfen allerdings hoechstens den
Stoff der letzten beiden Stunden
umfassen.

Das „rechtzeitig“ ist im allgemeinen
Schulintern geregelt, und kann von der
GLK als soll-Bestimmung beschlossen werden,
d.h. ein Lehrer darf nur aus triftigen
Gruenden eine Ausnahme von dem Beschluss
machen.

Das Verwaltungsgericht definiert rechtzeitig
in diesem Fall in der Regel als mindestens
eine Woche vor dem Klausurtermin.

Klassenarbeiten mit der Begruendung der
mangelnden Erfuellung der Schulpflicht
nicht anzukuendigen ist eindeutig nicht
zulaessig, weil solche Massnahmen
angemessen sein muessen, d.h. erstens
notwendig und zweitens erfolgversprechend
sein muessen.

Erfolgversprechend moegen sie sein,
notwendig sicher nicht, da es Massnahmen
gibt, die nicht die Auserkraftsetzung
des Rechtes der Schueler auf Information
voraussetzen.

Der vorgesehene Weg, dagegen vorzugehen,
ist, erst mal mit dem Lehrer zu reden,
der diese Massnahme getroffen hat.
Er hat die Pflicht, Dir seine Vorgehensweise
zu begruenden, und Dir zu helfen,
Widerspruch dagegen einzulegen.

Die naechste Instanz ist der Schulleiter.

Ueberspringst Du den Lehrer, so erlischt
dessen Belehrungspflicht, d.h. er muss
Dir nicht mehr helfen, und sein Vorgehen
nicht begruenden. (Er hat ja dann gar
keine Gelegenheit dazu bekommen)

Hilft er Dir nicht, so hast Du das Recht,
bei seinem naechsten Vorgesetzten, dem
Schulleiter Widerspruch einzulegen,
und gleichzeitig eine Beschwerde ueber
den Lehrer einzureichen, der Dich nicht
unterstuetzt hat.

Der Schulleiter wird dich in diesem
Fall unterstuetzen, da er
andernfalls sehr ernsthafte Folgen zu
befuerchten haette.

Marco

Hallo,

Ich kann deine Bedenken durchaus verstehen, andrerseis muß auch die Lehrkraft aus dem Verhalten der Schüler Konsequenzen ziehen.
Die Maßnahmen der Lehrer sind in diesem Fall vollkommen gesetzmäßig; im Schulgesetz von Baden-Württemberg ist diese Thematik wie folgt bestimmt:

Auszug aus dem Schulgesetz:

§8
(1) …Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen

D.h.: Der Klassenlehrer hat gesetzmäßig gehandelt, da es sich hierbei um keinen Regelfall handelt.

Ein kleiner Tipp:
Jedes Fach, jeden Tag einige Minuten lernen und die unangekündigten Arbeiten werden mit leichtigkeit geschrieben.

Anthony Trentin

Auszug aus dem Schulgesetz:

§8
(1) …Klassenarbeiten sind in der Regel
anzukündigen

D.h.: Der Klassenlehrer hat gesetzmäßig
gehandelt, da es sich hierbei um keinen
Regelfall handelt.

Bei jeder Ausnahme soll erlaubt sein,
sogenannte „soll“-Bestimmungen des
Gesetzgebers zu umgehen???

Wow!

Marco