Hallo,
Kann ein AG einen BR Mitglieg, bei einem AN ufall, verbieten die anderen BR Mitglieder zu informieren oder ist das ausschließlich den eine Sache zwischen AG und Vorsitz?
Hallo Monalto,
bei einem Arbeitsunfall muss ein Unfallbericht angefertigt werden. Dieses muss vom BR-Vorsitzenden unterschrieben werden. Insofern erhält der BR kenntnis vom Arbeitsunfall.
Der AG darf einem BR-Mitglied nicht verbieten über den Arbeitsunfall zu berichten. Andererseits hat der BR-Vorsitzende die Pflicht, die BR-Mitglieder über den Arbeitsunfall zu informieren.
Gruss,
Gabi
Vielen Dank Gabi