Arbeitgeber droht mit Lohnfortzahlungsstop -gerechtfertigt?

Rein theoretisch ein Arbeitnehmer wird grundlos von einem Täter zusammengeschlagen. Der Täter läuft der Polizei in die Arme und die Personalien sind jetzt dort bekannt. Während das polizeiliche Ermittlungsverfahren droht der AG dem AN die Lohnfortzahlung lt. §7 Entgeltfortzahlungsgesetz zu stoppen , da der AN die Daten des Täters nicht benennen kann, a) weil nicht bekannt B) die Polizei noch ermittelt. Was kann der AN tun?

Hallo Christian,

die Grenzen, in welchen der AG die Entgeltfortzahlung verweigern kann, sind sehr eng gesteckt.
Der benannte Paragraph hat einen zweiten Absatz. In dem heißt es: 2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.

Und so, wie deine Darstellung ist, hat der AN das nicht zu vertreten.

Gruß

Data

Hallo,
mir stellt sich bei diesem theoretischen Fall die Frage - woher weiß der Arbeitgeber vom Hergang und von dem Umstand, dass der Namen des Täters nicht bekannt ist bzw. dass die Polizei noch ermittelt ?.
Das kann er doch nur vom Arbeitnehmer selbst wissen - und mit welcher Begründung will er die Lohnfortzahlung ablehnen.
Grundsätzlich gilt aber, das bei Verweigerung der Entgeltfortzahlung ein Anspruch auf Krankengeld besteht. In diesem Falle würde also die Krankenkasse zahlen, aber den Arbeitgeber in Regress nehmen und notfalls sogar den Rechtsweg beschreiten.
Gruss
Czauderna