Arbeitgeber fordert potenziell Schadensersatz im Schadensfall

Hallo Community,
ich arbeite als Pizzalieferant, dabei ist es Teil meiner Aufgabe die bestellten und fertigen Gerichte zusammen zu suchen und auszuliefern. Im Arbeitsaltag passiert es manchmal, dass Kleinigkeiten (wie zum Beispiel Dips, also Knoblauchdips uvm.) beim Zusammenpacken und Ausliefern vergessen werden.
Jetzt habe ich einen Formloses DinA4 Blatt vorgelegt bekommen, mit folgendem Text:

"Hiermit bestätige ich, keine Dip-Becher, Getränke oder Getränke zu vergessen.

Bevor ich den Laden verlasse, werde ich meine Aufträge kontrollieren, damit alles vollzählig ist.

Sollte ich dennoch etwas vergessen und ein Kunde beschwert sich, werde ich für den Schaden aufkommen.

Unterschrift"

Diesen Test soll ich unterschreiben, habe da allerdings meine Bedenken. Ich habe direkt die Schichtleitung darauf angesprochen, was mit „Schaden“ gemeint ist. Damit sei gemeint, dass Kunden sich beschweren und Geld oder Gutschirften zurück haben wollen. Desweiteren ist die Aussage Arbeitgeberseits, es sei ja nicht deren Schuld, wenn Dips vergessen werden. Sie haben alles andere versucht, damit das klappt (wie etwa Dips auf den Bestellungen farblich markieren uvm). - Mein Problem damit ist, dass ich versuche rational gegen emotional zu argumentieren. Denn wenn die Chefs schließlich davon ausgehen, dass das Vergessen damit schlagartig aufhört, dann steht der Vorsatz-vorwurf im Raum.

Meine Fragen jetzt also:
Ist das rechtens?
Muss der Arbeitgeber/die Firma oder der Arbeitnehmer im Schadensfall dafür aufkommen?
Müssen solche kostenaufwendigen Arbeitsfehler mit einkalkuliert werden?
Wie sollte ich meinen Arbeitgebern am besten entgegen treten, falls ich mich weigere das zu unterschreiben?
Wie ist die rechtliche Sachlage in dieser Situation?

Vielen Dank für die Mühe!

Mit freundlichen Grüßen, Jakob

Hi!

Nein, zumindest nicht pauschal.

Der Arbeitgeber.

Sollte der „Schaden“ vorsätzlich oder grob (!) fahrlässig durch den Arbeitnehmer verschuldet sein, haftet dieser Arbeitnehmer in voller Höhe.
Sollte mittlere Fahlässigkeit vorliegen, haftet er teilweise.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er gar nicht.

Etwas zu vergessen, wird vermutlich nicht grob fahrlässig passieren (wenn ein Teil der Extras eingepackt wird und ein Teil eben fehlt, dann sagt mir das Bauchgefühl, dass es ganz sicher nicht grob fahrlässig ist), den Vorsatz schließe ich mal aus.
Wenn ein Arbeitgeber hier eine Sicherheit will, muss er halt für ein 4-Augen-Prinzip sorgen.

Das kommt auf die Einzelfallbetrachtung an.

Mit einem Kopfschütteln - letztendlich ist es aber auch egal, ob Du das unterschreibst, da es eine mindestens mal teilnichtige Vereinbarung wäre, die eh keine Rolle spielt.

So:

Viele Grüße
Guido

P.S. Es wäre zielführender, wenn Du solche Anfragen nur in einem Brett stellst, damit die Leute, welche Antworten, sich auch auf eine Diskussion beschränken können

Danke, das hilft schon mal weiter! Das unterschreiben werde ich mir sparen, um einem rechtlich/bürokratischem Zahlungsgeplänkel aus dem Weg zu gehen. Hoffentlich machen die mir nicht die Hölle heiß, ich arbeite dort nämlich eigentlich gerne…

Meinst du damit, dass ich zweimal das gleiche gepostet habe? War keine Absicht :wink:

Schönes Wochenende!

Yep, das meinte ich.

War auch nicht böse gemeint, nur ist es halt sinnvoller, wenn sich die paar Köpfe mit Fachwissen an nur einer Stelle austoben :slight_smile:

Moin…

dämlicher Chef das… unter Druck macht man eher mehr Fehler.
Besser: Anreiz schaffen… 1 Monat ohne was vergessen: 2 Gerichte gratis - oder so

Aber das wirst ihm nicht verkaufen können.

Ansonsten würde ich das „Papier“ leicht abändern und zurückgeben:

„Hiermit bestätige ich, dass ich kein Produkt absichtlich vergesse. Ich kontrolliere mich schon gewissenhaft in der Hektik, dass alles vollzählig ist.
Sollte ich dennoch etwas vergessen, werde ich mich beim Kunden und Ihnen entschuldigen.
[Unterschrift]“

LG
Ce