Arbeitgeber fordert Werbeanrufe...kündbar?

Guten Tag,
mich würde interessieren wie die Rechtslage aussieht, wenn ein Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangt Telefonakquise bzw. Werbanrufe durchzuführen.
Bsp. wäre: Arbeitnehmer bekommt Ausdrucke aus Telefonbuch/Gelbe Seiten und soll mit der Behauptung „sie haben vor 4 Wochen von uns Post erhalten“ Termine für den Arbeitgeber vereinbaren.

Eine Einwilligung für den Anruf hat der Angerufene natürlich nicht gegeben.

Nun ist ja der Fakt, dass die Gesetzeslage hier wieder verschärft wurde. Bußgelder bis zu 50.000 Euro, etc.
In den Medien wurde aber nicht berichtet, welche Konsequenzen dies für den Arbeitnehmer bzw. den Anrufer haben könnte, da dieser sich ja mit vollem Namen beim Angerufenen meldet. Ist hier nur die Firma zur Rechenschafft zu ziehen, die Ihren Mitarbeiter dazu beauftragt?
Weiter wäre interessant zu wissen, welche Möglichkeit der Arbeitnehmer hat aus diesem Arbeitsvertrag herauszukommen. Muss er mit einer Sperrfrist seitens des Arbeitsamtes rechnen da er aus eigenem Antrieb gekündigt hat oder kann er sich darauf berufen keine gesetzwidrigen Arbeiten verrichten zu wollen?

Vielen Dank vorab für Eure Antworten.

Hallo,

nach dem mir bekannten Gesetzestext (Neufassung des § 20 UWG haftet der einzelne Anrufer ebenfalls persönlich:
http://www.bmj.bund.de/files/-/3822/Gesetzentwurf_un…

Der AN sollte sich mit einem Fachanwalt zusammensetzen. IdR ist es besser, eindeutig gesewtzwidrige Handlungen mit Verweis auf die Rechtslage abzulehnen und zu schauen, wie der AG reagiert. Aber der Einzelfall ist u. U. komplizierter und deshalb ab zum Anwalt.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,

solche unerlaubten Werbeanrufe bei Privatanschlüssen sind grundsätzlich verboten. Etwas anders sieht das im B2B Bereich aus. Hier sind Werbeanrufe unter bestimmten Bedingungen erlaubt: Werbeanrufe im B2B Bereich