Hallo, ich wurde gekündigt und würde gerne mal wissen ob der Arbeitgeber verpflichtet ist mich für Termine bezahlt freizustellen. Z.b. für Arbeitsamttermine oder Bewerbungsgespräche
Hallo!
Ja, muss er.
„Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter für Vorstellungsgespräche bezahlt freizustellen, wenn sie aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber auf Jobsuche sind. Sie müssen die ausgefallene Zeit auch nicht in Form von Überstunden nacharbeiten. Grundlage hierfür ist der § 629 BGB. Der Gesetzgeber wollte damit für gekündigte Beschäftigte eine Erleichterung schaffen, eine unmittelbare Anschlussbeschäftigung zu finden.“
Zitat aus einem Beitrag der „Zeit“ (2015)
MfG
duck313
Hallo,
nur mal aus Interesse: der Paragraph lautet scheinbar nur "Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren."
( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__629.html )
Von bezahlt ist da nirgendwo die Rede.
Ist der Paragraph veraltet oder woher kommt das mit der bezahlten Freistellung?
Gruß
Tobias
Hallo!
Ganz so strikt gilt es auch nicht. Wenn man etwa 1 ganzen Tag fehlt, dann muss man damit rechnen, das Geld wird abgezogen.
Außerdem kann im Vertrag dazu auch etwas bestimmt sein, was dann Vorrang hat.
Man beruft sich dabei auf den § 616 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
In dem auf die Begriffe " verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" abgestimmt ist.
MfG
duck313
Hallo,
die Aussagen „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ (§ 616) und „angemessene Zeit“ (§ 629) sind ja sehr schwammig. Der Arbeitgeber muss also bezahlt/unbezahlt freistellen, aber der Umfang ist nicht wirklich festgeschrieben.
Das ist natürlich klar.
Vielen Dank für die Info.
Gruß
Tobias