Guten Morgen!
laut dieses Urteils:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,739108,…
dürfen Arbeitgeber ihren weiblichen Angestellten vorschreiben,
dass sie einen BH tragen müssen.
Wir befinden uns im Jahr 2011. Das wollte ich nur noch dazu
schreiben, falls hier irgendwelche Postings aus den 40er oder
50er Jahren auftauchen sollten
In den 50er Jahren gabs noch kein Beschäftigtenschutzgesetz, dessen §2, Absatz 1 so lautet:
(1) Arbeitgeber und Dienstvorgesetzte haben die Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Dieser Schutz umfaßt auch vorbeugende Maßnahmen.
Könnte diese Kleidervorschrift zur Nippelverdeckung bei Frauen, die für Personenkontrollen eingesetzt sind, nicht auch darunter fallen?
laut dieses Urteils:
dürfen Arbeitgeber ihren weiblichen Angestellten vorschreiben,
dass sie einen BH tragen müssen.
Da ist der Spiegel-Artikel m.E. zu sehr vorgeprescht, denn die gängige Rechtssprechung dazu (man möge mich korrigieren) ist bei weitem nicht so pauschal. Je mehr die Tätigkeit eines Beschäftigten mit Kundenkontakt zu tun hat, desto mehr Spielraum besteht für den Arbeitgeber, Kleidungsvorschriften zu erlassen ohne damit das Persönlichkeitsrecht zu verletzen.
Ich denke mal, ein Autoteilehersteller beispielsweise dürfte seinen weiblichen Beschäftigten keineswegs den BH vorschreiben.
E.T.