Arbeitgeber in Österreich. Gehalt soll von Firma aus Deutschland kommen. Ok?

Hallo!

folgendes interessantes hypothetisches Kontrukt:

Ein Bauzeichner hat ein fragwürdiges Jobangebot mit überdurchschnittlicher Gehaltsaussicht von einen Architekten bekommen.

Die Firma des Architekten ist in Österreich angemeldet. Der Architekt hat ein Büro in Deutschland gemietet(die Firma ist aber nicht in Deutschland angemeldet!). Der Architekt lebt auch in Deutschland. Der Bauzeichner soll einen normalen Arbeitsvertrag aus der Firma in Österreich bekommen, aber über eine fremde Handwerksfirma in Deutschland sein Gehalt beziehen. Die Handwerksfirma meldet den Bauzeichner bei den Behörden in Deutschland an, so als wäre er direkt bei der Firma als Arbeitnehmer angestellt. Die fremde Firma zahlt das Gehalt, die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Der Architekt bezahlt dann die fremde Firma.

Ist das Jobangebot seriös oder rechtlich kritisch zu betrachten? Gibt das irgendwie Probleme mit Lohnsteuer, Sozialversicherung usw.? Was passiert wenn die fremde Firma das „Traum-Gehalt“ nicht bezahlt (wegen hoher Insolvenzquote in der Baubranche nicht unwahrscheinlich)?

Vielen Dank schon heute!

Moin,

du solltest die Frage ggf. nochmal am Rechtebrett bei Arbeitsrecht posten, aber aus meiner Sicht: geht mal genau GAR nicht.

Derjenige, mit dem das Arbeitsverhältnis abgeschlossen wurde, der ist Arbeitgeber und muss zahlen. Was sagt denn der Architekt zu der Konstruktion? Aus welchem Grund sollte eine Fremdfirma für SEINEN Arbeitnehmer aufkommen?

Darauf würde ich mich nicht einlassen. Gegen wen hättest du dann auf Basis welchen Gerichtsstandes wo und in welchem Land Ansprüche?

Und wenn das Angebot so phantastisch ist … warum ist es das? Erfordert der Job aussergewöhnliche Fähigkeiten?

Ich würde den Architekten mit den Fragen kontrontieren und eine schriftliche Stellungnahme haben wollen. Und im Zweifel: nicht machen.

Gruß
Ex.

Hallo,

dieses, wohl „unmoralische Angebot“ erscheint auf den erstn Blick shon etwas suspekt. Fakt ist auf jeden Fall, das auf EU Basis durchaus solche konstellationen möglich sind, jedoch das Steuerrecht als solches nicht auser acht gelasen werden kann. Am besten wäre hierzu wohl ein klärendes Gespräch mit dem Steuerberater oder der für einen zuständigen Finanzbehörde.

mfg.

Das riecht stark nach…
… unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung.

Hallo!

Hallo,

neben den schon erwähnten Einwänden käme dieser Gesichtspunkt auch noch hinzu.

&Tschüß