Ich frage mich, was sich hier so Manche raussaugen, welche Rechte (in diesem Fall) ein Arbeitgeber hat.
Für eine Dokumentation der Kontrolle reich Datum, Name (ggf. Personalnummer) und Impfstatus. Von allem, was darüber hinaus geht, sollte das Unternehmen ausgehen, dass es ohne eine explizite Anforderung des Gesundheitsamtes nicht durch das IfSG gedeckt ist. Ohne Zustimmung des Mitarbeiters ist das berechtigte Interesse des Unternehmens darzulegen und der Mitarbeiter entsprechend der DSGVO über Zweck und Nutzungsweise zu informieren. Ein Unterlassen der Zustimmung dürfe aber erstmal nicht zu einer arbeitsrechtlichen Konsequenz führen.
Dem möchte ich mal widersprechen. Solange der Mitarbeiter nichts zum Zweck der Zusendung schreibt, darf das erstmal nicht gespeichert werden … es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor und o. g. Bedingungen sind erfüllt.
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html