Arbeitgeber verlangt Psychotherapie

Meine Frage: Unter welchen Umständen darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer zwingen eine Psychotherapie zu machen? Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Wenn ja, darf der Arbeitgeber eine Bestätigung des behandelnden Psychotherapeuten verlangen? Verstößt das nicht gegen die Schweigepflicht?

Servus,

zwingen darf er ihn nicht.

Es ist dem Arbeitgeber je nach Situation und Prognose allerdings in mehr Fällen, als man hie und da wünscht, allerdings auch erlaubt, eine personenbedingte Kündigung auszusprechen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Meine Frage: Unter welchen Umständen darf ein Arbeitgeber
seinen Arbeitnehmer zwingen eine Psychotherapie zu machen?

Du meinst „zwingen“ im Sinne von Rausschmeißen, wenn er es nicht tut, vermute ich.
Das geht natürlich keinesfalls.

Der Arbeitnehmer sollte sich allerdings fragen, ob das Vertrauensverhältnis zu diesem Arbeitgeber nicht völlig zerstört ist, wenn er sich in solchen Zwängen sieht und evtl. selbst sofort kündigen.

Andererseits klingt der Versuch eines Arbeitgebers, einen Angestellten zu einer Psychotherapie zu nötigen eher anteilnehmend als negativ.
Falls der Arbeitgeber die Therapie sogar bezahlen würde, würde kein vernünftiger Arbeitnehmer sich dagegen sträuben.
Eine Psychotherapie hat noch keinem geschadet, im Gegenteil.

Du meinst „zwingen“ im Sinne von Rausschmeißen, wenn er es
nicht tut, vermute ich.
Das geht natürlich keinesfalls.

Hallole,

die Infos zu diesem Fall sind ja nicht gerade üppig. Ich habe hier den verdacht, dass Alkohol im Spiel ist. Dann würde der AG vom AN (Alkoholproblem) verlangen, dass er bis dann und dann eine Beratung etc. aufgesucht hat. Und wird bis … der Nachweis nicht erbracht, dass er da war … erfogt die erste Abmahnung.

Das wäre ein Vorgehen, das dem Arbeitnehmer hilft, den Stock aus dem Hintern zu ziehen … und wenn nicht, in 3 Schritten zur Entlassung führt.

Reine Vermutung - aber vielleicht liegt der Fall so oder ähnlich

Gruß

PW

Guten Tag,
a) es geht nicht um Alkoholprobleme, sondern „Verhaltensauffälligkeiten“, z.B. vorlaut zu sein, wenn keine Therapie gemacht werden würde droht Abmahnung.
b) Psychotherapie hat noch keinem geschadet:
die Therapie möglicherweise nicht. allerdings schadet es manchen Menschen, das Label „psychisch krank“ zu sein, z.B. dann, wenn es um Anwartschaft auf Beamtentum geht oder Eintritt in die private Krankenversicherung. und sobald man über die Krankenkassen eine Psychotherapie macht, hat man dieses Label

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„Verhaltensauffälligkeiten“, z.B. vorlaut zu sein. Wenn keine
Therapie gemacht werden würde droht Abmahnung.

So klingt das aber gar nicht mehr so fürsorglich seitens des AG :wink:

Wie auch immer: ein AG kann einen AN keinesfalls zu so etwas zwingen, das wäre ein zu schwerwiegender Eingriff in dessen Privatleben.
Der AG kann aber vom AN ein gewisses Maß an Disziplin verlangen und diesen Abmahnen, wenn sie nicht eingehalten wird.
Aber es ist immer das gleiche: ein Vertrag nützt nur, wenn man sich verträgt und dann braucht man ihn eigentlich nicht :wink:
Was hilft es sich mit einem AG/AN rumzustreiten, wenn dadurch das Klima vergiftet ist und das miteinander arbeiten keinen Spaß mehr macht?
Der/die AN sollte von sich aus gehen und sich etwas suchen, wo sie in ihrer „vorlauten“ Art akzeptiert wird.

So klingt das aber gar nicht mehr so fürsorglich seitens des
AG :wink:

Hi,

wenn jemand vorlaut ist, dann schickt man ihn nicht zum Therapeuten. Wenn jemand manisch depressiv ist aber schon! Und solche Kandidaten haben selten das Einsehen, dass bei Ihnen etwas schief laufen könnte. Ich kenne so einen Fall aus eigener (leidvoller) Erfahrung. Der Betrieb dreht sich dann nämlich nur noch um den Kranken.

Ich glaube immer noch, dass hier die Sache noch nicht richtig aufgeklärt ist.

Was heisst vorlaut? Haben die Kollegen bzw Vorgesetzten den Verdacht, dass hier eine schwere Krankheit vorliegt?

Dann wäre es schon fürsorgend für den Kranken, ihn zum Doc zu bewegen. Zwingen kann man nicht. Klar. Aber arbeitsrechtliche Grenzen aufzeigen schon.

Und in so einem Fall wäre es auch kontraproduktiv den Kranken in seiner Meinung auch noch zu unterstützen.

Gruß
PW

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Hallo,

ein verbeamteter Arbeitnehmer kann gezwungen werden, eine Weigerung würde zur Entlassung führen.

Grüße
miamei

Beamte
Hi!

ein verbeamteter Arbeitnehmer

ist ein Oxymoron.

Beamte sind Beamte und keine Arbeitnehmer.

Gruß
Guido

Hi!

ein verbeamteter Arbeitnehmer

ist ein Oxymoron.

Beamte sind Beamte und keine Arbeitnehmer.

fleißige Beamte ist auch ein Oxymoron.

Stammtisch voll?

fleißige Beamte ist auch ein Oxymoron.

Erzähle das ein paar der Polizisten, die sich von irgendwelchen Idioten zum Schutze der Bevölkerung mit Steinen und Molis bewerfen lassen und dabei dann ihre 1000 Überstunden vor sich herschieben.

Es gibt Kommentare, die derart überflüssig sind!

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Hallo Hanni,
mir ist genau das gleiche passiert. Für die Anordnung zu einer Psychotherapie muss es einen trifftigen Grund geben, da es einen Eingriff in die Persönlichkeit darstellt. Habe ich mal in einem Urteil gelesen. Ich denke der AG will sich vor der Verantwortung drücken und dir den schwarzen Peter zuschieben. Allemale ist es ein unsachliches Vorgehen, weil er wohl kein Verständniss für dein Anliegen hatte und ihm dein Anliegen unsachlich vorkam. Nach dem Motto - wie du mir so ich dir, wie in Syrien. Schönes Katz und Mausspiel.
Ich werde mir nun Rat beim Rechtsanwalt holen.

Gelle, Du hast aber sicher gesehen, dass Du auf eine Frage von 2011 antwortest.

Erstaunte Grüße