Eigentlich wird man doch vom Gesundheitsamt kontaktiert, und bekommt dann eine Benachrichtigung, wo die Quarantänedauer und der Zeitpunkt der möglichen Freitestung drinsteht.
Oder hat man das abgeschafft?
Das kommt darauf an, wie schnell das Gesundheitsamt ist. Meine Schüler haben den Quarantänebescheid eher hinterher bekommen, wenn überhaupt. Einer war vor fast 4 Wochen positiv, Quarantänebescheid ist noch nicht da.
Hi Sasi
er ist dann anscheinend nicht in der Lage diese Seite sinnstiftend zu lesen
Dein Hausarzt ist dein Ansprechpartner und du wirst den Teufel tun, gegen Quarantänevorschriften zu verstoßen …
Du kannst dir das schriftlich vom Gesundheitsamt geben lassen, dass freitesten nach 5 Tagen nicht geht…
… weil du nicht K1 sondern 0 und noch dazu mit Symptomen bist
Gruß h
Sorry, aber irgendwie fehlt mir ein bisschen das Verständnis … Woraus genau besteht jetzt der Druck? Hast du Angst, dass du doch am Samstag schon negativ bist und am Montag arbeiten musst, oder ist die Testmöglichkeit 50 km entfernt? Was ist das Problem aktuell? Wenn der Test positiv ist, dann ist er halt positiv und du teilst das dem AG mit. Ob du dann nebenbei eine andere Arbeitsstelle suchst, musst du entscheiden und es ihm auch nicht auf die Nase binden.
Und um auch auf die Frage
einzugehen: man muss die Kontakte in der Regel selbstständig informieren, und wenn man in der Arbeit war während einer möglichen Ansteckungszeit, muss man da selbstverständlich auch Bescheid sagen.
Weswegen denn?
Hast Du ihm die AU-Bescheinigung nicht gegeben?
Und was spricht denn dagegen, ihm, damit die Seele Ruhe hat, jeden Tag ein positives Schnelltest-Ergebnis zu servieren, bis ihm die Dinger zu den Ohren rauskommen?
Schöne Grüße
MM
Moin,
ohne eine Quelle und ein Bundesland zu nennen, wo das nachzuvollziehen ist, ist das nur Hörensagen. Das waren immer wieder Überlegungen besonders für medi-Berufe, dass man sich nach 5 Tagen und nur per PCR-Test „freitesten lassen“ kann, auch da… ist das schon umgesetzt?
Solange bis du eine Quelle hast, gilt je nach Bundesland 7 Tage. Und dann muss ein negativer Test vorliegen, sonst gilt 10 Tage. Außer du hast ein Quelle - Gesetz, Landesvorshrift, oder …
Grüße
Nein, der positive PCR Test ist Tag 0, egal, ob vorher ein anderer Test und wann und ab wann die Synmptome, oder das Gefühl, oder der Nachbar, oder eine Nachricht in den Social-Media. Der „Freitest“ muss auch in einem Zentrum gemacht sein und negativ, sonst ist damit auch nichts.
Wie wär’s, wenn du einfach mal alles liest, bevor du postest? Das war schon alles längst geklärt, nämlich gestern!
uiuiui, wo ist denn die Quelle und für welches Bundesland?? Dass das in Bayern nicht mehr gilt, habe ich nämlich gestern schon gepostet.
Was du schreibst stimmt nicht.
Du kannst es beim rki nachlesen, und gilt demnach momentan immer noch. Es ist oben auch von Aprilfisch verlinkt.
Ich wurde auch tel. vom Gesundheitsamt nach dem Symptombeginn gefragt. Dann wurde der Quarantänebeginn in meiner zugesendeten „Anordnung“ an genau diesem Tag festgelegt… 3 Tage vor Stattfinden des PCR-Test.
Diese 3 Tage war ich übrigens im Selbsttest noch gar nicht positiv …
Das hängt vom Bundesland ab.
Die CoronaVO Baden-Württemberg z.B. bezieht alle Fristen und Termine auf den Erstnachweis des Erregers.
Schöne Grüße
MM
Z.B § 3 Abs 4 CoronaVO - Absonderung Baden-Württemberg
Der Fragesteller wohnt aber nicht in Baden-Würtemberg!
Und ich auch nicht.
In NRW ist gültig lt. Verordnung §14 (5):
„Die Isolierung endet grundsätzlich nach 10 Tagen ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust), wenn zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen, oder der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR- Test oder vorheriger Schnelltest).“
Aber danke, dass du darauf hinweist, offensichtlich gibts da wieder mal Unterschiede.
Es ging darum, dass er mir vorher vorgeworfen hat
Und dann hat er genau denselben Fehler begangen. Nur dass ich noch vor seinem Einwand klar gestellt habe, woher ich die 5 Tage genommen habe, und auch eine Quelle angegeben habe, dass es in Bayern anders ist!
Moin,
und wenn du deine zitierte Quelle aufmerksam angesehen hast, konntest du lesen, dass selbst im Freistaat Bayern nicht alle Menschen gleich sind und nicht für alle pauschal 5 Tage ohne freitesten gilt, sondern Beschäftigte in bestimmten Berufen sich vor Ablauf von 10 Tagen nur mit Test befreien lassen können.
Grüße
Lies ruhig weiterhin nur jeden 2. Post, so kommen konstruktive Gespräche zustande.