Hallo,
Also ich habe 13 monate bei der Galeria Kaufhof gearbeitet und das sogar sehr gut ständig überstunden und sogar geschäftsreisen heisst ich habe alles getan um meine festanstellung zu bekommen.
Diese wurde mir vom Personalchef auch zugesichert unter zeugen sogar,nur hatte der Betriebsrat ein problem damit das ich alles getan habe was der feind (unser chef) verlangt hat und hat gegen mich gewettert bis mein personalchef mir die festanstellung wieder zu nichte gemacht hat.
Meine frage ist jetzt weil ich mich auch wegen der aussage das ich festangestellt habe mit wissen und zustimmung des Prrsonalchefs bi der Meisterschule angemeldet habe und mich darauf verlassen habe,kann ich jetzt noch klage einreichen vorm arbeitsgericht um wenigstens ein paar euro zu bekommen?
Mein arbeitsverhältniss endete am 31.12.2011
Hallo,
Meine frage ist jetzt weil ich mich auch wegen der aussage das
ich festangestellt habe mit wissen und zustimmung des
Prrsonalchefs bi der Meisterschule angemeldet habe und mich
darauf verlassen habe,kann ich jetzt noch klage einreichen
vorm arbeitsgericht um wenigstens ein paar euro zu bekommen?
Mein arbeitsverhältniss endete am 31.12.2011
- Die Klagefrist beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung
- Ein befristetes Arbeitsverhältnis (darum handelt es sich doch hier?) endet, OHNE dass es einer Kündigung bedarf mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Eine Klage dagegen muss ebenfalls innerhalb von drei Wochen ab dem Wissen um das endgültige Ende eingereicht werden.
- Ein Vertrag erfordert ZWINGEND eine schriftliche Vereinbarung. Deswegen ist die (angebliche) mündliche Zusage des Personalchefs vielleicht schlechter Stil, aber rechtlich nicht relevant.
Gruss
rambam
Hallo,
leider es wird nichts mit dem Arbeitsgericht, weil der Personalchef kann zwar eine Zusagen geben, aber muss den Betriebsrat zustimmen und wenn diser sich querstellt, dann kann er auch nichts machen, so ist das Gesetz. Er ist nicht zur Rechenschaft zu stellen.
Gruß
Marinel
Hallo Riebiera,
da geht leider nichts mehr. Wenn ein befristeter Vertrag ausgelaufen ist und der auch nicht vorzeitig vom Arbeitgeber gekündigt wurde, dann ist auch keine Klage möglich. Eine mündliche Zusage, dass der befristete Vertrag in ein Festanstellungsverhältnis mündet (auch unter Zeugen) ist auch nichts wert. Nur was du schwrz auf weiß besitzt, das kannst du getrost nach Hause tragen.
Hallo Riebiera,
wenn es eine Kündigung war, ist die Frist lange verstrichen. Innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung kann man Kündigungsschutzklage einreichen.
Ist es ein befristeter Arbeitsvertrag, endet dieser mit Datum der Frist, ohne dass der Arbeitgeber sich äußern muss.
Die mündliche Aussage könnte man evtl. durch den Zeugen beweisen, evtl. gilt auch noch nach dem BGB eine mündliche Absprache als Vertrag.
Der Knackpunkt wird der späte Einfall sein,auf Einstellung zu klagen. Warum haben Sie erst jetzt nach 4 Monaten die Eingebung bei ihrem Arbeitgeber weiter zu arbeiten? Ihre Arbeitskraft hätten Sie sofort mit Auslauf des Afrbeitsvertrages schriftlich dem Arbeitgeber anbieten müssen. Trotzdem sollten Sie sich Rechtsauskunft bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen oder das zuständige Arbeitsgericht angerufen, die geben evtl. auch kostenlos Auskunft.
wannsee
Hallo,
ich persönlich glaube ja,das Du da keinerlei Möglichkeiten hast Geld oder Festanstellung zu erreichen.
Solltest aber doch zur Beruhigung und um Dich nacher nicht immer wieder zu fragen ob Du einen Fehler gemacht hast, Rat bei einem versierten Arbeitsrechtler einholen.
Gruß
Klaus
Hallo,
leider zu spät. Die Frist ist abgelaufen.
Dazu kommt, dass es schwierig geworden wäre, dem Chef dies zu beweisen.
Verträge werde immer schriftlich gemacht. Dh. wenn der Chef (per schriftlichen Vertrag) gesagt hätte, dass du die Meisterschule besuchen sollst, und dies auch für deine Festanstellung benötigst, dann müsste er Teile davon bezahlen.
Viel Glück weiter hin!
Mein arbeitsverhältniss endete am 31.12.2011
Hallo Riebiera,
Ich bin mir nicht sicher wie Ihr Arbeitsverhältnis endete, ich nehme einmal an, Sie hatten einen nicht sachgrund bezogenen befristeten Vertrag und dieser ist ausgelaufen?
um Kündigungsschutzklage einreichen zu können müssten Sie gekündigt worden sein und die Klage dann günstigsten Falls binnen drei wochen eingereicht haben.
