Arbeitgeber verweigert übernahne von Jugend und Auszubildendenvertreter

Hallo,

ich bin im 3. Jahr als Einzelhandelskaufmann und Jugend und Auszubildendenvertretung.

Meinen Antrag auf Unbefristeten Vertrag laut 78a habe ich rechtzeitig gestellt und den Eingang stempeln lassen.

Nach meinem Antrag habe ich sofort 2 witzige Abmahnungen bekommen. 1. da ich 5minuten vorher pause gemacht habe, 2. weil ich in einer Abteilung war bei der ich nicht eingeteilt war.

im Gespräch mit meinen Vorgesetzten wurde mir gesagt sie wollen mich nicht übernehmen.

Ich weiss dass ich ein Anspruch auf unbefristeten Vertrag habe. Allerdings bin ich nicht Gewerkschaftsorientiert und habe keinen Anwalt.

Wie sieht dir Rechtslage aus ? Kann ich mir auf die Kosten des Betriebes einen Anwalt beauftragen ? oder soll ich mich selber vor dem Arbeitsgericht vertreten.
Muss ich selber für die Gerichtskosten aufkommen falls ich verlieren sollte ?

ich danke für euren Rat

Alex

Rede auf jeden Fall mal mit deinem Betriebsrat und frag diesen nach seiner Meinung. Die Abmahnungen sind in meinen Augen wegen Geringfügigkeit nicht berechtigt und der Anspruch auf eine Übernahme besteht weiterhin, sofern keine schwerwiegenden Gründe gegen dich sprechen (Diebstahl, o. ä.).

Hallo,

noch ist ja nichts passiert. Die Abmahnungen nimmst du bitte kommentarlos zur Kenntnis.

Diesen Tip habe ich hier bei w-w-w mal gelesen:
Aberwitzigen Abmahnungen nicht „widersprechen“ oder „Gegendarstellung machen“, sondern nur hinnehmen. Statt dessen ggf. Beweise sammeln, die den Abmahnungsgrund widerlegen.
Wenn dann die unhaltbaren Abmahnungen als Kündigungsgrund angeführt werden, dann ist der Arbeitnehmer in der hervorragenden Position, zu wissen, dass der AG mit Platzpatronen schießen will und kann bestens vorbereitet kontern.

Hallo,

Wo steht das? Wenn das so wäre bräuchtest du ja keinen Antrag stellen.

Nein

Kannst du. Nur, wie würdest du deine Klage formulieren?

Gruß
Otto

https://www.ifb.de/jugend-und-auszubildendenvertretung/uebernahmeanspruch-der-jav-mitglieder.html
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/78a.html

ach? man hat also keinen anspruch auf irgendwas, was man erst beantragen muss?
komische logik.
demnach hätte man auch keinen anspruch auf arbeitslosengeld, hartz4, sachmangelhaftung, rente,… such dir was aus.
hast du das dem gesetzgeber schon mitgeteilt? der könnte da haufenweise geld sparen, weil ja gar kein anspruch besteht.

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Hätte Alex gleich die Gesetzesquelle genannt, hätte ich mich vor meiner Antwort schlau machen können.
Egal wie es weitergeht, den Alg1-Anspruch verliert man nicht.

lies mal in der frage nach. ich finde da:

und das hat für mich zum googeln gereicht.

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