Arbeiten ohne Vergütung

Hi,
darf ein Unternehmen auf Dauer jemanden Beschäftigen der kein AV mit dem Unternehmen hat ? …wobei es der „Beschäftigte“ freiwillig tut und ohne jegliche Vergütung

thx

Wenn das als Ehrenamt definiert wird, darf er das schon:


ramses90

Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag. Die Regelungen sind dann halt alle im Gesetzbuch.

es gibt keinen AV in schriftform noch mündlich und einen Ehrenamtsvertrag gibt es auch nicht .
er wurde vor mind. 4 Jahren mal gefragt ,zwecks Aushilfe , seit dem wird er schon mit eingeplant in den Arbeitsproßes so als HILFE … jeden Tag ca. 2 Std

Hi

ich habe das so gelernt, dass wenn ein Mensch seine Arbeitskraft anbietet und ein Arbeitgeber dieses Angebot annimmt bzw unwidersprochen duldet, damit automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet wird…mit allen Rechten und Pflichten von beiden Seiten

Sprich der, der da arbeitet, hat Anspruch auf (bei Tarifvertrag ‚angemessene‘) Entlohnung

Gruß h.

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Was macht der Arbeitgeber dann wenn der Arbeitnehmer das ablehnt? Hier steht ja das Problem Schwarzarbeit im Raum.
ramses90

Bei uns im Haus gilt die Regel ‚unter Zeugen zur Tür geleiten und des Hauses verweisen’ - notfalls mit Hilfe der Polizei :woman_shrugging:

Schwarzarbeit / Steuerhinterziehung ist ein Thema, bei Unfällen des AN sind die BG und die KK ein anderes Thema

Hallo,

da ein Arbeitsvertrag rechtswirksam auch schriftlichen Vertrag geschlossen werden kann, gilt in diesem Fall für die Vergütung grundsätzlich § 612 Abs. 1 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html

da ein Arbeitsvertrag rechtswirksam auch schriftlichen Vertrag geschlossen werden kann, gilt in diesem Fall grundsätzlich § 612 Abs. 1 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html
@ramses90 : Wie man das dann nennt, ist völlig schnurz

Und da die Verjährungsfrist für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis ohne arbeitsvertragliche Regelung 3 Jahre beträgt gem. § 195 BGB,
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
dürfte es sich dabei bei zwei Stunden täglich um eine Summe zumindest in der Nähe des 5-stelligen €-Bereiches handeln, was einen Besuch bei einem Fachmenschen für Arbeitsrecht lohnend erscheinen läßt.

@AutoHaus: Ist dieser AG denn derart geldgierig und/oder dumm, um so was zu beanspruchen?

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo.
Also ich habe vor 6 Jahren bei einem Freund in einer mechanischen Werkstatt angefangen zu arbeiten. Es gibt jeden Monat ein Gehalt inklusive Abrechnung. Einen Arbeitsvertrag haben wir aber nie gemacht. Laut Arbeitsrecht ist in diesem Falle die erste Monatsabrechnung als unbefristeter Arbeitsvertrag zu sehen. So hab ich das mal gehört, darauf festnageln möchte ich mich auch nicht lassen. In meinem Falle ist es mir wurscht, weil alles gut ist.
Gruß

Damit ist konkludent ein Arbeitsvertrag über 2 Std. je Tag abgeschlossen.
Der AN hat somit Anspruch auf Vergütung.

Auch wenn man die Sache natürlich unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten sauber lösen kann, wenn man von einem konkludent geschlossenen Arbeitsvertrag ausgeht, drängt sich hier angesichts der sehr knappen Sachverhaltsdarstellung und der doch sehr eigenartigen Situation zunächst einmal die Nachfrage auf, worum es hier konkret geht und wer hier in mit welchem Hintergrund genau wie eingesetzt wird. Niemand kann und wird unter normalen Umständen mehrere Jahre täglich zwei Stunden für nichts arbeiten und nie nach Geld fragen, wenn er dieses erwarten würde.

Reden wir hier von einem „interessierten“ Rentner o.ä. der einfach Interesse und Spaß an dem Thema hat, sich alleine zuhause langweilt und dem man nur die Gelegenheit zu sozialen Kontakten und einer mehr oder weniger hobbymäßigen Betätigung gibt? Denn wenn so eine Geschichte von Anfang an von beiden Seiten gewollt war, dann gibt es auch keinen konkludent geschlossenen Arbeitsvertrag und auch keinen Vergütungsanspruch. Und die hier inzwischen aufgelaufene Zeit ohne jegliche Forderung nach Bezahlung spricht sehr dafür, dass eine solche hier gar nicht gewollt war. Und dann wird man sich auch schwer damit tun, eine solche im Nachhinein einzufordern. Das würde dem guten alten Grundsatz venire contra factum proprium widersprechen, wonach man sich nicht einfach plötzlich so verhalten darf, dass man ein zwischenzeitlich erworbenes Vertrauen der Gegenseite in ein gewisses langfristig gezeigtes Verhalten enttäuschen darf.

D.h. es wären Fälle zu unterscheiden, die - ohne Vertrag und Vereinbarung einer Vergütung - klar in Richtung Erwerbstätigkeit gehen, und bei denen jemand dann auch recht bald deutlich macht, dass einer für seine geldwerte Tätigkeit eine Entlohnung beansprucht, und Fälle, in denen es eher um eine Art Hobby geht.

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Hallo Wiz,

natürlich hast Du recht damit, daß erst mal geprüft werden muß, ob gem. § 612 Abs. 1 ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Dabei sind aber objektive Maßstäbe anzulegen. Der Wille der Betroffenen spielt dann keine Rolle, wenn die Tätigkeit nach objektiven Maßstäben als Erwerbstätigkeit einzuschätzen ist.
„Wann eine ‚Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist‘, entscheidet sich nach der obj. Gesamtlage des Einzelfalls. Hierzu gehören insb. die Verkehrssitte, art, Umf. und Dauer der Dienstleistungen, die Berufs- und erwerbsverhältnisse des Dienstleistungen sowie die beziehung der beteiligten zueinander, nicht aber deren pers. Meinung (BAG, 12.5.1975 …)“. ErfK, Preis, § 612 BGB Rn 11

Denn wenn er, wie vom UP erwähnt

wird, fällt es schwer, kein Beschäftigungsverhältnis anzunehmen.
Außerdem gibt es bei diesem Sachverhalt auch noch „Mitspieler“, zu deren Lasten keine wie auch immer gearteten Absprachen getroffen werden dürfen, nämlich das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger.
Wer so was also gern überprüft haben möchte, ohne direkt selbst direkt in Erscheinung zu treten, gibt den Sozialversicherungsträgern einen Tip.

So sind zB bei einem Autohändler Personen, die Schrottwagen zerlegen oder gar auch nur kleinste Reparaturen erledigen oder aber Kunden beraten oder betreuen regelmäßig immer Beschäftigte mit einem Vergütungsanspruch.

&tschüß
Wolfgang

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Danke an alle für Eure Beiträge

thx