Nach drei Wochen wäre eine Klage zwar nicht unzulässig, aber gesetzlich unbegründet.
Im Falle des ausgelaufenen Vertrags sehe ich keinen relevant begründbaren Klagegrund.
Auf eine mündliche Zusage eines Vorgesetzten können Sie sich jedenfalls nicht berufen, der hätte im Zweifel seine Befugnisse überschritten.
Mein Rat, abhaken und nach vorn schauen…sorry
Mfg
Cyborg
Hallo,
nach meinem Informationsstand gilt hier eine 3 Wochenfrist, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beginnt. Daher wäre es hier die Frist verstrichen.
Hallo Kollegin (Kollege?)
Du kanns selbsverständlich auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis klagen.
Vorher solltest Du aber mit Deinem Chef sprechen, ein eingeklagtes Arbeitsverhältnis steht natürlich unter einem schlechten Stern.
Aber wenn Du ein gutes Verhältnis mit Deinem Chef hast, (was überhaupt nichts Schlimmes ist) sollte der mal die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates genauer unter die Lupe nehmen.
Der BR ist laut § 99 BetrVG an genaue Gründe zur Zustimmungsverweigerung gebunden und „der Arbeitnehmer hat ein zu gutes Verhältnis zum Chef“ gehört sicher nicht dazu.
Ein geschickter Jurist holt eine Zustimmungsersetzung vor dem Arbeitsgericht leicht raus.
Wenn die falsche Zustimmungsverweigerung offensichtlich ist, kann sie sogar als „unerheblich“ einfach ignoriert werden und nach der Äußerungsfrist hat der BR durch „Nichtäußerung“ zugestimmt
Als Betriebsrat dürfte ich diesen Tipp gar nicht geben, die meisten Chefs kommen von selber drauf.
Dein Personalchef soll sich mal vernünftig juristisch beraten lassen. Ich empfehle www.arbeitgeber.org. Eine Seite, die ich hin und wieder selber aufsuche.
Viel Erfolg, Johannes
Hallo Ribiera,
die Frage kann ich leider nicht beantworten.
Viel Erfolg
Ernesto
Hallo,
ich denke du hast schlechte Karten.
Überstunden verfallen sowieso 3 Monate nach der geleisteten Arbeit und alle anderen Versprechungen sind mündlich.Wenn du keinen beweisbaren Vertragsverstoß vorlegen kannst, dann brauchst du auch nicht klagen.
Somit denke ich hast du keine Chancen.
Grüße
Eine mündliche Zusage, auch unter Zeugen, ist eigentlich nichts wert. Wenn du einen befristeten Vertrag hattest, dann ist der bindend. Hätte man dir schriftlich die Festanstellung angeboten sähe das schon anders aus. Vor Gericht wird das mit Sicherheit als dein persönliches Risiko gewertet, wenn du auf Grund einer mündlichen Aussage eine Anmeldung an der Meisterschule gemacht hast und dir so Kosten entstanden sind. Das gilt eigentlich in allen Bereichen des Lebens: nur der schriftliche Vertrag bildet eine Grundlage, die man dann im Zweifelsfall auch einklagen kann. Wenn da überhaupt der Hauch einer Aussicht auf Erfolg bestehen sollte, dann müsste die Zusage verbindlich und in einem „offiziellen“ Rahmen, z. B. Personalgespräch, Abteilungsversammlung oder ähnlichen stattgefunden haben. Und es käme sehr exakt auf den genauen Wortlaut an, also ob wirklich gesagt wurde „wir übernehmen Sie ganz sicher ab dem nächsten Ersten in eine Festanstellung“ oder ob gesagt wurde „Wir könnten uns vorstellen, Sie fest zu übernehmen“. Diese kleinen Formulierungsunterschiede machen dann aus, ob man überhaupt eine Basis für eine Klage hat.
Sorry,
Gruß Ally
Soweit ich weiß hätte innerhalb von drei Monaten die Klage erhoben werden müssen.
Hallo,
das hört sich ja ziemlich verzwickt an. Warum kommt die Frage erst so spät? Man kann nur 6 Mon. zurück Forderungen durchsetzen. Sind die Zeugen auch Aussagebereit? Das mit der Meisterschule ist wohl persönliches Pech - oder Glück wenn man dieses zu Ende bringt. Ich denke man kann dann beim Arbeitsamt auch für sowas unterstützt werden. Sonst wird es wohl schwierig sein mündliche Aussagen vor Gericht durchzusetzen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung - dann kann mal wohl telefonisch oder direkt mit einem Anwalt ein Vorgespräch führen. Viel Erfolg!
LG
Hallo,
mit mündlichen Zusagen fragt man sich warum wurden diese Zusagen nicht schriftlich im Arbeitsvertrag fixiert. Wenn sie wegen Nichteinhaltung der Zusage, vorm Arbeitsgericht Klage erheben wollen, hätten sie dies innerhalb einer Frist von 3 Wochen tun müssen.
Gruß
D.Kühn