Arbeitgeber keine Angst vor dem Unterschreiten des Mindestlohns

Guten Tag!

Wieso haben Arbeitgeber keine Angst vor dem Unterschreiten des Mindestlohns beim Minijob?

Cafes, Buchläden usw. suchen öfter öffentlich Aushilfe auf 450 € - Basis mit 20h / Woche. Das bedeutet aber, dass der Stundensatz weit unter dem Mindestlohn ist, was ja illegal wäre, oder?

Danke

Hallo,

Alle Antworten auf diese Frage werden reine Spekulation sein - außer es meldet sich einer dieser Arbeitgeber.

Meine Spekulation: sie haben keine Angst, weil die Wahrscheinlichkeit auf eine Kontrolle sehr gering ist und es sich immer wieder Menschen finden, die auf für 4 €/h gerne arbeiten.

Grüße
Pierre

Servus,

das lässt sich aus dem, was Du konkret beschreibst, nicht folgern.

Wer zwei Wochen im Monat 20 h / Woche arbeitet, kann gut mit dem Mindestlohn bezahlt werden und dabei geringfügig beschäftigt sein. Es liegt im Wesen einer Aushilfe, dass sie aushilft, und dabei nicht unbedingt permanent und regelmäßig arbeitet.

Zu Deiner Beruhigung: Die Nichteinhaltung des Mindestlohns ist mit einem Bußgeld bis 500.000 € bewehrt.

Dass jemand, der lieber einen unterbezahlten Job als gar keinen hat, seinen Arbeitgeber nicht verpfeifen wird, ist allerdings auch klar. Wenn dieser dann noch BAT bezahlt und so der Aushilfe ermöglicht, ohne Anrechnung ALG II zu beziehen, gibt es ein gemeinsames Interesse, den Schmuh nicht auffliegen zu lassen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo,
was bedeutet BAT?
Ich kenne BMW = Bäcker, Metzger, Wirte
Alfons

Bar auf Tatze

Schöne Grüße

MM

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450 EUR ist ein Monatslohn
20 h / Woche eine Wochenarbeitszeit
Wie willst Du das miteinander verrechnen?
lies

Servus,

bei regelmäßiger Beschäftigung geht das ganz leicht: Man nimmt 85,5 h / Monat über alle Monate an und kommt auf diese Weise zu einem Stundenlohn von 5,26 €.

Klappt also mit dem Mindestlohn nur, wenn es gearbeitete und freie Wochen gibt.

Schöne Grüße

MM