Servus,
das lässt sich aus dem, was Du konkret beschreibst, nicht folgern.
Wer zwei Wochen im Monat 20 h / Woche arbeitet, kann gut mit dem Mindestlohn bezahlt werden und dabei geringfügig beschäftigt sein. Es liegt im Wesen einer Aushilfe, dass sie aushilft, und dabei nicht unbedingt permanent und regelmäßig arbeitet.
Zu Deiner Beruhigung: Die Nichteinhaltung des Mindestlohns ist mit einem Bußgeld bis 500.000 € bewehrt.
Dass jemand, der lieber einen unterbezahlten Job als gar keinen hat, seinen Arbeitgeber nicht verpfeifen wird, ist allerdings auch klar. Wenn dieser dann noch BAT bezahlt und so der Aushilfe ermöglicht, ohne Anrechnung ALG II zu beziehen, gibt es ein gemeinsames Interesse, den Schmuh nicht auffliegen zu lassen.
Schöne Grüße
MM