Arbeiten während des Studiums als Honorkraft

Hallo!

Ich bin eine internationale Studentin und komme nicht aus dem EU-Raum. Nächste Woche fange ich eine freiberufliche Beschäftigung an. Heute habe ich im Internet gelesen, dass es nicht erlaubt ist als internationale Studentin freiberuflich zu arbeiten. Ich konnte aber weder in meinem Aufenthaltstitel noch im Aufenthaltsgesetz etwas darüber finden.

Ist die Aussage, dass Studenten aus nicht EU-Ländern nicht freiberuflich arbeiten dürfen noch aktuell oder hat sich in dem Gesetz etwas geändert?

Hallo Ariwa,
leider kann ich Dir diese Frage nicht mit Sicherheit (mögliche letzte Gesetzeslage) beantworten. Ich würde Dir raten, mit der Ausländerbehörde, die Dir die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt hat Kontakt aufzunehmen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Einen guten Aufenthalt in Deutschland und viel Glück.

Hallo,
dazu bin ich leider nicht schlüssig aussagefähig.
Trotzdem viel Erfolg für alle Vorhaben.

Hallo,

das kommt auf Ihr Visum an. Als Studentin haben Sie soweit ich weiss nicht automatisch eine generelle und unbeschränkte Arbeitserlaubnis. Beachten Sie, dass es bei der Arbeit in D immer um (a) steuerrechtliche und (b) sozialversicherungsrechtliche Aspekte geht.

Dringender Tipp: Wennden Sie sich in diesen ernsten Fragen (diese DInge sind SEHR ernst in Deutschland!) direkt an die Behörden und vertrauen Sie keinen Tipps von irgendwelchen selbsternannten Experten aus dem Internet. Viel Erfolg!

T.H.

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