Ein Arbeitgeber x kündigt einer Mitarbeiterin y.Dies trägt dazu bei das y schwer erkrankt und ein halbes Jahr krank geschrieben ist.In dieser Zeit war y nicht in der Lage durch die Krankheit sich um irgendetwas zu kümmern.Die Dienstkleidung,Eigentum von y,befand sich noch immer im Spind bei x.
Nun geht es y wieder besser,und y möchte die Kleidung nach 6 Monaten abholen.Diese ist aber nicht mehr da.X hat den Spind öffnen lassen,und sämtliche persönlichen Dinge von y darin entsorgt,ohne die Sachen zu lagern oder y zu informieren.
Darf X das so einfach,und muss er y die Dienstkleidung ersetzen?
Darf X das so einfach,und muss er y die Dienstkleidung
ersetzen?
Darf er selbstverständlich nicht. Daher macht er sich auch ersatzpflichtig.
Der Arbeitgeber haftet selbstverständlich dafür, denn ihm war bekannt, wem die Sachen gehören und er hatte die Möglichkeit, sie zwischenzulagern bzw. auszuhändigen. Dabei gelten die normalen gesetzlichen Maßstäbe:
Zerstört der Arbeitgeber (als natürliche oder juristische Person) Eigentum des Arbeitnehmers, so kommt ein Schadensersatzanspruch nach BGB in Frage (§ 823).
Außerdem macht sich der Arbeitgeber strafbar (§303 StGB).
Vielen Dank.Jetzt hat die Mitarbeiterin endlich was,womit Sie ihr Recht einfordern kann.