Arbeitgeber Speichert Negative Coronatests 3G+

hi,

der Fall, dass das Dokument verlangt wird, um das Ergebnis als Wert zu speichern kann nicht vorkommen?

Das Speichern des Befundes als Dokument selbst betrifft ja auch nur den Fall, dass da zusätzliche Informationen enthalten sind, die man nicht schwärzen wollte.
Ansonsten enthält der Datensatz am Ende die gleichen Informationen.

grüße
lipi

Ich frage mich, was sich hier so Manche raussaugen, welche Rechte (in diesem Fall) ein Arbeitgeber hat.

Für eine Dokumentation der Kontrolle reich Datum, Name (ggf. Personalnummer) und Impfstatus. Von allem, was darüber hinaus geht, sollte das Unternehmen ausgehen, dass es ohne eine explizite Anforderung des Gesundheitsamtes nicht durch das IfSG gedeckt ist. Ohne Zustimmung des Mitarbeiters ist das berechtigte Interesse des Unternehmens darzulegen und der Mitarbeiter entsprechend der DSGVO über Zweck und Nutzungsweise zu informieren. Ein Unterlassen der Zustimmung dürfe aber erstmal nicht zu einer arbeitsrechtlichen Konsequenz führen.

Dem möchte ich mal widersprechen. Solange der Mitarbeiter nichts zum Zweck der Zusendung schreibt, darf das erstmal nicht gespeichert werden … es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor und o. g. Bedingungen sind erfüllt.

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

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Hallo,

vorzeigen ist ok, aber wenn ich ihm das per E-Mail schicke, weiß ich nicht, was er damit macht. Er kann mir sonstwas erzählen …

Wehret den Anfängen. :stuck_out_tongue:

Gruß
Christa