Arbeitgeber darf Lohnkürzung vornehmen bei Krankheit?

Der Arbeitgeber kann den Stundenlohn kürzen bei Krankheit?
Durch eine Klausel im Arbeitsvertrag führt er das folgendermaßen aus: Der Arbeitnehmer erhält als Arbeitsvergütung pro Stunde in Höhe von 16,50€/brutto sowie 1,50€/?brutto auf die tatsächlichen gearbeiteten Stunden( gilt nur für Krankheiten). Das heißt im Urlaub und im Unfallstand wird der volle Lohn inkl der Zulage ausgezahlt.
Falls man also erkrankt bekommt man die Stunde 1,50 Euro weniger. Ist das Rechtens zulässig?
Im Grundgesetz steht geschrieben, das bei Erkrankung keine Kürzungen des Gehalts vorgenommen werden kann. Meine Frage nun, hat der Arbeitgeber sich sozusagen durch diese Klausel abgesichert?.
Wer kennt sich aus und kann mir weiter helfen?
Vielen Dank im Voraus
Grüsse

Nö. Das steht nirdendwo im Grundgesetz.

Das einschlägige Gesetz heißt freundlicherweise Entgeltfortzahlungsgesetz, und Du bist eingeladen, es mal zu lesen - hier isses:

https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/

Es ist hübsch kompakt, ganz anders als z.B. das BGB, das man nicht so leicht mal eben durchlesen kann.

Wenn danach noch Fragen offen sind, gerne.

Schöne Grüße

MM

Hallo
Vielen Dank für den Link. Hat mir wirklich geholfen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Servus,

schönen Dank für das positive Feedback. Sonst sind die Leute hier herum eher knatschig, wenn man ihnen empfiehlt lieber zum Schmitt als zum Schmittchen zu gehen.

Kurzer Sinn: Die pure „Anwesenheitsprämie“ hat ein ziemliches Geschmäckle. Wenn ein Arbeitgeber in diese Richtung „wetterfest“ agieren will, muss er sich schon ein kleines bissele anstrengen und ein System von Zulagen wie z.B. für Schmutz usw. etablieren, das eben an bestimmte sachliche Bedingungen geknüpft ist.

Aber auch diese gehen nicht einfach weg, sondern gehen je nach Höhe im Durchschnitt unter.

Schöne Grüße

MM

Hallo
Nun haben Sie mich aber neugierig gemacht. Können Sie mir Beispiele geben? Welche Bedingungen muss der Arbeitgeber einhalten? Kann ich auch Rechte anfordern?
Ich bin noch am überlegen, ob ich die Arbeitsstelle überhaupt annehmen soll mit dieser bestehenden Klausel. Wer weis schon ob man niemals Krank wird.
Grüsse

Den Satz verstehe ich in dem Zusammenhang nicht.

Hallo
Danke für Ihr Interesse. Ehrlich gesagt, je mehr ich mir den Vertrag durchlese, desto weniger verstehe ich davon…

Servus,

das macht sicher jemand anders. Ich bin jetzt zwei Wochen in Ferien, offline.

Schöne Grüße

MM

Bis hier verständlich.

Was er meint: Die Nichtzahlung des Lohnbestandteils 1,50€ erfolgt nur bei Krankheiten.
Die Ausdrucksweise kann man als unbedarft oder dumm bezeichnen, deine Entscheidung.

Was da genau genommen steht:
Der Lohnbestandteil (da steht nichts von Prämie oder so) in Höhe von 1,50€ pro Anwesenheitsstunde wird nur „bei Krankheiten“ gezahlt.

Der Herr potenzielle Arbeitgeber ist gönnerhaft!
Er zahlt die Anwesenheitsprämie also auch während des Urlaubs und auch bei Nichtanwesenheit im „Unfallstand“ - er meint damit den Zustand, durch einen Unfall arbeitsunfähig zu sein. Vermutlich meint er genauer, dass er diese Zulage nur bei den Folgen eines Arbeitsunfalls weiter zahlen möchte.

Sollten diese dahingekrakelten Halbsätze tatsächlich genau so in einem Arbeitsvertrag stehen, dann teilt man dem Arbeitgeber mit: Nein danke.

Wenn er nachfragt:
Wer rechtlich bedenkliche Klauseln vertraglich festlegen will und zudem bei der Formulierung einfacher Zusammenhänge schon kläglich scheitert, ist kein Arbeitgeber, unter dem man arbeiten möchte.

Hallo,

der AG ist nicht

er hält sich nur ans Gesetz.
Denn aus § 11 Satz 1 BUrlG

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

ergibt sich, daß auch alle gezahlten Zuschläge, Sondervergütungen, Prämien etc. im Durchschnitt auch Bestandteil der Urlaubsvergütung sein müssen. Die einzige Ausnahme sind eben nur Überstundenentgelte.

@famus: „Anwesenheitsprämien“ sind bei vielen AG durchaus üblich und auch grundsätzlich zulässig - auch wenn sie erwiesenermaßen weitgehend nutzlos sind.

Allerdings sind bei der Vereinbarung von Anwesenheitsprämien einige formale und inhaltliche Fallstricke zu beachten. Deswegen sind viele Vereinbarungen diesbezüglich rechtsunwirksam.
Es kommt eben auf die exakte Formulierung an.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo
Vielen Dank für die Antwort.
Ja da haben Sie aber Recht. Bin echt selber noch am Grübeln, vor allem was ich dem potenziellen Arbeitgeber vorschlagen soll, um für mehr Klarheit hier zu sorgen.
Schönes Wochenende!

Hallo
Vielen Dank für die Antwort.
Man kann es so oder so verstehen, da der Arbeitgeber sich wirklich nicht präzise ausgedrückt hat.
Schönes Wochenende

Hallo
Vielen Dank für die Antwort.
Wenn der Arbeitsvertrag in diesem Punkt rechtsunwirksam ist, weil er in der Formulierung ungenügend durchgreift, müsste der Arbeitgeber immer den vollen Stundenlohn zahlen?
Danke im Vorraus.
Schönes Wochenende.

Hallo,

Rechtunwirksamkeit würde im geschilderten Fall in der Tat bedeuten, daß zB eine Kürzung der Vergütung nicht vorgenommen werden dürfte.

Was hindert Dich denn dran, den Arbeitsvertrag einem sachkundigen Rechtsexperten wie zB einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung vorzulegen ?

&Tschüß
Wolfgang

Hmmm,

die Detektion von Sarkasmus musst du echt noch mal üben.

Hauptproblem bei der Formulierung dieses Arbeitgebers sehe ich darin, dass er eben keine Prämie (etwa quartalsweise) zahlen würde, sondern selber diese 1,50€ als Teil der Arbeitsvergütung pro Stunde bezeichnet.
Schießt er sich damit nicht selber ins Bein?

Hallo,

aber für

sehe ich wenig Raum in einem Forum, bei dem es auf Fakten ankommt und idR Fragesteller zu wenig Ahnung haben, um diesen Sarkasmus identifizieren zu können.

Und was das hier angeht:

Nein, eine Zulage zum Sundenlohn an sich geht schon als Anwesenheitsprämie. Wie ein AG die Prämie berechnet, ist zweitrangig. Es kommt darauf an, daß die Regelung im Gesamtkontext rechtssicher formuliert wird und wie sie sich konkret auswirkt - zB in Hinsicht auf die Kappungsgrenze des § 4a EFZG.
Da uns der UP aber konsequent Originalzitate vorenthält, wird das hier sowieso nicht ansatzweise zu klären sein.

&Tschüß
Wolfgang