Arbeitgeber - Recht auf Einsichtnahme in gesamten Rentenbescheid?

Hat Arbeitgeber bei Ausscheiden des AN recht auf Einsichtnahme in den gesamten Rentenbescheid?
Habe AG das Deckblatt des Bescheids gegeben, auf dem Höhe der Rente und Beginn der Auszahlung vermerkt ist. Nun werde ich aufgefordert, den gesamten Bescheid mit allen Berechnungen, Berufs- und Krankheitszeiten etc. vorzulegen, ist das rechtens? Ich weiß auch nicht wirklich, was der AG damit will, zumal er mir zum Eintritt der Rente gekündigt hat, das ist der 1.2.16 und zum 31.1.16 scheide ich aus dem Unternehmen (Caritas) aus…
Danke für eine Antwort.

Hat das der AG verlangt?
Was geht den das an wie hoch die Rente ist?
Genausowenig geht in der vollständige Rentenbescheid was an.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/ mal durchlesen, da sollte was drin stehen, dass er zur Einsichtnahme nicht berechtigt ist.
ramses90

Hi!

Es kommt extrem selten vor, aber sei es drum:
Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Rente und benötigt dafür die Zahlen?

In Altersteilzeit bist Du nicht, oder?
(OK, dann wären die tiefen Details auch nicht wichtig für den AG)

VG
Guido

Hallo,

mal wieder zu schnell aus der Hüfte geschossen ?

Es gibt sehr wohl zwei weit verbreitete Gründe für die Kenntnis der Rentenberechnung (wie Guido schon angedeutet hat)

  1. Der AG garantiert für die Rentenzeit eine sog. „Gesamtversorgung“ - idR X% vom letzten vollen Einkommen. Dann benötigt der AG die Angaben zur Berechnung der Versorgungsleistung.

  2. Der AG bietet eine Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente, die Abschläge beim vorzeitigen Renteneintritt vorsieht (u.U. gekoppelt mit Rentenabschlägen). In diesem Fall muß der AG die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob es für die gesetzliche Rente Abschläge gibt.

Und in aller Regel haben AN, die derartige Versorgungszusagen haben, auch entsprechende Unterlagen bekommen, die die notwendigen Einsichtsrechte beschreiben und regeln. Deswegen sollte man in derartigen Fällen vor Einschalten des Empörungsmodus’ erst mal die eigenen Unterlagen zur bAV mal genau anschauen.

&Tschüß
Wolfgang

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