Arbeiten trotz Krankmeldung?

Hallo zusammen,

da ich heute morgen beim Frühstück mit einem Arbeitskollegen diskutiert habe, gebe ich nun mal die Frage an euch weiter:
Darf man trotz Krankmeldung (z.B. Grippe) wieder zum arbeiten gehen, wenn man sich wieder gesund fühlt?

MOD Selina: Von Nachrichten zu Arbeitsrecht verschoben.

Hallo so lange man eine Krankschreibung hat darf man nicht zur Arbeit gehen , auch wenn man sich gesund fühlt . Wenn die Krankenkasse davon erfährt kann es einen riesigen Ärger geben .
viele Grüße noro

ja, es ist möglich.

Beatrix

Natürlich darf man auch während einer Krankschreibung arbeiten gehen.
Man muss nur den Arzt darüber informieren da man auf eigene Gefahr hin arbeiten geht.

Ein krankenschein bedeutet ja nicht dass man bis an diesem tag nicht arbeiten kann.

Das ist genauso falsch, wie die Antwort von noro.

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Dies ist eine besondes hartnäckige urban legend.
Dann wird auch gern mal vom Verlust des Versicherungsschutzes geschwafelt.

Der Link von @Beabel erklärt es eigentlich ganz gut.

Data

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Nachtrag für Erbsenzähler.
Es gibt tatsächlich auch noch eine sg. Fürsorgepflicht des AG. Soll heißen, dass er den AN auch durchaus wieder nach Hause schicken kann bzw. muss, wenn er der Meinung ist, dass der AN noch nicht wieder arbeitsfähig ist.
Gesundschreibung gibt es übrigens überhaupt nicht. Was einer Gesundschreibung nahekommt, ist ein Attest des Arztes für den Kindergarten, dass das Kind nicht mehr ansteckend ist, bei Windpocken z.B.

Data

Krankschreibung ist umgangssprachlich, auf dem Wisch steht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Und wie man z. B. hier nachlesen kann:

steht „voraussichtlich arbeitsunfähig bis …“

Das hängt damit zusammen, dass Ärzte keine Hellseher sind und Krankheiten keine gesetzlich festgelegte Dauer haben.

Gruß
Christa

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Und ich dachte immer, AU hieße „Auch Urlaub“! :slight_smile:

Für manche sicherlich! :stuck_out_tongue:

Nachtrag für ganz besondere Erbsenzähler:

So ganz aus dem hohlen Bauch heraus kann der AG dies aber nicht entscheiden. Entweder ist es offensichtlich (zB ein Kraftfahrer, der sich mit Gipsbein oder - arm arbeitsfähig melden will) oder aber auf Grundlage einer fundierten (betriebs-) ärztlichen Aussage.

&Tschüß
Wolfgang

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