ich habe eine Frage zu dem Arbeitgeberdarlehen das monatlich von meinem Lohn einbehalten wird.
Wie läuft es dann bei Krankengeld, da mein Arbeitgeber die monatliche Abzahlung ja nicht einbehalten kann da nach 6 Wochen keine Lohnfortzahlung besteht sondern Krankengeld fließt.
es ist eine monatliche Rate vereinbart, diese wurde der Einfachheit halber mit dem Lohn verrechnet. Mit Wegfall der Lohnzahlung ändert sich nichts an der Fälligkeit der Rate, sondern nur am Weg der Zahlung: Aus dem Einbehalt wird nun eine Zahlung, die du selber veranlassen musst.
Auf jeden Fall mit dem AG sprechen, wenn es keine Regelungen dazu im Darlehensvertrag gibt.
Ich würde auf die besondere Situation hinweise und um eine Zahlungspause bitten - wie alles, wo es um viel Geld geht, bitte schriftlich festhalten!
Danke für die schnelle Antwort. Ich denke aber auch über einen Aufhebungsvertrag nach, da ich diese Arbeit Psychisch nicht mehr leisten kann und mir was anderes suchen möchte. In dem Darlehensvertrag steht das bei Kündigung der gesammte Betrag fällig wird. Ich arbeite nur Teilzeit und liege mit meinem Lohn unter 700 Euro. Muss der Arbeitgeber eine monatliche abzahlung von mir nach ausscheiden annehmen oder darf er wie im Vertrag steht ,alles sofort fordern .Das Darlehen beläuft sich noch auch 750 euro.
Hallo,
ich habe mal gelernt - Vertrag ist Vertrag. Warum sollte der Arbeitgeber, wenn du kündigst, dir einen Gefallen tun und eine weitere Ratenzahlung akzeptieren ?.
Gruss
Czauderna
Arbeitgeber investieren in ihre Mitarbeiter in aller Regel viel Zeit und Geld (insbesondere Aus- und Weiterbildung). Deswegen unternehmen sie so einiges, um die Mitarbeiter langfristig an sich zu binden. Viele Vergünstigungen fallen in diese Kategorie und so verhält es sich auch mit den Mitarbeiterdarlehen. Wenn der Mitarbeiter nun doch das Unternehmen verlassen will, hat der Arbeitgeber natürlich weder Grund noch Interesse, dem ehemaligen Mitarbeiter diese Vergünstigungen weiter zu gewähren. Dazu gehören eben auch die Mitarbeiterdarlehen, die bei Ausscheiden (natürlich) zurückzuzahlen sind.
Aus dem vorstehenden wirst Du nun hoffentlich ableiten können, daß Dein Arbeitgeber überhaupt keinen Grund hat, Dir entgegenzukommen, auch wenn das natürlich durchaus denkbar ist. Insofern gilt der abgeschlossene Vertrag und das Darlehen ist in einem Rutsch zurückzuzahlen.